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Thema : Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Schutzsuchende nach Schutzstatus

Letzte Aktualisierung: 30.05.2024

Schutzsuchende nach Schutzstatus 2015-2021 in Schleswig-Holstein

Kommentar

Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Kommentar

Die Entwicklung der nachstehend beschriebenen Zahlen steht in einer direkten Abhängigkeit zu der beschriebenen sprunghaft gestiegenen Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016. Dabei ist die Erteilung von Aufenthaltstiteln abhängig von den entsprechenden Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Asylverfahren. Hierauf haben die Länder keinen Einfluss. Sie können die asylrechtlichen Entscheidungen nur aufenthaltsrechtlich nachvollziehen. Die aufenthaltsrechtlichen Folgen können nach positiven Entscheidungen des BAMF zunächst stets nur vorübergehend sicher sein. Für dauerhaft sichere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen müssen immer erst entsprechende gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt werden.      

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 30.05.2024

Hinweis:

Die hier verwendeten Kategorien für Schutzsuchende haben eine integrationspolitische Ausrichtung und weichen von aufenthaltsrechtlichen Status ab.

Im betrachteten Zeitraum vom 2015 bis 2021 hat sich die Anzahl der Schutzsuchenden insgesamt in Schleswig-Holstein mehr als verdoppelt (plus 112 Prozent). Waren im Jahr 2015 im nördlichsten Bundesland von den gut 191.300 ausländische Personen noch 35.100 Personen Schutzsuchende (18,3 Prozent), so stieg die Zahl im Jahr 2016 bereits auf knapp 59.600 (25,9 Prozent der knapp 230.200 ausländische Personen). In den Folgejahren setzte sich der Anstieg fort: 2018 belief sich die Zahl der Schutzsuchenden auf 67.730 (26,6 Prozent der gut 254.000 Nichtdeutschen), 2019 waren es mit 70.795 Personen 26,9 Prozent aller gut 263.000 ausländische Personen. In 2021 wurde der bisherige Höchststand in absoluten Zahlen mit 74.290 Schutzsuchenden erreicht, was einem Anteil von 26 % an den rund 286.300 Nichtdeutschen entspricht.

Mit anerkanntem Schutzstatus

Die Schutzsuchenden werden differenziert nach Schutzstatus registriert und zum Stichtag 31.12. in der Statistik erfasst. Dabei zeigt sich vor allem bei der Anzahl der Personen mit befristet anerkanntem Schutzstatus eine deutliche Steigerung. Sie stieg zwischen 2015 und 2021 kontinuierlich von 10.270 auf 46.865. Damit erhöht sich deren Anteil an allen Schutzsuchenden von 29,3 Prozent auf 63,1 Prozent.

Die Anzahl der Personen mit unbefristet anerkanntem Schutzstatus hat sich hingegen im betrachteten Zeitraum nach geringeren Schwankungen in den Jahren 2015 bis 2019 in den Jahren 2020 und 2021 stärker erhöht. Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden war bis 2019 rückläufig, er verminderte sich von 15,4 Prozent im Jahr 2015 auf 8 Prozent in 2019 und stieg bis zum Jahr 2021 wieder auf 10,4 Prozent an.

Mit abgelehntem Schutzstatus

Bei Personen mit abgelehntem Schutzstatus ist im Zeitverlauf eine Zunahme zu erkennen von 3.805 (2015) auf 12.145 (2021). Der prozentuale Anteil an allen Schutzsuchenden reduzierte sich zunächst von 10,8 Prozent (2015) auf 8,2 Prozent (2016) und stieg dann wieder auf 16,3 Prozent (2021).

Mit offenem Schutzstatus

Als Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus waren im Jahr 2015 insgesamt 15.635 registriert. Danach stieg ihre Zahl deutlich auf 25.780 im Jahr 2016 an und sank danach auf 7.535 (2021). Während ihr Anteil an allen Schutzsuchenden 2015 und 2016 noch bei über 40 Prozent lag, ging dieser danach deutlich zurück und erreichte 2021 mit nur noch 10,1 Prozent seinen bisherigen Tiefstand.

Schutzsuchende nach Schutzstatus in Deutschland

Vergleicht man die Entwicklungen in Schleswig-Holstein mit denen in Gesamtdeutschland, sind Parallelen zu erkennen. So stieg die Anzahl der Schutzsuchenden ebenfalls deutlich von 2015 bis 2021, jedoch lediglich um gut 86 Prozent.

