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Thema : Kommunales

Hochseeinsel Helgoland

Helgoland ist die einzige Hochseeinsel Deutschlands und damit in einer einzigartigen mit anderen Gemeinden unvergleichbaren Situation.

Letzte Aktualisierung: 03.02.2021

Die Gemeinde Helgoland nimmt unter den Gemeinden in Schleswig-Holstein und im Bundesgebiet eine besondere Stellung ein. Die Inselgruppe Helgoland und Düne gehört seit 1890 zum deutschen Staatsgebiet und bildet die amtsfreie Gemeinde Helgoland im Kreis Pinneberg. In ihr leben mit Stand 31. März 2020 1.399 Menschen.

Ein Luftbild, welches die Steilküste von Helgoland zeigt.
Deutschlands einzige Hochsee- und Felseninsel Helgoland.

Die weit vom Festland entfernte Lage hat zur Folge, dass die Versorgung mit Wasser oder Fernwärme, die Entsorgung von Abwasser und die Krankenhausversorgung auf der Insel unabhängig vom Festland erfolgen muss. Die Stromversorgung erfolgt über ein Seekabel vom Festland. Die Verkehrsanbindung erfolgt per Schiff und gemeindeeigene Hafenanlagen und per Flugzeug über einen gemeindeeigenen Flugplatz. Insofern muss die Gemeinde Helgoland eine außerordentlich umfangreiche Infrastruktur vorhalten. Hinzu kommt, dass die Hafenanlagen, Schiffsanleger und Bohlwerke bei einer Hochseeinsel in besonderem Maße den Naturgewalten ausgesetzt sind.

Kosten für Investitionen höher als auf dem Festland

Die Struktur der Hauptinsel mit Oberland, Mittelland und Unterland führt zu erheblichen zusätzlichen Kosten, zum Beispiel durch die Absicherung der Falmkante, aufwendige Treppenanlagen und die Sicherstellung des Brandschutzes. Die vorstehenden Besonderheiten führen dazu, dass die Kosten für Investitionsmaßnahmen auf der Insel zwangsläufig deutlich höher als auf dem Festland sind. Faktoren sind unter anderem die Frachtkosten über See, die erhöhten Kosten für örtlich nicht vorhandenes Fachpersonal (Unterbringung, Auslösung, Anreisekosten, Zeitverlust sowie Lohnkosten durch Anreise), die erhöhten Kosten für örtlich nicht vorhandene Geräte sowie die Begrenzung der Geräte auf transportierbares Maß.

Herausforderungen größer

Die kommunalfinanzwirtschaftlichen Herausforderungen sind somit ausgeprägter als in anderen Bädergemeinden. Insbesondere ist das Leben auf Helgoland wegen der geographischen Lage der Insel besonderen Belastungen und Entbehrungen ausgesetzt und die Lebenshaltungskosten sind höher als auf dem Festland.

Wirtschaft auf Helgoland

Wirtschaftliche Grundlage der Gemeinde und der Bevölkerung Helgolands bildet vor allem der Tourismus. Finanziell profitiert die Gemeinde in besonderem Maß von den Offshore-Windparks in der Nordsee. Helgoland dient diesen als Versorgungshafen und Servicestandort für die Wartung der Anlagen. Daneben stellt auch die Wissenschaft durch das Alfred-Wegener-Institut mit der Biologischen Anstalt Helgoland einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar.

Durch seine geographische Lage ist Helgoland bedeutend als:

  • Kur- und Heilbad
  • Erholungsgebiet und Ziel für Tagesausflüge
  • Forschungsstätte für experimentelle Ökologie, Mikrobiologie, Botanik, Ozeanographie, Ichthyologie, Ornithologie
  • Versorgungshafen und Servicestandort für Offshore-Windpark Betreiber

Besondere Rechtsvorschriften

Die besondere Stellung der einzigen deutschen Hochseeinsel erfordert zahlreiche rechtliche Sonderregelungen. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass die Gemeinde Helgoland zwar Teil des deutschen Wirtschaftsgebiets ist. Sie zählt aber weder zum Zollgebiet der Europäischen Union noch zum deutschen Steuergebiet. Helgoland ist somit von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und den Verbrauchssteuern (zum Beispiel Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Kaffeesteuer) befreit. Auf die Einfuhr von Tabakerzeugnissen, alkoholischen Getränken und Kaffee wird aber ein Gemeindeeinfuhrsteuer erhoben, die bei der Gemeinde Helgoland verbleibt.

Besondere Bundesvorschriften

Gesetz über eine Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland

Umsatzsteuergesetz (UstG) §§ 1, 4, 13b und 14b

Zollverwaltungsgesetz - § (ZollVG) § 24

Bundeswasserstraßengesetz, (WaStrG) § 8 Abs. 5

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 50

Besondere Landesvorschriften

Gesetz über die Verwaltung der Gemeinde Helgoland (Helgoland-Gesetz 1966)

§ Finanzausgleichsgesetz (FAG) § 11

Gemeindeeinfuhrsteuerverordnung Helgoland

Landesverordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten

Kommunalabgabengesetz (KAG) § 22

Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG), § 3

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