Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Ostsee stärker zu schützen. Im Folgenden finden Sie Informationen rund um das Ostseeschutzpaket der Landesregierung.
Start der Umsetzung des Aktionsplans Ostseeschutz 2030
Im März 2024 hat die Landesregierung mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 (APOS 2030) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der schleswig-holsteinischen Ostsee verabschiedet. Seitdem arbeiten die beteiligten Ministerien an der Umsetzung. Neben dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) sind dies das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIWKS), das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) und sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Die Landesregierung wird in regelmäßigen Abständen über den Projektfortschritt des APOS 2030 informieren. Ziel ist es, frühzeitig und regelmäßig über die Fortschritte, Entwicklungen und Meilensteine im Ostseeschutz rechtzeitig und transparent darzustellen. Dies umfasst Einblicke in einzelne Maßnahmen und die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung an verschiedenen Stellen des Projekts.
Als ein einzigartiger und schöner Lebensraum bietet die Ostsee Schweinswalen sowie See- und Küstenvögeln wertvolle Lebensräume, ist die Kinderstube vieler Fischarten und kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Meeresboden bietet mit seinen speziellen Lebensräumen wie Riffen, Seegraswiesen und Sandbänken einer besonderen Artengemeinschaft einen vielfältigen Lebensraum. Aber das Ökosystem der Ostsee ist auch ein fragiles Biotop, das bereits deutlich geschädigt und nicht unendlich belastbar ist. Nährstoffeinträge, Munitionsaltlasten, mangelnde Ruhezonen für Tiere aller Arten und eine durchgehend hohe Nutzungsbelastung führen dazu, dass die Ostsee vor Schleswig-Holstein ein krankes Meer ist. Das will die Landesregierung ändern.
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