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Thema : Innere Sicherheit

Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs - Vom 23. Dezember 2024

Letzte Aktualisierung: 08.01.2025

Um die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein zu erhöhen, hat die Landesregierung die Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs erlassen.

Schriftleiterischer Hinweis: Die am 23. Dezember 2024 durch Bereitstellung im Internet erfolgte Ersatzverkündung der Landesverordnung ist am 8. Januar 2025 berichtigt worden.

Ersatzverkündung (§ 60 Absatz 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ersatzverkündet am 23. Dezember 2024, berichtigt am 8. Januar 2025) (PDF, 94KB, Datei ist barrierefrei)

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