Zur inneren Sicherheit tragen in Schleswig-Holstein viele Stellen bei, darunter die Polizei, der Verfassungsschutz, die Feuerwehren und der Katastrophenschutz sowie kommunale Präventionsräte und der Kampfmittelräumdienst. Zum schleswig-holsteinischen Innenministerium gehören unter anderem die Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht, die Polizeiabteilung sowie der Verfassungsschutz. Auch die Landespolizei gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums.
Waffen- und Messerverbote
Um die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein zu erhöhen, hat die Landesregierung am 23. Dezember 2024 die Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs erlassen. Um vor allem im Hinblick auf Weihnachtsmärkte die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen, hatte die Landesregierung zuvor bereits die anlasslose Kontrollbefugnis zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote zusätzlich auf die Polizei übertragen.
Zum FAQ zu Waffen- und Messerverboten in Schleswig-Holstein
Ersatzverkündung (§ 60 Absatz 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ersatzverkündet am 23. Dezember 2024, berichtigt am 8. Januar 2025) (PDF, 94KB, Datei ist barrierefrei)
Ersatzverkündung (§ 60 Absatz 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Ausführung des Waffengesetzes (ersatzverkündet am 26. November 2024) (PDF, 66KB, Datei ist barrierefrei)