Der Begriff Kommune ist gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise werden unter diesem Begriff Gemeinden/Städte, Kreise und Ämter zusammengefasst.
Letzte Aktualisierung: 02.03.2023
Schleswig-Holstein hat 1.104 Gemeinden (darunter 63 Städte). Vier dieser Gemeinden sind kreisfreie Städte, die übrigen gehören einem der 11 Kreise an. (Stand 2.3.2023)
Ihre Einwohnerzahl reicht von einer Handvoll – die Gemeinde Wiedenborstel (Kreis Steinburg) ist die kleinste in ganz Deutschland – bis zu knapp 246.000 in der Landeshauptstadt Kiel.
Kleinste Stadt Deutschlands
Auch die kleinste Stadt Deutschlands liegt in Schleswig-Holstein. Arnis ist mit rund 300 Einwohnern die nach der Einwohnerzahl und mit 0,45 km² auch die nach der Fläche kleinste Stadt Deutschlands. Die Gemeinde Gröde bildet den kleinsten Wahlbezirk Deutschlands. Die Gröder Wahlergebnisse wurden regelmäßig kurz nach Schließung der Wahllokale als erstes feststehendes Ergebnis bekannt gemacht.
Das Seebad List ist die nördlichste Gemeinde Deutschlands, die nördlichste Landstelle ist die Halbinsel Ellenbogen, die sich nördlich des Siedlungsgebietes der Gemeinde und jenseits der Wattenmeer-Bucht Königshafen befindet. (Stand: 31.12.2015 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.)
Unsere Kommunen
Die Gemeinden
Sie sind die Keimzellen unseres Gemeinwesens. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ermöglicht den Gemeinden alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit gesetzlich zulässig.
Ausgleichen und ergänzen - das ist die Rolle der Kreise im Verhältnis zu den kreisangehörigen Gemeinden. Die Kreise nehmen insbesondere überörtliche Aufgaben wahr, wie beispielsweise die Schaffung und Unterhaltung von Kreiskrankenhäusern, Jugendheimen oder Berufsschulen oder Aufgaben des Katastrophenschutzes.
Ämter haben die Aufgabe Gemeinden bei der praktischen Durchführung von Aufgaben zu entlasten und diese wirtschaftlicher und leistungsfähiger auszugestalten. Ihre Mitglieder sind die amtsangehörigen Gemeinden.
Gemeinden sind entweder kreisfreie Städte – Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster – oder gehören einem der elf Kreise an. Für die gemeindlichen Aufgaben gibt es unterschiedliche Organisationsformen der Verwaltungsdurchführung.
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