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Thema : Trinkwasser

Einflussfaktoren auf das Trinkwasser

Legionellen

Pflanzenschutzmittel

Blei

Kupfer

Uran

Chrom

Radioaktivität

PFAS

Legionellen


Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und beim Menschen schwere Erkrankungen wie die „Legionärskrankheit“ oder das leichter verlaufende „Pontiac-Fieber“ auslösen können. Sie wurden daher in die verpflichtenden Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung aufgenommen.

Welche Anlagen müssen untersucht werden?

Alle Wasserversorgungsanlagen der Trinkwasserinstallation oder mobile Versorgungsanlagen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen (mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle), sind zukünftig auf Legionellen zu untersuchen beziehungsweise untersuchen zu lassen. Dies gilt für alle Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, und die über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Wasserversorgungsanlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit (zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten) abgeben, sind mindestens jährlich zu untersuchen. Untersuchungen von Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (zum Beispiel Mietshäuser) abgeben, sind mindestens alle drei Jahre vorzunehmen.

Duschkopf
Duschkopf


Wer muss die Untersuchungen veranlassen?

Sollten Sie Inhaberin oder Inhaber einer der oben genannten Wasserversorgungsanlagen sein, haben Sie die Untersuchung Ihrer Trinkwasserinstallation innerhalb der oben genannten Abständen zu veranlassen. Die Untersuchung Ihres Trinkwassers können Sie von einer für den Parameter Legionellen akkreditierten und amtlich zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle vornehmen lassen. Das Ergebnis jeder Untersuchung ist zu dokumentieren.

Maßnahmenwert

Wann sind Maßnahmen nötig?
Für Legionellen wurde ein Maßnahmenwert von 100 KBE (= Kolonie bildende Einheiten) pro 100 Milliliter Trinkwasser festgesetzt. Ein Erreichen dieses Wertes ist meist auf technische Mängel zurückzuführen und daher behebbar.

Was ist zu tun, wenn der technische Maßnahmewert überschritten wurden?

Sofern in Ihrer Wasserversorgungsanlage das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes festgestellt worden ist, ist diese Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen, eine Risikoabschätzung zu erstellen und entsprechende Abhilfemaßnahmen durchzuführen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich sind.
Über das Ergebnis der Risikoabschätzung und die daraus möglicherweise entstehenden Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers sind die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich zu informieren.
Eine sofortige Informationspflicht über die ergriffenen Abhilfemaßnahmen besteht auch gegenüber Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde.

Die Auswahl und Beauftragung einer qualifizierten Person für die Erstellung einer Risikoabschätzung obliegt Ihnen als Inhaberin oder Inhaber der Trinkwasserinstallation. Soweit Sie die Risikoabschätzung nicht eigenständig durchführen können, kommen hierfür qualifizierte Personen aus den Bereichen Sanitärtechnik und Trinkwasserhygiene in Betracht, beispielsweise aus folgenden Unternehmen:

  • Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)) oder gemäß DIN EN ISO 17020 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene,
  • nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 40 Abs.1 TrinkwV zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen,
  • Planungsbüros

Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende, spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z.B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene und so weiter).

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Zum Infoblatt

Weitere Informationen über die Untersuchung von Legionellen und über die Gefährdungsanalyse können Sie der Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung" und den „Empfehlung für die Durchführung einer Gefährungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ des Umweltbundesamtes sowie dem Merkblatt Legionellen, das vom Medizinaluntersuchungsamt Kiel in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste und dem Gesundheitsministerium erstellt wurde, entnehmen.

Zur Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung"

Zur Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung


Ergänzende Informationen im Zusammenhang mit Legionellen finden Sie zudem hier.

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel (PSM) werden in vielen Bereichen eingesetzt, nicht nur in der konventionellen Landwirtschaft, sondern auch in Gartenbaubetrieben, in Baumschulen und in Forsten. Selbst bei sachgerechter Anwendung ist es nicht ausgeschlossen, dass Pflanzenschutzmittelrückstände in das Grundwasser und nachfolgend auch in das Trinkwasser gelangen können.

Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte (Metaboliten) sind im Trinkwasser, aber auch im Grundwasser unerwünschte Kontaminanten. Metaboliten weisen häufig gegenüber ihren Ausgangsstoffen veränderte Eigenschaften auf, und können somit sogar persistenter, toxischer und / oder grundwassergängiger sein als die entsprechenden Ausgangswirkstoffe.

