Als Folge des Energiegipfels vom Herbst 2022 will das Land die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern besser vor Verschuldungen schützen, die im Zusammenhang mit steigenden Lebenshaltungskosten entstehen. Dazu fördert das Land zusätzlich kommunale Schuldnerberatungsstellen und dabei konkret die Ausweitung der Beratungsleistungen, insbesondere der Personal- und Gemeinkosten sowie Informationsveranstaltungen und Gruppenberatungen.
Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte für die Schuldnerberatungsstellen, die sie anerkannt und beauftragt haben.
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