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Thema : Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Schutzsuchende nach Schutzstatus

Letzte Aktualisierung: 22.10.2019

Schutzsuchende nach Schutzstatus 2015-2019 in Schleswig-Holstein

Kommentar

Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Kommentar

Die Entwicklung der nachstehend beschriebenen Zahlen steht in einer direkten Abhängigkeit zu der beschriebenen sprunghaft gestiegenen Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016. Dabei ist die Erteilung von Aufenthaltstiteln abhängig von den entsprechenden Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Asylverfahren. Hierauf haben die Länder keinen Einfluss. Sie können die asylrechtlichen Entscheidungen nur aufenthaltsrechtlich nachvollziehen. Die aufenthaltsrechtlichen Folgen können nach positiven Entscheidungen des BAMF zunächst stets nur vorübergehend sicher sein. Für dauerhaft sichere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen müssen immer erst entsprechende gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt werden.      

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 05.11.2021

Hinweis

Die hier verwendeten Kategorien für Schutzsuchende haben eine integrationspolitische Ausrichtung und weichen von aufenthaltsrechtlichen Status ab.

Im gewählten Zeitraum vom 2015 bis 2019 erhöhte sich die Anzahl der Schutzsuchenden insgesamt in Schleswig-Holstein deutlich um knapp 102 Prozent. Waren im Jahr 2015 im nördlichsten Bundesland von den gut 191.300 Ausländerinnen und Ausländern noch 35.100 Personen Schutzsuchende (18,3 Prozent), so stieg die Zahl im Jahr 2016 bereits auf knapp 59.600 (25,9 Prozent der knapp 230.200 Ausländerinnen und Ausländer) und im Jahr 2017 noch einmal auf gut 62.700 (25,7 Prozent der gut 243.600 ausländischen Einwohnerschaft). In den Folgejahren setzte sich der Anstieg fort: 2018 belief sich die Zahl der Schutzsuchenden auf 67.730 (26,6 Prozent der der gut 254.000 Nichtdeutschen), 2019 wurde mit 70.795 der bisherige Höchststand erreicht: 26,9 Prozent aller gut 263.000 Ausländerinnen und Ausländer.

Mit anerkanntem Schutzstatus

Die Schutzsuchenden werden differenziert nach Schutzstatus registriert und zum Stichtag 31.12. in der Statistik erfasst. Dabei zeigt sich vor allem bei der Anzahl der Personen mit befristet anerkanntem Schutzstatus eine deutliche Steigerung. Sie stieg zwischen 2015 und 2019 kontinuierlich von 10.270 auf 45.810. Damit erhöht sich der Anteil an allen Schutzsuchenden von 29,3 Prozent auf 64,7 Prozent.

Die Anzahl der Personen mit unbefristet anerkanntem Schutzstatus blieb hingegen im betrachteten Zeitraum nahezu gleich und schwankte leicht zwischen 5.355 (2017) und 5.675 (2019). Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden war tendenziell rückläufig, er verminderte sich von 15,4 Prozent im Jahr 2015 auf 8,5Prozent in 2017 und lag im Jahr 2019 bei 8,0 Prozent.

Mit abgelehntem Schutzstatus

Bei Personen mit abgelehntem Schutzstatus ist im Zeitverlauf eine Zunahme zu erkennen von 3.805 (2015) auf 9.215 (2019). Der prozentuale Anteil an allen Schutzsuchenden reduzierte sich zunächst von 10,8 Prozent (2015) auf 8,2 Prozent (2016) und stieg dann wieder auf 13,0 Prozent (2019).

Mit offenem Schutzstatus

Als Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus waren im Jahr 2015 insgesamt 15.635 registriert. Danach stieg ihre Zahl deutlich auf 25.780 im Jahr 2016 an und sank danach auf 10.095 (2019). Während ihr Anteil an allen Schutzsuchenden 2015 und 2016 noch bei über 40 Prozent lag, ging dieser danach deutlich zurück und erreichte 2019 mit nur noch 14,3 Prozent seinen bisherigen Tiefstand.

Schutzsuchende nach Schutzstatus in Deutschland

Vergleicht man die Entwicklungen in Schleswig-Holstein mit denen für Gesamtdeutschland, sind eindeutig Parallelen zu erkennen. So stieg die Anzahl der Schutzsuchenden ebenfalls deutlich von 2015 bis 2019, jedoch lediglich um gut 77 Prozent.

