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Thema : Landespräventionsrat

Der Landes·präventions·rat Schleswig-Holstein


Infos zum Landes·präventions·rat Schleswig-Holstein in Leichter Sprache

Letzte Aktualisierung: 26.07.2023

Eine Gruppe von 7 Personen sitzt an einem Arbeitstisch.
Der Landes·präventions·rat berät andere Menschen.

Der Landes·präventions·rat wurde im Jahr 1990 gegründet.
Das Wort Landes·präventions·rat bedeutet:

  • Der Präventions·rat ist vom Land Schleswig-Holstein.
  • Prävention nennt man auch: Vorbeugung.
    Das heißt: Man verhindert eine Sache.
    Und zwar bevor sie passieren kann.
  • Ein Rat ist eine Gruppe von Menschen.
    Ein Rat berät andere Menschen.
    Das heißt: Der Rat gibt ihnen Tipps.
    Der Landes·präventions·rat berät die Landes·regierung von Schleswig-Holstein.
Menschen mit und ohne Behinderung unterhalten sich und sitzen dabei an einem Arbeitstisch.
In einer Arbeitsgruppe arbeiten Menschen gemeinsam an einem Thema.

Was ist die Arbeits·gruppe 33?

Im Landes·präventions·rat gibt es eine Arbeits·gruppe:
Die Arbeits·gruppe 33.
Kurz kann man das so schreiben: AG 33.

In der AG 33 arbeiten Menschen mit.
Sie arbeiten zum Thema:
Schutz von Menschen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt.

Warum gibt es die Arbeits·gruppe 33?

Menschen mit Behinderung erleben häufiger sexualisierte Gewalt.
Häufiger als Menschen ohne Behinderung.
Vor allem Mädchen und Frauen werden häufiger Opfer.

Einige Menschen denken heute noch:
Menschen mit Behinderung dürfen nicht selbst über ihre Sexualität bestimmen.

Das ist falsch.

Die AG 33 will das ändern.
Die AG 33 sagt:

  • Menschen mit Behinderung haben Rechte.
  • Sie sollen selbst über sich bestimmen können.
  • Man muss sie vor sexualisierter Gewalt schützen.

Was möchte die Arbeits·gruppe 33?

Es gibt viele Gesetze und Regeln zur sexuellen Selbst·bestimmung.
Zum Beispiel die UN-Behinderten·rechts·konvention.
Kurz heißt die UN-Behinderten·rechts·konvention auch:

UN-BRK.

Die UN-BRK ist ein Vertrag.
Darin stehen Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die Regierung von Deutschland hat die UN-BRK unterschrieben.
Deutschland muss sich an die UN-BRK halten.
Im Artikel 16 von der UN-BRK stehen diese Regeln:

  • Keine Gewalt gegen Menschen mit Behinderung.
  • Kein Missbrauch von Menschen mit Behinderung.
  • Man muss Frauen und Kinder besonders schützen.
  • Opfern von Gewalt soll man helfen.
    Zum Beispiel mit einer Therapie.
  • Mehr Gesetze gegen Gewalt und Missbrauch.

Diese Regeln muss Deutschland einhalten.

Oft steht aber nicht fest:
Wie kann man die Gesetze und Regeln einhalten?
Darum hat die AG 33 Handlungs·leitlinien geschrieben.

Eine Liste mit Regeln
Handlungs·leitlinien sind Empfehlungen und Regeln.

Infos zu den Handlungs·leitlinien der Arbeits·gruppe 33

Handlungs·leitlinien sind Empfehlungen und Regeln.
In den Handlungs·leitlinien der AG 33 steht:

  • Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf sexuelle Selbst·bestimmung.
  • Sie brauchen Schutz vor sexueller Gewalt.
  • Und: So kann man diese Ziele erreichen.
drei Personen am Podium schulen Personen im Publikum.
Mitarbeiter von Einrichtungen und Diensten sollen Schulungen bekommen.

Die Handlungs·leitlinien von der AG 33 sind für Einrichtungen und Dienste der Behinderten·hilfe.
Einrichtungen und Dienste sind zum Beispiel:

  • Wohnstätten für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Beratungs·angebote für Menschen mit Behinderung

Wichtige Veränderungen

Für die Handlungs·leitlinien müssen sich Dinge ändern.
Die AG 33 hat diese Dinge aufgeschrieben.

Klicken Sie auf die blaue Zeile.

Hier lesen Sie mehr Infos zu den Veränderungen.

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