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Grenzwerte

Pflanzenschutzmittel werden, neben den Biozidprodukten, gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter dem Oberbegriff Pestizide subsumiert. Die Grenzwerte für Pestizide in Trinkwasser sind gemäß Anlage 2 – Chemische Parameter, Teil I zu § 7 Abs. 2 TrinkwV auf 0,1 µg/L für die Einzelsubstanz und für Pestizide insgesamt auf 0,5 µg/L festgesetzt. Darüber hinaus gilt generell das Minimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 TrinkwV. Das Minimierungsgebot besagt, dass Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, so niedrig gehalten werden sollen, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist.

Zudem sieht die neugefasste TrinkwV einen Summengrenzwert für zwanzig PFAS -Verbindungen (Summe PFAS-20) von 0,1 µg/L und einen weiteren Grenzwert von 0,02 µg/L für vier dieser zwanzig Verbindungen (Summe PFAS-4) aufgrund einer besonders hohen gesundheitlichen Relevanz vor.

Überwachung

Anlage 2 Teil I der TrinkwV gibt vor, dass nur solche Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte überwacht werden, deren Vorhandensein im betreffenden Wassereinzugsgebiet wahrscheinlich oder zu befürchten ist. Das LAsD stellt als Entscheidungshilfe eine Liste mit Substanzen zur Verfügung, die etwa alle fünf Jahre aktualisiert wird.

Grundlage für die aktualisierte ‚Parameterliste SH 2025 sind neben den Daten der Trinkwasserüberwachung die im Landesamt für Umwelt (LfU) gesammelten Daten über Funde von PSMBP und ihren Metaboliten in Grundwasserproben. Berücksichtigt wurden Untersuchungen des LfU an oberflächennahen Grundwasserleitern sowie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Ferner werden Erkenntnisse anderer Länder, des Bundes sowie der EU berücksichtigt.

In Zusammenarbeit mit der Abteilung Pflanzenschutz der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wurden die Substanzen auf ihre Plausibilität hinsichtlich Anwendung in Schleswig-Holstein, Wassergängigkeit etc. geprüft.

Da bundesweit und auch in Schleswig-Holstein zunehmend Abbauprodukte von ausgebrachten PSM-Wirkstoffen im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen werden, legt die aktualisierte Empfehlung des LAsD zur Untersuchung von Trinkwasser auf Pestizide weiterhin den Schwerpunkt auf die Messung von PSM-Metaboliten.

Anpassung in der Parameterliste 2025

Es erfolgte eine Differenzierung in relevante (rM) und nicht relevante Metaboliten (nrM) nach TrinkwV und TrinkwEGV. Die Definition bezieht sich auf die Klassifizierung der Metaboliten in der zum Zeitpunkt der Finalisierung gültigen GOW-Liste sowie im aktuellen LAWA-Bericht 2024 und kann im Laufe der Zeit bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden. Des Weiteren wurde der aktuelle Status der Zulassung der Wirkstoffe ergänzt gemäß BVL Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Deutschland.

Folgende inhaltliche Änderungen zur letzten Version von 2020 sind erfolgt:

- Aufnahme des Parameters 17, Dimethenamid-P; Grund: Relevanz im Grundwasser in SH

- Aufnahme des Parameters 18, Dimethenamidsulfonsäure M27, Metabolit von Dimethenamid-P; Grund: Relevanz im Grundwasser in SH

- Aufnahme des Parameters 22, Flufenacet; Grund: Erhöhung der Anwendungsfrequenz und -dauer, Relevanz im Grundwasser in SH

- Aufnahme des Parameters 35, S-Metolachlor Metabolit NOA 413173, Metabolit von (S)-Metolachlor; Grund: Verschärfte Einstufung des Wirkstoffes, Relevanz im Grundwasser in SH

- Aufnahme des Parameters 39, Tebuconazol und Streichung des Wirkstoffes Difenoconazol; Grund: größere Relevanz als Vertreter der Triazole im Trink- und Grundwasser in SH

- Aufnahme des Parameters 44, 1,2,4-Triazol, Metabolit von verschiedenen Azol-Fungiziden und Düngemittelzusatzstoffen; Grund: hohe Mobiliät, Relevanz im Grundwasser in SH

- Aufnahme des Parameters 45, Trifluoressigsäure (TFA), Metabolit von verschiedenen PSM; Grund: deutschlandweiter Trend der Verbreitung, hohe Mobiliät und Persistenz, Relevanz im Grundwasser in SH

 Stand Dezember 2024

Blei

Blei im Trinkwasser – ein Problem?

