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Thema : Kommunales

Kommunale Wirtschaft

Letzte Aktualisierung: 07.05.2015

Den Gemeinden ist nach Artikel 28 Grundgesetz das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu zählt auch die Daseinsvorsorge als historische staatliche Aufgabe zur Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit., zum Beispiel Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe und Bäder.

Sparkassen

Nach dem Sparkassengesetz ist es die Aufgabe der Sparkassen, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen unterstützen dadurch die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Somit gelten für die Sparkassen besondere rechtliche Regelungen.

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Kommunales Wirtschaftsrecht

Das kommunale Wirtschaftsrecht befasst sich mit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen als Mittel der kommunalen Aufgabenerfüllung. Sei es in der Gründung kommunaler Unternehmen oder in der Kooperation mit anderen Gemeinden.

Kommunales Wirtschaftsrecht

Sparkassenaufsicht und Sparkassenrecht

In Schleswig-Holstein gibt es elf Sparkassen. Acht davon sind öffentlich-rechtliche Sparkassen in kommunaler Trägerschaft. Träger ist jeweils eine Stadt, ein Kreis oder ein Zweckverband. Diese Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Die anderen drei Sparkassen sind öffentliche (freie) Sparkassen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft.

Sparkassenaufsicht und Sparkassenrecht

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