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Thema : Bevölkerungsschutz in Schleswig-Holstein

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Im Katastrophenfall arbeiten verschiedene Behörden und Organisationen unter einer Leitung zusammen. Erste Ansprechparnter sind in der Regel die Unteren Katastrophenschutzbehörden, also die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Sie können den Katastrophenalarm auslösen und somit ein Ereignis offiziell zur "Katastrophe" erklären. Das Land hatte 1976 bei der Sturmflut an Nordseeküste und Elbe und 1978/ 1979 bei der Schneekatastrophe den Katastrophenalarm ausgerufen.

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Hier informieren wir Sie, wenn das Land Schleswig-Holstein den Katastrophenfall ausgerufen hat.

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Untere Katastrophenschutzbehörden

Ansprechpersonen bei den Kreisen und kreisfreien Städten sowie bei der Gemeinde Helgoland

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Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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