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Thema : Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Grundlagen

Letzte Aktualisierung: 23.11.2021

Im Jahr 2020 hat das MILIG erstmals ein Zuwanderungs- und Integrationsmonitoring veröffentlicht. Mit dem am 9. Juli 2021 in Kraft getretenen Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein (Int-TeilhG) wurde erstmals die gesetzliche Grundlage für eine Berichterstattung zur Zuwanderung und Integration gelegt. § 10 Abs. 2 des Integrations- und Teilhabegesetzes sieht eine kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik vor, die alle zwei Jahre veröffentlicht wird.

Entsprechend wurde das schleswig-holsteinische Zuwanderungs- und Integrationsmonitoring weiterentwickelt und erscheint nun alle zwei Jahre als "Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik".

Basis der Daten

Die Basis für die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Schleswig-Holstein liefern die Daten des Integrationsmonitorings der Länder.

Die Berichte erfassen diverse Daten und beleuchten über einen längeren Zeitraum den jeweiligen Stand der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland in den unterschiedlichen Handlungsfeldern. Die umfangreichen Berichte werden alle zwei Jahre fortgeschrieben und aktualisiert. Das Indikatorenset, auf das sich die Integrationsministerkonferenz verständigt hat, wird immer wieder überprüft und weiterentwickelt. Seit dem ersten Bericht zur 6. Integrationsministerkonferenz im Jahr 2011 wurden die folgenden Berichte veröffentlicht:

  • 1. Bericht (2005-2009)
  • 2. Bericht (2009-2011)
  • 3. Bericht (2011-2013)
  • 4. Bericht (2013-2015)
  • 5. Bericht (2015-2017)
  • 6. Bericht (2017-2019)

Der 6. Bericht enthält erstmalig subjektive Indikatoren zu den Dimensionen der kulturellen und sozialen Integration sowie zum Zusammenleben in der Gesellschaft. Diese Erweiterung wurden durch eine Beteiligung der Länder am Integrationsbarometer des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) möglich. Hier finden Sie auch ausführliche Informationen über Konzept, Zielsetzung und Datenerhebung des Integrationsmonitorings der Länder:

Zum Integrationsmonitoring der Länder

Für die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Schleswig-Holstein wurden 23 strukturelle Indikatoren ausgewählt und digital und anwendungsfreundlich aufbereitet. Die grafische und textliche Auswahl ist ein Ausschnitt aller vorhandenen Daten. Die vollständigen Daten in Form von Excel-Dateien stehen aber ebenfalls zur Verfügung. Weitere Indikatoren können Sie im Integrationsmonitoring der Länder abrufen.

Die neuen subjektiven Indikatoren wurden für Schleswig-Holstein erstmals in einer Sonderausgabe des SVR-Integrationsbarometer 2020 veröffentlicht.

Zum Integrationsbarometer SH

Aktualität und Veröffentlichung

Derzeit liegen die Daten aus den Jahren 2017-2019 vor, die 2021 im 6. Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder veröffentlicht wurden. Grundlage für den Bericht sowie die vorliegende Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Schleswig-Holstein sind verschiedene Quellen: u.a. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus, Wanderungsstatistik, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik, Ausländerzentralregister, Kinder- und Jugendhilfestatistik. Die Daten für das Integrationsmonitoring der Länder können aufgrund der Aufbereitungs- und Bearbeitungsdauer der Rohdaten erst mit einem Abstand von zwei Jahren publiziert werden.

Die nächste Veröffentlichung mit Daten für das Jahr 2019-2021 ist für 2023 geplant. Das Land wird ausgewählte Daten nach der Veröffentlichung des 7. Berichts des Integrationsmonitoring der Länder in die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Schleswig-Holstein aufnehmen.

Definition "mit Migrationshintergrund"

Im Rahmen eines Monitorings ist eine umfassende Definition die Voraussetzung dafür, über Zuwanderungen und die Lebenslagen der Menschen mit Migrationshintergrund Aussagen treffen zu können. Der sogenannte "Migrationshintergrund" wurde 2005 für den Mikrozensus erstmals als statistisches Erhebungsmerkmal eingeführt. Der Begriff ist in der Wissenschaft und Politik geläufig, wird aber nicht immer einheitlich definiert. So steht eine umfassende Definition des Migrationshintergrundes nur für die Indikatoren aus dem Mikrozensus zur Verfügung. In anderen Fachstatistiken werden abweichende Definitionen verwendet, zum Beispiel in der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfestatistik. Der Begriff hat sich inzwischen in den Medien und in der Alltagssprache weit verbreitet. Ob sich eine Person aus der sehr heterogenen Gruppe von zugewanderten Menschen und deren in Deutschland geborenen Kindern mit dieser Zuschreibung auch identifiziert, steht jeder und jedem offen.

Die Kommentierte Zuwanderung- und Integrationsstatistik Schleswig-Holstein bezieht sich auf die Definition "Menschen mit Migrationshintergrund" aus dem Zensus von 2011, auf die sich die Länder in der neunten Sitzung der Integrationsministerkonferenz geeinigt hatten. Einen Migrationshintergrund haben nach der Definition des Zensus 2011 jene Personen.

  • die Ausländer sind oder
  • im Ausland geboren und nach dem 31.12.1955 nach Deutschland zugewandert sind oder
  • einen im Ausland geborenen und nach dem 31.12.1955 nach Deutschland zugewanderten Elternteil haben.

Weitere Informationen

Zum Integrationsmonitoring der Länder

Das SVR-Integrationsbarometer orientiert sich an der Definition des Mikrozensus. Eine Person hat demnach einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

svr-migration.de/barometer

Begriffskritik

Die Verwendung des Begriffs "mit Migrationshintergrund" im allgemeinen Sprachgebrauch wird zunehmend kritisiert. Im integrationspolitischen Kontext wird deshalb darüber diskutiert, ob verallgemeinernde Bezeichnungen wie "Menschen mit Migrationshintergrund" die Realität der Menschen, die entweder selbst oder deren Eltern eingewandert sind, noch richtig abbildet. Von vielen Betroffenen wird der Begriff als abwertend und sogar ausgrenzend empfunden. Auch sagt der Begriff nichts über die Lebensrealität einer Person aus und suggeriert eine vermeintlich einheitliche Identität aller Personen, die dieser sehr heterogenen Gruppe zugeordnet werden.

Vor diesem Hintergrund plädiert auch die Integrationsministerkonferenz dafür, reflektiert und sensibel mit Begrifflichkeiten und Kategorisierungen umzugehen. Als etablierte Analysekategorie im Rahmen von statistischen Untersuchung sollte trotz aller Kritik am "Migrationshintergrund“ festgehalten werden, um Ungleichheiten und Benachteiligungen aufzudecken. Entsprechend verwendet die kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Schleswig-Holstein den Begriff wie unter Grundlagen beschrieben.

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