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Thema : Ostseeschutz

Nach welchen Regeln verläuft die Konsultation?

Die Ostsee gehört zu Schleswig-Holstein. Viele Menschen leben an, von und mit ihr. Deshalb ist es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass die betroffenen Menschen und Interessensgruppen ihre Anliegen und Ideen zum Schutz der Ostsee einbringen können.

Letzte Aktualisierung: 08.06.2023

  1. Mit der Konsultation bittet die Landesregierung die an die Ostsee angrenzenden Kommunen des Landes und die relevanten gesellschaftlichen Interessenvertretungen um ihre Einschätzungen zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks Ostsee und lädt sie ein, aus ihrer Sicht Chancen und Risiken zu benennen sowie Fragen zu stellen. Die verschiedenen Perspektiven sollen darüber hinaus in einen Dialog gebracht werden. Der Konsultationsprozess ist ergebnisoffen.
  2. In der Konsultation wird ein möglichst repräsentativer Querschnitt der Stakeholderinnen und Stakeholder mit Bezug zur schleswig-holsteinischen Ostseeküste zu Wort kommen: Er wird die Ostseeanrainerkreise und -kommunen sowie die relevanten gesellschaftlichen Interessengruppen an der Ostsee einbeziehen. Dafür wird es Workshops geben mit: Kommunen/Kreisen sowie mit Vertreter/Innen des Meeresnaturschutzes, der Fischerei, des Tourismus, der Land- und Wasserwirtschaft, des Wassersports und der regionalen Wirtschaft. Die Konsultation wird fair und transparent sein. Die Veranstaltungen werden von einer unabhängigen und unparteiischen Moderation durchgeführt.
  3. Ziel der Konsultation ist es, die Einschätzung der Beteiligten insbesondere zu folgenden Punkten kennenzulernen:
    • zu einem Nationalpark Ostsee, insbesondere zu Chancen für den Meeresnaturschutz, zur Regionalentwicklung und zum naturverträglichen Tourismus,
    • zu möglichen, aus einem Nationalpark erwachsenden Risiken bzw. Konflikten,
    • zu einer möglichen Gebietskulisse,
    • zu möglichen Alternativen den Ostseeschutz zu verbessern,
    • Voraussetzungen, die aus Sicht der Beteiligten erfüllt sein müssten, damit ein Nationalpark Ostsee einen Mehrwert für Mensch und Umwelt hätte.
  4. In Schwerpunkt-Workshops werden die Vertreterinnen und Vertreter der Interessengruppen eine Einschätzung zu einem möglichen Nationalpark Ostsee aus der Sicht ihrer Interessengruppen erarbeiten können.
  5. Die Besetzung der Workshops folgt folgenden Regeln:
    • Ziel ist es, einen möglichst repräsentativen Querschnitt über die jeweilige Interessengruppe zu bekommen und gleichzeitig die Größe des Workshops (ca. 50 Personen) handhabbar zu halten. Denn jede/r Vertreter/In soll genug Zeit haben, die Argumente der eigenen Interessensgruppe in einem angemessenen Umfang vorzutragen
    • Die Einladungen gehen an Bundes- bzw. Landesverbände von Interessensgruppen mit Bezug zur Ostsee sowie an zentrale Verbände und Organisationen in der Region. Die Liste der Eingeladenen wurde in Zusammenarbeit mit den Ressorts der Landesregierung erarbeitet. Die Eingeladenen werden gebeten, die Einladung an ihre Mitglieder oder auch Unterorganisationen (örtliche Verbände etc.) weiterzuleiten und die Teilnehmenden an den Workshops zu benennen.
    • Für die Kommunen erfolgt die Einladung über die Ämter, amtsfreien Gemeinden, Kreise, Städte, den Gemeindetag SH, den schleswig-holsteinischen Landkreistag und den Städtetag SH. Die Ämter bzw. Verwaltungsgemeinschaften werden gebeten, die Einladung an ihre Gemeinden weiterzuleiten und von dort Teilnehmende für die Workshops benennen zu lassen.
    • Es wird darum gebeten, Personen zu benennen, welche die Interessen der gesamten Interessensgruppe vertreten, von der sie benannt worden sind, und die bereit sind, sich an ein bis zwei ganztägigen Workshops konstruktiv einzubringen.
    • Wenn die Zahl der Anmeldungen die Workshop-Plätze (ca. 50) übersteigt, behält sich das MEKUN eine Auswahl der Teilnehmenden vor. Ziel ist es, dass in jedem Workshop ein repräsentatives und ausgewogenes Bild der jeweiligen Interessengruppe abgebildet ist. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt gemeinsam durch die Ressorts der Landesregierung. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung durch das MEKUN.
    • Eine Liste der eingeladenen Organisationen wird sowohl den Einladungen beigefügt als auch auf dieser Homepage veröffentlicht
  6. In einem anschließenden Verzahnungsworkshop Ende 2023 erarbeiten Botschafterinnen und Botschafter aus den Schwerpunkt-Workshops dann ein Gesamtbild, das als Ergebnis der Landesregierung übergeben wird. Die Botschafterinnen und Botschafter werden aus den jeweiligen Schwerpunkt-Workshops entsendet.
  7. Alle Workshops werden dokumentiert und eine Zusammenfassung der Dokumentationen auf dieser Homepage verfügbar gemacht.
  8. Für alle, die nicht an den Workshops teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich auf der o.g. Webseite zu informieren und sich bei Bedarf schriftlich einzubringen. Jedes Argument wird gehört, dokumentiert und berücksichtigt.
  9. Sollte sich die Landesregierung für einen Nationalpark entscheiden, würde sie einen entsprechenden Gesetzentwurf im üblichen Verfahren dem schleswig-holsteinischen Landtag zur Entscheidung vorlegen. Nach den Richtlinien über Gesetz- und Verordnungsentwürfe wird vor einer Zuleitung von Gesetzentwürfen an den Landtag ein Beteiligungsverfahren durch die Landesregierung durchgeführt. In diesem Rahmen könnten sich die kommunalen Landesverbände, Fachverbände, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, aber auch gesellschaftlich relevante Gruppen erneut zu den konkreten Entwürfen äußern. Diese Stellungnahmen fließen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Dem Landtag sind die Entscheidung und insbesondere eigene Anhörungen zu einem Gesetzentwurf vorbehalten.

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