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Thema : Kommunales

Kommunaler Investitionsfonds (KIF)

Letzte Aktualisierung: 26.10.2023

Aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) werden kommunale Infrastrukturinvestitionen vorrangig durch zinsgünstige Darlehen gefördert. Dazu zählt auch der kommunale Anteil im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen, und Gesellschaften, soweit sie Aufgaben im Bereich der Schwimmsportstätten wahrnehmen und an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Ausgenommen von einer Förderung sind Finanzierungen von Krankenhäusern, sonstigen kommunalen Einrichtungen des Gesundheitswesens und Pflegedienstes, des öffentlichen Personennahverkehrs, Kraftwerksanlagen zur Energie- und Wärmeversorgung sowie Ausstattung, Fahrzeuge und Maschinen.

Eine Förderung setzt in der Regel voraus, dass die Maßnahmen im Investitionsprogramm (nach den Regelungen in der Gemeindeordnung) enthalten sind.

70 Millionen Euro Bewilligungsvolumen

Für alle Investitionsmaßnahmen steht 2024 ein Bewilligungsvolumen von 70 Mio. Euro zur Verfügung. Der Zinssatz beträgt für alle KIF-Kommunaler Investitionsfonds-Darlehen des Bewilligungsjahres 2024 2,25 Prozent für die gesamte Darlehenslaufzeit.

Die "KIF-Richtlinie" wird derzeit angepasst und in Kürze hier mit dem entsprechenden Antragsformular veröffentlicht.

Die Darlehen und Zuweisungen können bis zu einer Höhe von 75 Prozent der Gesamtkosten gewährt werden, für den kommunalen Eigenanteil an Städtebauförderungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 70 Prozent. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge sollen nur vorgelegt werden, wenn das beantragte Darlehen im Einzelfall mindestens 80.000 Euro beträgt. Anträge auf Gewährung von Zuweisungen sollen einen Förderbetrag von mindestens 50.000 Euro nicht unterschreiten.

Anträge sollen beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen eingereicht werden.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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