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Thema : Ankommen in Schleswig-Holstein

Ihre ersten Schritte

Letzte Aktualisierung: 13.06.2016

Herzlich willkommen in Schleswig-Holstein, ganz oben im Norden von Deutschland, im Land zwischen Nord- und Ostsee. Hier können Sie erst einmal ruhig ankommen. Wir informieren Sie auf diesen Seiten in mehreren Sprachen darüber, wie Ihre ersten Schritte in Deutschland ablaufen und wie sich Ihr Leben in Deutschland weiter gestalten wird.

Sie sind erst einmal in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergekommen. Hier helfen die Menschen Ihnen weiter. Hier werden Sie betreut und erhalten ersten Sprachunterricht. In der Erstaufnahme wohnen und essen Sie nun eine Zeit lang. Es gibt auch einen Arzt hier. Hier werden Sie registriert. Nach einiger Zeit werden Sie dann in einer anderen Stadt oder Gemeinde untergebracht.

Ankommen in einer Erstaufnahme

Schleswig-Holstein – Land, Menschen und Werte

Sie sind in Schleswig-Holstein angekommen. Dies ist das nördlichste Bundesland in Deutschland und das einzige zwischen zwei Meeren, der Ostsee und der Nordsee. Im Norden grenzt Dänemark an uns. In Schleswig-Holstein leben seit vielen Jahren Menschen aus unterschiedlichen Volksgruppen und Nationen zusammen. Die Menschen hier sind weltoffen, freundlich und tolerant, und sie heißen Sie willkommen.

Schleswig-Holstein ist 15 800 Quadratkilometer groß und hat rund 2,8 Millionen Einwohner. Größte Stadt ist die Landeshauptstadt Kiel. Es gibt vergleichsweise nur wenige größere Städte, aber dafür viele kleinere Gemeinden. Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein ist Daniel Günther.
In Schleswig-Holstein arbeiten die Menschen überwiegend in den folgenden Branchen: Dienstleistungen, maritime Technik, Tourismus, erneuerbare Energien und Medizintechnik.

Eine Karte von Schleswig-Holstein mit Markierung der Kreise und kreisfreien Städte

Wer ist Flüchtling?

Als Flüchtling bezeichnen wir Menschen, die zu uns fliehen und Schutz suchen. Wir heißen Sie willkommen!

Nach Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention und nach § 3 Asylgesetz (AsylG) gilt als Flüchtling, wer sich nicht in seinem Heimatland befindet, weil ihm wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Verfolgung droht und er dabei von seinem Heimatland nicht geschützt werden kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht von seinem Land geschützt werden will.

Daneben gibt es noch einen erweiterten Flüchtlingsbegriff, der umgangssprachlich verwendet wird. Dieser umfasst Personen, die sich in aller Regel geduldet im Bundesgebiet aufhalten, die also entweder keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylverfahren erfolglos geblieben ist.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Sobald Sie bei oder nach der Einreise in das Bundesgebiet mitteilen, dass Sie Schutz vor Verfolgung oder anderen schädigenden Ereignissen in Ihrem Herkunftsstaat suchen, handelt es sich um ein sogenanntes Asylbegehren. Ab diesem Zeitpunkt genießen Sie vorläufigen Schutz und Ihnen wird zunächst eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende oder Asylsuchender ausgestellt. Damit begeben Sie sich in die darin genannte Aufnahmeeinrichtung. Hier werden Ihre Personalien und, soweit noch nicht geschehen, Fingerabdrücke aufgenommen sowie eine ärztliche Untersuchung durchgeführt. Die Länge des Aufenthaltes in der Aufnahmeeinrichtung ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

Bereits während des Aufenthaltes in der Aufnahmeeinrichtung soll eine förmliche Asylantragstellung bei der angeschlossenen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Anhörung zu den Fluchtgründen erfolgen. Danach werden Sie landesintern den Kreisen oder kreisfreien Städten zur Unterbringung und Versorgung zugewiesen. Abhängig von der Belegung in den Aufnahmeeinrichtungen kann es zurzeit noch dazu kommen, dass Antragstellung oder erst nach der landesinternen Verteilung erfolgen.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates sind, verbleiben Sie während des gesamten Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung.

Während des Asylverfahrens wird zunächst anhand der abgenommenen Fingerabdrücke geprüft, welcher Mitglied- bzw. Anwenderstaat der EU-Asylzuständigkeitsverordnung (sog. Dublin III-VO) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Sollte dies nicht Deutschland sein, werden Sie durch das BAMF angehalten, in den zuständigen Mitgliedstaat zurückzukehren.
Wird das Verfahren in Deutschland durchgeführt, trifft das BAMF die Entscheidung über den Asylantrag. Wenn die Entscheidung positiv ist, können vier unterschiedliche Schutzstatus festgestellt werden. Einen Status davon oder mehrere gleichzeitig können Sie zuerkannt bekommen. Dies sind:

  • Asylberechtigung (Artikel 16 des Grundgesetzes)
  • Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • Subsidiärer Schutz nach dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem
  • Abschiebungsschutz nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz

Je nach Schutzstatus erhalten Sie in der Folge zunächst befristete Aufenthaltserlaubnisse mit unterschiedlichen Rechten. Im Regelfall bekommen Sie nach einiger Zeit (je nach Schutzstatus unterschiedlich) die dauerhaften Aufenthaltsrechte. Im Falle einer negativen Entscheidung werden Sie durch das BAMF gleichzeitig unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert. Sie können gegen die Entscheidung des BAMF klagen. Wie Sie in Ihrem individuellen Fall am besten vorgehen, besprechen Sie mit einem Rechtsbeistand oder zumindest mit einer Beratungsstelle.

Unterliegen Geflüchtete einer Residenzpflicht?

Ja, in den ersten drei Monaten ist der räumliche Aufenthalt der Flüchtlinge beschränkt auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde, in deren Bezirk die Erstaufnahmeeinrichtung liegt oder Betroffene verteilt wurden. Die räumliche Aufenthaltsbeschränkung entfällt nach drei Monaten. An ihre Stelle tritt eine Wohnsitzauflage, die besagt, dass die Ausländerbehörde einen Wohnsitzwechsel bei Personen, die Sozialleistungen beziehen, im Einzelfall prüft. Kann der Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert werden, entfällt die Wohnsitzauflage. Sie kann aus besonderen Gründen im Einzelfall allerdings auch wieder angeordnet werden.

Wie und wo können Sie Deutsch lernen?

Um sich in Deutschland orientieren zu können ist es wichtig, dass Sie die deutsche Sprache erlernen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, an unterschiedlichen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Angeboten zur Sprache in Schleswig-Holstein teilzunehmen.

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