Hochwasser-
wahrscheinlichkeit HQ
Die Kennung HQ bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Hochwasserereignis im betreffenden Gebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums eintritt. „H“ steht dabei für Hochwasser, „Q“ für die sogenannte Abflusskennzahl. Es folgt eine Zahl, die den Zeitraum in Jahren angibt, in dem das Ereignis statistisch gesehen einmal auftreten kann. HQ10 bezeichnet also ein Hochwasserereignis, dass einmal in zehn Jahren eintritt, HQ100 einmal in 100 Jahren usw.
Einen absoluten Schutz vor Hochwasserereignissen gibt es nicht. Dennoch kann das Risiko von größeren Überschwemmungen durch zahlreiche Maßnahmen deutlich verringert werden.
Zu den wirksamsten zählen neben einem Flächenmanagement, wie der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, auch der technische Hochwasserschutz, also der Bau von Dämmen und Deichen, Schöpfwerken sowie Rückhalte- und Speicherbecken.
Um solche Maßnahmen gezielt treffen zu können, ermitteln die zuständigen Behörden das Hochwasserrisiko und bestimmen die Gebiete, in denen Handlungsbedarf besteht.
Die beiden zentralen Faktoren zur Ermittlung des Risikos sind erstens die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Hochwasserereignis im betreffenden Gebiet eintritt, und zweitens der Umfang seiner negativen Folgen für Menschen und Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und Sachwerte. Auf Basis dieser Erkenntnisse können dann die am besten geeignetsten Maßnahmen ergriffen werden.
Für die Fließgewässer und Küstengebiete wird mit einer Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der Gebiete, bei denen davon auszugehen ist, „dass ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann“ begonnen. Diese Hochwasserrisikogebiete werden in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten dargestellt. Daraus abgeleitete erforderliche Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements sind die inhaltlichen Schwerpunkte der abschließenden Hochwasserrisikomanagementpläne. Die Überprüfung des Hochwasserrisikomanagements wiederholt sich alle 6 Jahre.
Grundlage für diese Umsetzungsschritte ist die Hochwasserrichtlinie, die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist und am 1. März 2010 mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die erforderliche Umsetzung in nationales Recht überführt wurde.