Umgangssprachlich werden oft auch kleinere Missgeschicke oder Unglücke als "Katastrophe" bezeichnet. In der Gefahrenabwehr ist der Katastrophenfall jedoch ein folgenschweres Unglücksereignis, das nur bewältigt werden kann, wenn viele verschiedene Behörden und Organisationen unter einer Leitung zusammenarbeiten. Katastrophenfälle sind also Ereignisse, die die alltäglichen Gefahrenabwehrkräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei alleine nicht bewältigen können.
Zusätzliche Hilfe ist erforderlich. Sie wird von der Katastrophenschutzbehörde koordiniert. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Diese können den Katastrophenalarm auslösen und somit ein Ereignis offiziell zur "Katastrophe" erklären.
Katastrophenfälle in Schleswig-Holstein
Katastrophenfälle waren zum Beispiel die Sturmflut an Nordseeküste und Elbe 1976, die Schneekatastrophe 1978/79 oder das Elbehochwasser in Lauenburg 2013.