Navigation und Service

Thema : Kommunales

Service Teaser

Rahmenempfehlung für Notfallinfopunkte

Fällt länger großflächig der Strom aus, werden die Menschen vor Ort nach Anlaufpunkten suchen, um dort Informationen oder Hilfe zu erhalten. Das Innenministerium Schleswig-Holsteins rät den Kommunen in einer Rahmenempfehlung, wie sie solche Notfallinfopunkte einrichten.

Entbürokratisierung

Mehr Effizienz und Transparenz der Verwaltung, Entlastungen für die heimische Wirtschaft – Entbürokratisierung ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Im September 2024 haben Landesregierung und Kommunale Landesverbände auch ein umfangreiches Entbürokratisierungspaket beraten.

Pressemitteilungen


64 Ergebnisse

Pagination

Pagination

Formular für eine Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des Wohnortes anmelden. Die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber muss der meldepflichtigen Person dafür eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, die bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Der Mietvertrag reicht dafür nicht aus. Zieht die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie, so muss sie bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abgeben. Wohnungsgeberinnen oder Wohnungsgeber müssen den Auszug nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen, zum Beispiel einer Nebenwohnung, bestätigen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Aktuelles