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Thema : Nationalpark Wattenmeer

Nationalpark Wattenmeer



Letzte Aktualisierung: 22.03.2022

Das Wattenmeer der südlichen Nordsee erstreckt sich von der Ho Bucht in Dänemark bis zur niederländischen Insel Texel. Dieses Gebiet ist die größte zusammenhängende Wattlandschaft der Welt und eine der letzten Gegenden in Europa, in der sich die Natur noch weitgehend vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann.

Das Wattenmeer ist Kinderstube für viele Nordseefische, Rast- und Brutgebiet für Millionen von Vögeln, Lebensraum für Seehunde und Schweinswale, sowie für zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten. Der größte Teil dieser Naturlandschaft steht heute unter Naturschutz.

Der deutsche Teil des Wattenmeeres gehört zu drei Bundesländern: Als erstes Land erklärte Schleswig-Holstein im Jahr 1985 sein Wattenmeer von der Grenze zu Dänemark bis zur Elbmündung per Gesetz zum Nationalpark, Niedersachsen folgte 1986 und Hamburg 1990.

Schutzziel des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist es, einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten: Natur Natur sein lassen. Nutzungsinteressen sind mit dem Schutzzweck gerecht abzuwägen.

1999 wurde das Nationalparkgesetz novelliert und der Nationalpark von bis dahin 285.000 Hektar auf 441.000 Hektar erweitert. Seit 2009 ist der Nationalpark Wattenmeer Teil des deutsch-niederländischen Weltnaturerbe Wattenmeer, das 2014 um den dänischen Teil erweitert wurde.

Weltnaturerbe Wattenmeer

Schutzzonen

Übersichtskarte für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Übersichtskarte für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Ein nutzungsfreies Gebiet südlich des Hindenburgdamms als Teil der Zone I und ein Walschutzgebiet vor Sylt und Amrum als Teil der Zone II wurden eingerichtet. Die innere Zonierung wurde an naturräumliche Gegebenheiten angepasst und eine Reihe von neuen Regelungen (beispielsweise Jagdverbot, Verbot von Windkraftanlagen) eingeführt. Der Nationalpark reicht nun seewärts bis zur 3 Seemeilen-Grenze und im Walschutzgebiet bis zur 12 Seemeilen-Grenze. Der Nationalpark wurde in seinen neuen Grenzen bei der EU als Vogelschutz- und FFH-Gebiet gemeldet.

Der Nationalpark befindet sich in einem überwiegend naturnahen oder natürlichen Zustand. Hauptnutzungen im Nationalpark sind der Tourismus und die Fischerei auf Krabben und Miesmuscheln. Mancherorts kann es durch direkte Raumkonkurrenz (zum Beispiel an den Stränden, die sowohl intensiv von Badegästen und Wassersportlern genutzt werden als auch wichtige Habitate strandbrütender Vogelarten sind) zu Konflikten kommen oder durch Störungen an Mauser-, Brut- und Rastplätzen und Liegeplätzen von Seehunden. In den 30 Jahren seines Bestehens sind bereits große Fortschritte zum Erreichen des Schutzziels gemacht worden.

Zahlreiche weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)

Herzog-Adolf-Straße 1, 25813 Husum

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