Rechte
- Während des Asylverfahrens halten sich Betroffene durch die Aufenthaltsgestattung rechtmäßig im Bundesgebiet auf.
- Bei Bedarf werden staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erbracht.
- Es werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.
- Nach Ablauf der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland dürfen Betroffene einer Beschäftigung nachgehen, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis entfällt nach fünfzehn Monaten des Aufenthalts.
Pflichten
Je nach Einzelfall können sich weitere Rechte und Pflichten ergeben, auf die Betroffene durch die zuständigen Behörden individuell hingewiesen werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylverfahren
Fragen hierzu beantwortet auch die zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder die örtliche Ausländerbehörde.