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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Freiwillige Rückkehr

Zurückzukehren in das Herkunftsland oder in ein anderes Land, soll in Schleswig-Holstein in Würde und nach Möglichkeit freiwillig ohne staatlichen Zwang geschehen. Wenn der Ausreisepflicht nicht gefolgt wird, wird die Ausreisepflicht zwangsweise durchgesetzt.

Letzte Aktualisierung: 02.03.2021

Für Ausreisepflichtige und/oder Ausreisewillige stehen Informations- und Beratungsangebote sowie unterschiedliche Rückkehrprogramme zur Verfügung. Ziel ist es, diese Menschen darin zu unterstützen,

  • auf Basis umfassender Informationen eine eigene Entscheidung zu treffen,
  • eine realistische Zukunftsperspektive zu entwickeln und
  • bedarfsgerechte Hilfe zu erhalten, z.B. durch die Übernahme der Reisekosten, Starthilfen oder Reintegrationsprogramme.

Informationen des BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert umfassend über eine freiwilligen Rückkehr und welche Förderprogramme und Beratungsangebote es gibt.

Online Portal on voluntary return

Rückkehr-Hotline 0911/ 943-0

Das BAMF hat eine Rückkehr-Hotline in deutscher und englischer Sprache eingerichtet für Rückkehrinteressierte, Behörden und Ehrenamtliche. Weitere Informationen findet man hier:

BAMF Rückkehrberatung

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