Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind nachgewiesen.
- Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
- Sie besitzen ein unbefristetes oder verfestigtes Aufenthaltsrecht.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
- Sie sind bereit, falls notwendig, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
- Sie haben Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen. Zum Beispiel behalten Sie Ihre Staatsangehörigkeit, wenn Sie aus einem EU-Staat kommen. Auch ist die erforderliche Aufenthaltsdauer bei besonderen Integrationsleistungen verkürzt.
Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.