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Thema : Ankommen in Schleswig-Holstein

Unbegleitete Minderjährige

Fragen und Antworten zur rechtlichen Stellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Letzte Aktualisierung: 14.03.2017

Was geschieht mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern?

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nimmt das Jugendamt in Obhut, sofern sie in Deutschland keine Erziehungsberechtigte oder Personensorgeberechtigte haben. Das Jugendamt bringt das Kind/ den oder die Jugendliche/n bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unter und prüft, ob die bzw. der UMA weiterverteilt werden soll. Es hat währenddessen zum Wohl des Kindes notwendige Rechtshandlungen vorzunehmen und den notwendigen Unterhalt sowie notwendige Krankenhilfe sicherzustellen.

Nach der Entscheidung über die Verteilung erfolgt die „reguläre“ Inobhutnahme zur Ermittlung des individuellen erzieherischen Bedarfs des Kindes oder des Jugendlichen. Im Anschluss an die Übernahme hat das nunmehr zuständige Jugendamt unverzüglich die Bestellung eines Vormundes oder eines Ergänzungspflegers beim Familiengericht zu veranlassen. Mit der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Achten Sozialgesetzbuch endet die Inobhutnahme von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen.

Wo erhält man weitere Informationen?

Antworten auf häufig gestellte Fragen z. B. zum Begriff unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), zur Altersfeststellung, zur Zuständigkeit, zur vorläufigen Inobhutnahme, zum bundesweiten und landesinternen Verteilungsverfahren, zum Ausländerrecht etc. sowie Fragen und Antworten zum Personenkreis der begleiteten minderjährigen Ausländer (BMA) finden Sie unter diesem Link:

FAQ UMA und BMA

Wo finden unbegleitete Minderjährige weitere Informationen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert unbegleitete Minderjährige und bietet die Möglichkeit, einen schriftlichen Asylerstantrag zu stellen.

BAMF: Informationen für unbegleitete Minderjährige

Suche von und nach unbegleiteten Minderjährigen

Auf www.tracetheface.org können Flüchtlinge ab 15 Jahre in Europa ihre Angehörigen suchen, die sie auf der Flucht verloren haben und sie in einem europäischen Land vermuten.

Trace the Face

Rotkreuz-Suchdienste veröffentlichen auf "Trace the Face - kids" Fotos von Kindern, die nach ihren Angehörigen suchen, sowie von Angehörigen, die nach Kindern suchen. Die Seite ist Teil der online-Plattform www.tracetheface.org. Sie ist passwortgeschützt. Bilder können nur Rotkreuzmitarbeiter sehen und so Suchende und Gesuchte miteinander in Kontakt bringen.

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