1.72 Kosten für Grundsteinlegung und Richtfest als AHK
Frage: Gehören Kosten einer Grundsteinlegung, Richtfest und Einweihung/Schlüsselübergabe zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bei einer Baumaßnahme?
§ 41 Abs. 2+3 GemHVO-Doppik enthält die gesetzliche Definition der Begriffe Anschaffungs- und Herstellungskosten. Zu den Herstellungskosten einer Baumaßnahme gehören hiernach alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung, die Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes entstehen. Diese Definition entspricht der Regelung in § 255 HGB.
Die Kosten für die Grundsteinlegung, das Richtfest und die Schlüsselübergabe sind, sofern ein enger sachlicher Zusammenhang mit der Herstellung des Vermögensgegenstandes gegeben ist, nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. u.a. FG Berlin-Brandenburg vom 14.12.2010, Az. 6 K 2428/04 B) als Baunebenkosten zu bewerten und den Herstellungskosten zuzuordnen.