Mit anerkanntem Schutzstatus

Auch die Entwicklungen der einzelnen Kategorien an Schutzsuchenden gestalten sich deutschlandweit ähnlich wie in Schleswig-Holstein. So stieg ebenfalls die Anzahl der Schutzsuchenden mit befristet anerkanntem Schutzstatus am stärksten an, von knapp 285.805 (2015: 27,6 Prozent an allen Schutzsuchenden), auf 1.133.545 (2021: 58,5 Prozent an allen Schutzsuchenden).

Die Anzahl der Personen mit unbefristet anerkanntem Schutzstatus blieb deutschlandweit bis 2019 (269.590 Personen) ebenfalls vergleichsweise stabil und stieg bis 2021 (317.835 Personen) stärker an. Der Anteil an allen Schutzsuchenden des jeweiligen Jahres reduzierte sich deutlich (25,3 Prozent in 2015 bis 16,4 Prozent in 2021).

Mit abgelehntem Schutzstatus

Einen abgelehnten Schutzstatus wiesen im Jahr 2015 in Deutschland 138.495 Personen auf (13,4 Prozent an allen Schutzsuchenden des Jahres). Ihre Zahl stieg nahezu kontinuierlich auf 246.030 im Jahr 2021 (12,7 Prozent aller Schutzsuchenden). Auch hier sind die Gegebenheiten vergleichbar mit denen in Schleswig-Holstein.

Mit offenem Schutzstatus

Letztlich zeigt sich auch bei der Anzahl von Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus in Deutschland eine vergleichbare Lage wie in Schleswig-Holstein. Waren es im Jahr 2015 349.810 Menschen in dieser Kategorie, stieg die Anzahl im Jahr 2016 deutlich an auf 574.945 und fiel dann bis 2020 unter das Niveau von 2015 auf 215.960. 2021 ist die Anzahl der Personen dieser Kategorie wieder auf 238.945 gestiegen. 2015 und 2016 zählten noch jeweils gut ein Drittel aller Schutzsuchenden zu dieser Personengruppe, im Jahr 2021 es dann nur noch 12,3 Prozent.

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Definition

Zahl der Schutzsuchenden in Schleswig-Holstein und Deutschland nach Schutzstatus.

Empirische Relevanz

Schutzsuchende sind ausländische Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Sie werden im Ausländerzentralregister anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status identifiziert. Zu ihnen zählen die drei Kategorien von Ausländerinnen und Ausländern: 1. Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus; 2. Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus; 3. Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus.

Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer von vier Schutzformen im Asylverfahren seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Asylberechtigte nach Art. 16 Grundgesetz, Flüchtlinge nach Genfer Konvention, Subsidiärer Schutz oder nationales Abschiebungsverbot. Darüber hinaus können dies Personen sein, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen und Programmen zur Neuansiedlung des Bundes und der Länder einen Aufenthaltstitel bekommen. Schutzsuchende, die sich bereits langjährig mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, können unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Bewertung der Kennzahlen

Bei der amtlichen Statistik zu Schutzsuchen den handelt es sich um Bestandsgrößen, d. h. sie umfasst alle Schutzsuchenden, die sich zu einem gewissen Stichtag (31.12.) in Deutschland aufhalten. Dies unterscheidet die Ergebnisse etwa von den als Flussgrößen erfassten Antragszahlen und Entscheidungen in der Asylgeschäftsstatistik.

Datenquelle

Ausländerzentralregister, Statistisches Bundesamt

Methodische Besonderheiten

Bedingt durch die vermehrte Aufnahme von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 entstanden Qualitätsprobleme im Ausländerzentralregister: Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung, unvollständig, fehlerhaft und/oder doppelt erfasst. Die Daten mit Stand 31.12.2016 weisen deutlich weniger Erfassungslücken auf als jene des Vorjahres. Verschiedene Unsicherheiten bestehen aber fort: Weiterhin liegen im Ausländerzentralregister Datenfälle ohne Angabe zum aufenthaltsrechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hierbei um Dubletten, Fortzüge ohne behördliche Abmeldung oder aufhältige ausländische Personen handelt. Datenfälle, bei denen der aufenthaltsrechtliche Status aus dem Ausländerzentralregister nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, werden in der Statistik nicht berücksichtigt.

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