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Thema : Ankommen in Schleswig-Holstein

Familiennachzug

Letzte Aktualisierung: 13.06.2016

Voraussetzungen

Der Familiennachzug ist regelmäßig auf die Kernfamilie (Ehegatte, minderjährige Kinder) beschränkt. Ob ein Familiennachzug möglich ist, richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus des hier lebenden Flüchtlings. Wann ein Familiennachzug möglich ist, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und welche Schritte dafür erforderlich sind, darüber informiert neben den Ausländerbehörden im Einzelfall auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Allgemeinen.

Informationen zum Familiennachzug

Es gibt eine Vielzahl aufenthaltsrechtlicher Konstellationen, zu denen eine generelle Aussage nicht getroffen werden kann, ob ein Familiennachzug möglich ist. Hierzu kann man sich von der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatungsstelle beraten lassen.

Familiennachzug für Schutzberechtigte aus Syrien

Berechtigt zum Familiennachzug sind bestimmte Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter. Einen Anspruch auf Familiennachzug haben Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder des in Deutschland lebenden Schutzberechtigten, bzw. die Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings. Über die Voraussetzungen und Schritte informiert das Auswärtige Amt in seinem Internet-Portal, in dem man unter anderem die fristwahrende Anzeige stellen kann. Schutzberechtigte, Antragsteller des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen können das Online-Angebot auf Deutsch, Englisch und Arabisch nutzen.

Familiennachzug

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