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Thema : Ostseeschutz

Regionalentwicklung


Vorbehalte im Workshop Regionale Wirtschaft

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Am 12. September fand der sechste Workshop im Rahmen des Konsultationsprozesses statt. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Wirtschaft.

Zwei zentrale Themen

Im Mittelpunkt der Eingangsdiskussion, deren Inhalte im Themenspeicher dokumentiert sind, standen vor allem zwei Themen:

Erstens: Könnte es sein, dass die Einrichtung eines Nationalparks Prozesse in Gang setzt, die später auch bei gemeinsamem politischem Willen nicht mehr rückgängig gemacht werden können? Und zweitens: Während es in der Wirtschaft üblich ist, auf Basis einer umfassenden Analyse über Maßnahmen zu entscheiden und anschließend auch deren Wirksamkeit zu messen, steht hier in Frage, ob die Analyse überhaupt durchgeführt wurde und ob ein ähnlich klares Vorgehen in diesem Prozess erwartet werden kann.

Workshop Regionale Wirtschaft
Am sechsten Workshop nahmen Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Wirtschaft teil.

Franziska Junge und Jörg Ölischläger (beide aus der Projektgruppe des MEKUN) erläuterten im Zusammenhang mit diesen und ähnlichen Fragen, welche Untersuchungen in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden und welche Zeitreihen existieren. Beide bekräftigten, dass das MEKUN von einer umfassenden Datenlage ausgeht.

Rolle des Bundes und der EU

Hinsichtlich der nicht umkehrbaren Entwicklungen stellte Franziska Junge klar, dass ein Nationalpark, wenngleich im Bundesgesetz geregelt, stets durch ein Land erlassen wird. Weder Bund noch die EU würden besondere Eingriffsrechte erhalten, sollte es einen Nationalpark geben. Gleichwohl können sowohl der Bund als auch die EU Regeln erlassen oder verschärfen, die Auswirkungen auf schleswig-holsteinische Gebiete und deren wirtschaftliche Nutzung haben. Solche Regelungen werden jedoch unabhängig von der Existenz eines Nationalparks erlassen.

Kritisch angemerkt wurde von den Workshopteilnehmerinnen und -Teilnehmern, dass die Erfahrung aus dem Prozess beim Erlass der Befahrensverordnung für die Nordsee nicht geeignet sei, um Zutrauen in einen ähnlichen Prozess für die Ostsee zu schaffen.

Diskussion über Risiken und Chancen

In der Bearbeitung der Fragen zeigte sich erneut, dass die Risiken, die in Verbindung mit einem Nationalpark Ostsee gesehen werden, die Chancen überwiegen. Zusammenfassend stehen vor allem Existenzängste der Wirtschafttreibenden im Mittelpunkt der Diskussion.

Es gab jedoch auch Vorschläge dazu, wie ein Nationalpark ausgestaltet sein könnte. So wurde auf die Sinnhaftigkeit von ausgewiesenen Korridoren für Netzinfrastrukturen hingewiesen, um das Ziel der Klimaneutralität 2040 erreichen zu können. Zudem wurde auf eine Studie von Morgan Stanley hingewiesen, die im Falle einer Erholung der Biodiversität positive Direkteffekte für Unternehmen beschreibt, die mit marinen Werkstoffen arbeiten.

Workshop Regionale Wirtschaft
Staatssekretärin Katja Günther nahm an der Ergebnisvorstellung des Workshops teil und bedankte sich bei allen Teilnehmenden.

Zur Vorstellung der Ergebnisse besuchte erneut Staatssekretärin Katja Günther den Workshop und bedankte sich ausdrücklich bei den Teilnehmenden für ihre Teilnahme am Konsultationsprozess.

Im Anschluss an die präsentation der Ergebnisse wurden fünf Vertreterinnen und Vertreter bestimmt, die im Verzahnungsworkshop am 1. November die Perspektive der Wirtschaft einbringen werden.

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