Das Trinkwasser in Schleswig-Holstein ist von ausgezeichneter Qualität. Diese Trinkwasserqualität kann allerdings durch bleihaltige Installationsmaterialien beeinträchtigt werden. Das öffentliche Versorgungsnetz in Schleswig-Holstein ist praktisch bleifrei. In Wohngebäuden kommen jedoch noch immer Bleileitungen vor, die zu gesundheitlich bedenklichen Bleikonzentrationen im Trinkwasser führen können. Soweit die Bleibelastung durch die Hausinstallation verursacht wird, liegt die Verantwortlichkeit hierfür bei der Hauseigentümerin beziehungsweise dem Hauseigentümer und nicht beim Wasserversorger.

Wie schädlich ist Blei?

Durch Untersuchungen wurde festgestellt, dass das sich entwickelnde Nervensystem besonders empfindlich auf Blei reagiert. So beeinträchtigt Blei zum Beispiel die kognitive Entwicklung bei Kindern. Hinzu kommt, dass Kinder im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Flüssigkeit zu sich nehmen als Erwachsene und dass der Körper von kleinen Kindern im Vergleich zu Erwachsenen fünfmal so viel Blei über den Darm aufnimmt. Zudem kann das Blei im kindlichen Organismus seine schädigende Wirkung besser entfalten, da es leichter vom Körper aufgenommen wird. Dadurch sind Kinder bei einer Belastung des Trinkwassers mit Blei besonders betroffen. Auch junge Frauen und Schwangere sollten sich vor einer Aufnahme von Blei besonders schützen. Im Falle einer späteren oder bestehenden Schwangerschaft kann Blei, das in den Knochen der Mutter gespeichert ist, freigesetzt und auch an das ungeborene Kind abgegeben werden. Blei wird außerdem als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen angesehen.

Woran erkenne ich Bleileitungen?

Da sich Blei leicht verarbeiten lässt, wurde es bis Anfang der siebziger Jahre häufig als Installationsmaterial verwendet und ist daher insbesondere in älteren Häusern zu finden. Bleileitungen sind weich und lassen sich mit einem Messer, Schlüssel oder einem anderen spitzen

Gegenstand einritzen. Die silbergrauen Bleileitungen wurden wegen ihrer Biegsamkeit in geschwungenen Linien verlegt. Die Rohrenden sind ineinander geschoben und an den Lötstellen wulstig aufgeworfen. Andere Leitungsmaterialien wie Kupfer oder verzinkter Stahl sind wesentlich härter, im rechten Winkel an der Wand verlegt und, bei Verwendung von Stahl, ineinander verschraubt (Abb. 1). Darüber hinaus kann ein Magnettest durchgeführt werden: Bleibt ein Magnet an der Wasserleitung haften, handelt es sich nicht um eine Bleileitung.

Schematische Darstellung einer Leitung aus Blei (links) und Stahl (rechts).
Abb. 1: Schematische Darstellung einer Leitung aus Blei (links) und Stahl (rechts).

Abb. 1: Schematische Darstellung einer Leitung aus Blei (links) und Stahl (rechts).

Bleiinstallationen können sich vor allem noch im häuslichen Verteilungssystem hinter der Wasseruhr befinden, so zum Beispiel im Keller (Abb. 2) oder im Treppenhaus (Steigleitungen). Auch Abwasserleitungen können aus Blei sein und einen Hinweis auf weitere Bleileitungen im Haus geben.

Trinkwasserleitung aus Blei.
Abb. 2 Gebogene Trinkwasserleitung aus Blei.

Abb. 2 Gebogene Trinkwasserleitung aus Blei.

Blei im Trinkwasser messen

Sicheren Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers gibt nur eine Messung der Bleikonzentration. Sollten Sie eine Bleibelastung Ihres Trinkwassers oder Bleileitungen in Ihrer Hausinstallation vermuten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder an das Landesamt für soziale Dienste. Hier erhalten Sie eine individuelle Beratung. Die Adressen von Trinkwasseruntersuchungsstellen erhalten Sie von Ihrem Gesundheitsamt oder im Internet unter Trinkwasser.

