Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zu Ausbildung und Beschäftigung für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Um Geflüchtete zu informieren, steht ein landesweites Netz mit Ansprechpartnerinnen und -partnern zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 07.03.2022
Beratung und Berufsorientierung
Bundesagentur für Arbeit
Informationen und Hilfen zur Ausbildung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit.
Es gibt darüber hinaus viele Standorte der Jugendmigrationsdienste, die Geflüchtete zwischen 12 und 27 Jahren begleiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe.
"Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)" und "Mehr Land in Sicht!"
In den Landesteilen stehen die von Land und Bund geförderten Netzwerke "Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)" und "B.O.A.T. - Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe - Integrationsförderung für Geflüchtete in Schleswig-Holstein" zur arbeitsmarktlichen Beratung, Information, Begleitung und Vermittlung Geflüchteter zur Verfügung.
"PAM" und "B.O.A.T." kooperieren als "Schwester-Netzwerke" miteinander und bieten landesweit Ansprechstellen. Sie ergänzen die Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Die beiden Netzwerke bieten geflüchteten Menschen individuelle Unterstützung auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit.
"PAM" richtet sich in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Steinburg, Plön, Ostholstein, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie in der Stadt Flensburg an geflüchtete Menschen, unabhängig von Alter, Status und Herkunftsland.
"B.O.A.T." richtet sich in den Kreisen Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Pinneberg sowie in den Städten Kiel, Neumünster und Lübeck an geflüchtete Menschen ab 15 Jahren, unabhängig von Status und Herkunftsland.
Jugendliche mit Migrationshintergrund erhalten hier Informationen und Hilfe bei Ausbildungsmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren. Beratungsbüros gibt es derzeit in Lübeck, Elmshorn, Neumünster und Kiel. Das Projekt ist bei der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein angesiedelt und vom Land gefördert.
Bildungsmaßnahmen für volljährige Geflüchtete zur Vorbereitung auf eine Ausbildung
Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsmaßnahmen für volljährige Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung (im Asylverfahren) oder junge volljährige Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Dabei erfolgt die Aufnahme in die Maßnahme nachrangig nach den Fördermöglichkeiten des SGB III.
Die Geflüchteten erhalten neben einer Sprachförderung eine Vorbereitung auf Ausbildung, Arbeit, Ausbildungsabschluss oder Schulabschluss (Externenprüfung).
Wann können Asylbewerber und -bewerberinnen eine Ausbildung beginnen?
Asylsuchende dürfen nach drei Monaten eine betriebliche Ausbildung beginnen. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten sind hiervon ausgenommen. Für anerkannte Flüchtlinge gibt es hingegen keine Einschränkung. Eine Altersbeschränkung, um eine Ausbildung zu beginnen, gibt es nicht.
Außerdem erhalten Auszubildende, deren Asylantrag zwischenzeitlich abgelehnt wird, eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung (in der Regel drei Jahre). Schließt an die Ausbildung eine Beschäftigung im Betrieb an, wird ein Aufenthaltsrecht für weitere zwei Jahre erteilt ("3+2-Regelung"). Erfolgt keine Übernahme, wird eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ausgesprochen. Kommt es zu einem Ausbildungsabbruch, wird eine Duldung für sechs Monate ausgesprochen, damit in dieser Zeit ein neuer Ausbildungsplatz gesucht werden kann.
Das ist auch für eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der Assistenz- und Helferberufe möglich, wenn
daran eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf anschlussfähig ist,
für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat und
eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt.
Bereits Geduldete, die nach dem 31. Dezember 2016 eingereist sind, müssen eine Vorduldungszeit von drei Monaten erfüllen. Geduldete, die bis zum 31. Dezember 2016 eingereist sind, müssen keine Vorduldungszeit erfüllen, wenn die Berufsausbildung vor dem 2. Oktober 2020 beginnt.
Die Klärung der Identität ist für eine Duldung grundsätzlich erforderlich.
Die Ausbildungsduldung kann sieben Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt und sechs Monate zuvor erteilt werden, wenn der Ausbildungsvertrag vorliegt.
Welche finanziellen Leistungen erhalten Asylbewerberinnen und -bewerber während einer Ausbildung?
Asylbewerberinnen und Asylbewerber können während einer Berufsausbildung durchgängig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Geduldete, die eine betriebliche Berufsausbildung aufgenommen haben, erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe und ggf. aufstockende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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