Der umweltbezogene Gesundheitsschutz (UGS) beschäftigt sich mit Gesundheitsgefährdungen und -beeinträchtigungen der Bevölkerung, die mit Belastungen aus der Umwelt in Verbindung gebracht werden, und möglichen Schutzmaßnahmen. Verankert ist die Aufgabe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes in § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) vom 14. Dezember 2001. Als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, liegt die Zuständigkeit beim Land (Gesundheitsministerium und Landesamt für soziale Dienste) und den Kreisen und kreisfreien Städten (z.B. Gesundheitsämter / Fachdienste für Gesundheit bzw. Umwelt).
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein, zum einen gegliedert nach den Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft, Pflanzen/Tiere), über die ein möglicher Schadstoff oder physikalisches Ereignis auf den Menschen einwirken kann, zum anderen nach bestehenden körperlichen Belastungen und möglichen umweltbedingten Erkrankungen: