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Thema : Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Einbürgerungsquote

Letzte Aktualisierung: 22.10.2019

Einbürgerungsquote der ausländischen Bevölkerung mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren nach Geschlecht in den Jahren 2011 und 2017 in Schleswig-Holstein und Deutschland

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 10.10.2019

Der Indikator zeigt die Einbürgerungsquote der Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren.

Einbürgerungen in Schleswig-Holstein

Die Einbürgerungsquote bezogen auf Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 8 Jahren belief sich im Jahr 2017 in Schleswig-Holstein auf 2,7 %. Sie war dabei bei Frauen (2,9 %) etwas höher als bei Männern (2,6 %). Im Zeitverlauf ist eine rückläufige Entwicklung zu erkennen. Im Jahr 2005 wurden noch 5,0 % aller Nichtdeutschen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens acht Jahren eingebürgert, 2011 waren es 3,2 % und 2017 dann nur noch 2,7 %. In den betreffenden Jahren lag die Einbürgerungsquote der Ausländerinnen jeweils etwas über der der Ausländer.

Einbürgerungen deutschlandweit

Im Bundesgebiet war die Einbürgerungsquote etwas geringer als in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2017 erhielten deutschlandweit 2,1 % der ausländischen Bevölkerung mit einer mindestens achtjährigen Aufenthaltsdauer die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei gab es Unterschiede zwischen der weiblichen (Einbürgerungsquote 2,3 %) und männlichen Bevölkerung (1,9 %).

Deutschlandweit zeigt sich ein Rückgang, allerdings nicht so stark wie in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2005 betrug die Quote 2,6 %. Bis 2011 verminderte sich die Quote auf 2,1 %  und blieb danach unverändert.

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Definition

Quotient aus der Anzahl der Einbürgerungen und der Zahl der Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren insgesamt und differenziert nach Geschlecht.

Empirische Relevanz

Einbürgerung ist Ausdruck gelingender Integration. Nur wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten.

Datenquelle

Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Einbürgerungsstatistik und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister (AZR)

Bewertung der Kennzahl

Indikator, der darauf hinweist, wie hoch die Bereitschaft zur rechtlichen Integration ist. Eine steigende Einbürgerungsquote deutet auf eine verstärkte Bereitschaft hin, staatsbürgerliche Rechte wahrzunehmen und Partizipationsmöglichkeiten zu nutzen.

Methodische Besonderheiten

Bei der Interpretation der Einbürgerungsquote ist zu beachten, dass in ihre Berechnung alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren einbezogen werden, unabhängig davon, ob sie alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Eine Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren ist gemäß Staatsangehörigkeitsrecht in der Regel für eine Einbürgerung notwendig, wobei diese Frist unter bestimmten Umständen verkürzt werden kann. Die Anzahl der Einbürgerungen ist auf die Zahl der Ausländerinnen und Ausländern des Vorjahres bezogen.

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