Mit anerkanntem Schutzstatus

Auch die Entwicklungen der einzelnen Kategorien an Schutzsuchenden gestalten sich deutschlandweit ähnlich wie in Schleswig-Holstein. So stieg ebenfalls die Anzahl der Schutzsuchenden mit befristet anerkanntem Schutzstatus am stärksten an, von knapp 285.805 (2015: 27,6 Prozent an allen Schutzsuchenden), auf 1.090.475 (2019: 59,3 Prozent an allen Schutzsuchenden).

Die Anzahl der Personen mit unbefristet anerkanntem Schutzstatus blieb deutschlandweit ebenfalls vergleichsweise stabil und schwankte nur zwischen rund 262.130 und rund 269.590, wobei sich auch hier der Anteil an allen Schutzsuchenden des jeweiligen Jahres deutlich reduzierte (25,3 Prozent in 2015 bis 14,7 Prozent in 2019).

Mit abgelehntem Schutzstatus

Einen abgelehnten Schutzstatus wiesen im Jahr 2015 in Deutschland 138.495 Personen auf (13,4 Prozent an allen Schutzsuchenden des Jahres). Ihre Zahl stieg kontinuierlich auf 212.575 im Jahr 2019 (11,6 Prozent aller Schutzsuchenden). Auch hier sind die Gegebenheiten vergleichbar mit denen in Schleswig-Holstein.

Mit offenem Schutzstatus

Letztlich zeigt sich auch bei der Anzahl von Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus in Deutschland eine vergleichbare Lage wie in Schleswig-Holstein. Waren es im Jahr 2015 349.810 Menschen in dieser Kategorie, stieg die Anzahl im Jahr 2016 deutlich an auf 574.945 und fiel dann bis 2019 sogar unter das Niveau von 2015 auf 266.470. 2015 und 2016 zählten noch jeweils gut ein Drittel aller Schutzsuchenden zu dieser Personengruppe, im Jahr 2019 waren es dann nur noch 14,5 Prozent.

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Definition

Zahl der Schutzsuchenden in Schleswig-Holstein und Deutschland nach Schutzstatus.

Empirische Relevanz

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Schutzsuchende werden im Ausländerzentralregister anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status identifiziert. Zu ihnen zählen: 1. Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus; 2. Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus: Personen dieser Kategorie besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); 3. Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus. Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer von vier Schutzformen im Asylverfahren seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; Asylberechtigte nach Art. 16 Grundgesetz, Flüchtlinge nach Genfer Konvention, Subsidiärer Schutz oder nationales Abschiebeverbot. Darüber hinaus können dies Personen sein, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen und Programmen zur Neuansiedlung des Bundes und der Länder einen Aufenthaltstitel bekommen. Schutzsuchende, die sich bereits langjährig mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, können unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten.

Bewertung der Kennzahlen

Bei der amtlichen Statistik zu Schutzsuchenden handelt es sich um eine Bestandsgröße, d.h. sie umfasst die Schutzsuchenden, die sich zu einem gewissen Zeitpunkt (Stichtag) in Deutschland aufhalten. Dies unterscheidet die Ergebnisse etwa von als Flussgrößen erfassten Antragszahlen und Entscheidungen in der Asylgeschäftsstatistik.

Datenquelle

Statistisches Bundesamt, Ausländerzentralregister

Methodische Besonderheiten

Im Zuge der vermehrten Annahme von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 kam es vermehrt zu Qualitätsproblemen im Ausländerzentralregister: Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung, teilweise unvollständig und teilweise fehlerhaft und/oder doppelt erfasst. Die Daten mit Stand 31.12.2016 weisen jedoch deutlich weniger Erfassungslücken auf als jene ein Jahr zuvor. Bestimmte Unsicherheiten bestehen aber fort: Weiterhin liegen im Ausländerzentralregister Datenfälle ohne Angabe zum aufenthaltsrechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hier um Dubletten, Fortzüge ohne behördliche Abmeldung oder aufhältige Ausländerinnen und Ausländer handelt. Datenfälle, bei denen der aufenthaltsrechtliche Status aus dem Ausländerzentralregister nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, werden in der Statistik nicht berücksichtigt. 

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