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Thema : Einbürgerung

Die Voraussetzungen

Letzte Aktualisierung: 15.10.2019

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland.
  • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind nachgewiesen.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
  • Sie besitzen ein unbefristetes oder verfestigtes Aufenthaltsrecht.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
  • Sie sind bereit, falls notwendig, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie haben Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. 

Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen. Zum Beispiel behalten Sie Ihre Staatsangehörigkeit, wenn Sie aus einem EU-Staat kommen. Auch ist die erforderliche Aufenthaltsdauer bei besonderen Integrationsleistungen verkürzt.

Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.

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