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Thema : Ostseeschutz

Regelungen zum Meeresschutz


Wie viel oder wenig wir die Ostsee schützen, liegt nicht nur in unserem Ermessen. Wir sind international zum Meeresschutz verpflichtet.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Ostseeschutz - Ja, bitte!

Wir müssen die Ostsee schützen – das sehen auch zahlreiche Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene vor. Dazu gehören neben der Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen und der Bergung der Munitionsaltlasten vor allem auch der Schutz von Arten und Lebensräumen und die Schaffung wirksamer Schutzgebiete. Wenn wir nicht tätig werden, wird es immer größere sauerstofffreie Todeszonen, keine intakten Lebensräume und in der Folge einen weiteren Rückgang von Vögeln und Meereslebewesen geben.

Der Konsultationsprozess über einen möglichen Nationalpark Ostsee hat gezeigt, dass eine Mehrheit mehr Ostseeschutz will. Bereits jetzt existieren zahlreiche Schutzgebiete – diese schützen aber nur einzelne Arten. Klare Regeln, die für alle erkennbar gelten, bestehen auch nicht. Auch fehlen klare Regeln und auch Ressourcen, um den Schutz gegen Einwirken von außen durchzusetzen. Ein Nationalpark bündelt alle Verantwortlichkeiten und Ressourcen unter einem Dach und hat dank einer Nationalpark-Verwaltung eine Ansprechstelle.

Regelungen zum Meeresschutz

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie


Verpflichtung gibt es seit 1992

  • Schutz von bestimmten Lebensräumen, einzelnen wildlebenden Tieren und Pflanzen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (Natura 2000).
  • Einzelne Arten und Lebensräume müssen hier in günstigen Erhaltungszustand gebracht oder gehalten werden.

Viele Ostsee-Lebensräume und ihre schützenswerten Arten sind in Schleswig-Holstein dennoch in einem sogenannten ungünstigen Zustand.

Maßnahmenprogramm nach der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie


Bis 2020 hätte der „Gute Umweltzustand“ in Nordsee und Ostsee erreicht werden müssen. Stand 2023: Ziel verfehlt. Das Maßnahmenprogramm 2022 bis 2027 sieht 52 Maßnahmen vor, unter anderem in den Bereichen

  • Marine Biodiversität u. a. durch Rückzugs- und Ruheräume (Einrichtung bis 2026)
  • Nachhaltige Ressourcennutzung, etwa durch Anpassung der Fischerei-Maßnahmen
  • Lärmminderung
  • Eutrophierung (Nährstoffeintrag)
  • Schadstoffe einschließlich Munition und Schiffs-Abgase
  • Müll einschließlich Geisternetze

Landesbiodiversitäts-Strategie "Kurs Natur 2030"


Bis Ende 2024 wird geprüft, wo es in der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostsee Meeresschutzbereiche gibt, in denen Zonen strengen Schutzes eingerichtet und schädigende Nutzungen eingestellt werden können.

Zur Stärkung der Vielfalt in der Ostsee sieht die Strategie unter anderem diese Maßnahmen vor:

  • Schutzgebiete stärken, Einrichtung von Nullnutzungszonen
  • Anpassung von Fischerei-Bewirtschaftungsmaßnahmen
  • Erstellung eines Lärmschutzkonzepts
  • Erstellung eines Vernetzungskonzepts, z. B. durch die Einrichtung von Verbundkorridoren, Schutz von Küstenvogel-Brutgebieten
  • Artenschutzprogramm für den marinen Bereich

Biodiversitäts-Strategie der EU


Bis 2030 müssen mindestens 30 Prozent der Meeresfläche unter Schutz stehen.

Mindestens 10 Prozent müssen streng geschützt sein.

Aktionsplan des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz der Ostsee (kurz HELCOM) von 2021


Bis 2030: Management geschützter Meeresgebiete muss gestärkt werden: zehn Prozent der Meeresfläche sollen bis 2030 streng geschützt sein

Bis spätestens 2030 soll ein System von HELCOM-Meeresschutzgebieten eingerichtet werden: Es muss widerstandsfähige, regional kohärent, wirksam und gerecht verwaltet, ökologisch repräsentativ und gut vernetzt sein.

Der HELCOM Aktionsplan umfasst rund 200 Maßnahmen

  • zum Schutz der Artenvielfalt,
  • zur Reduzierung von Auswirkungen von Aktivitäten auf See
  • zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen (Eutrophierung)
  • zur Verminderung von Einträgen von Schadstoffen und Müll

Maßnahmenprogramm der Wasserrahmen-Richtlinie


Bis 2027 muss der gute ökologische und chemische Zustand der Küstengewässer erreicht sein. Zentral sind über die WRRL Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge und Schadstoffeinträge umzusetzen. Diese setzen an den Quellen in den Einzugsgebieten an.

  • Konsequente Umsetzung der überarbeiteten Düngeverordnung
  • Anlage von dauerhaften, breiten Uferrandstreifen
  • Renaturierung von Feuchtgebieten
  • Naturnahe Gestaltung des Gewässerverlaufs für eine Stärkung der Selbstreinigungskraft
  • Optimierung des Betriebs von Kläranlagen

Konsequenzen


Wenn wir unseren Verpflichtungen zum Schutz der Ostsee nicht nachkommen, sind Vertragsverletzungsverfahren möglich, die auch mit Strafzahlungen verbunden sein können.

Schlimmer und wichtiger: Wir zerstören Lebensräume und Ökosysteme, die wir nicht wiederherstellen können.

Folge: Todeszonen weiten sich aus, Schadstoff- und Müll-Belastung steigt, schädliches Algenwachstum, Nahrungsgrundlagen gehen verloren, Strandbrüter finden keine ungestörten Strandabschnitte für ihre Nester, Meeresenten finden keine ungestörten Wasserflächen zum Rasten und zur Nahrungsaufnahme, Vögel und Schweinswale verenden als Beifang in Netzen, Fische verlieren Laichgebiete und Kinderstuben. Dies alles führt zu Lebensraumverlust und daher zum weiteren Rückgang vieler Arten.

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