Wie beurteile ich die Messergebnisse?

Die Bleikonzentration im Trinkwasser wird in Milligramm (mg) pro Liter angegeben. Das entspricht einem tausendstel Gramm pro Liter. Der einzuhaltende Grenzwert für Blei beträgt ab dem 12. Januar 2028 gemäß Trinkwasserverordnung 0,005 mg pro Liter. Bis zum 11. Januar 2028 gilt im Rahmen einer Übergangsregelung ein Grenzwert von 0,010 mg pro Liter.

Rechte und Pflichten gemäß Trinkwasserverordnung

Betreiberinnen und Betreiber (hierzu zählen auch Vermietende) müssen bei einer Überschreitung des Grenzwertes für Blei unverzüglich das Gesundheitsamt informieren (§ 47 Abs. 1) und Maßnahmen zur Beseitigung der Gesundheitsgefahren ergreifen (§ 48). Laut Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 1 sind vorhandene Bleileitungen mit einer Frist bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder nachweislich dauerhaft stillzulegen. Das zuständige Gesundheitsamt kann gemäß § 17 Abs. 2 und 3 auf Antrag in Sonderfällen eine Fristverlängerung bis maximal zum Ablauf des 12. Januar 2036 erteilen. Sollten Bleileitungen vorhanden sein oder der Verdacht bestehen, dass Bleileitungen vorhanden sind (zum Beispiel aufgrund von Trinkwasseruntersuchungen), müssen Betreiberinnen und Betreiber betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich informieren (§ 17 Abs. 5) und ihnen, sobald entsprechende Informationen vorliegen, mitteilen, wann die Leitungen entfernt oder stillgelegt werden. Ab dem 13. Januar 2026 muss betroffenen Verbrauchern zudem in Textform dargelegt werden, dass eine Entfernung oder nachweislich dauerhafte Stilllegung stattgefunden hat oder eine Fristverlängerung genehmigt worden ist. Sollte ein Wasserversorgungsunternehmen oder Installationsunternehmen feststellen, dass Trinkwasserleitungen aus Blei vorhanden sind, muss es dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Wie kann ich mich schützen?

Sie können die Bleigehalte des Wassers durch Ablaufen lassen vor der Nutzung zum Trinken und Kochen vermindern. Das Wasser sollte solange ablaufen, bis es gleichmäßig kalt aus der Leitung fließt. Das abgelaufene Wasser kann aufgefangen und für andere Zwecke, wie zum Beispiel zum Blumengießen, verwendet werden. Um Wasser zu sparen, sollten Sie Ihr Trinkwasser am besten dann aus der Leitung entnehmen, wenn es bereits relativ frisch ist (zum Beispiel nach dem Abwaschen). Das Ablaufen lassen des Trinkwassers ist allerdings nicht ausreichend, um den Grenzwert für Blei sicher zu unterschreiten. Sicheren Schutz bietet allein der Austausch der Bleileitungen.

Sind Bleileitungen noch häufig in Altbauten zu finden?

Das Landesamt für soziale Dienste hat Ende des Jahres 2004 gemeinsam mit den kommunalen Gesundheitsbehörden und dem Medizinaluntersuchungsamt am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für 1.000 Haushalte kostenlose Untersuchungen von Trinkwasserproben auf Blei angeboten. Insgesamt 684 Haushalte nahmen das Angebot wahr.

Bericht "Trinkwasserleitungen aus Blei in Hausinstallationen" (2005)  (PDF, 70KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen und Empfehlungen zu diesem Thema erhalten Sie hier:

Infoblatt "Blei im Trinkwasser" (PDF, 429KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Der Flyer steht Ihnen hier zum Download bereit: Blei im Trinkwasser (PDF, 429KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Kupfer


Kupfer im Trinkwasser - Ein Problem?

Das Trinkwasser in Schleswig-Holstein wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen und ist daher von ausgezeichneter Qualität. Allerdings unterscheiden sich die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Wassers in den unterschiedlichen Grundwasserleitern und Regionen Schleswig-Holsteins. Aus gesundheitlicher Sicht bedeutet dies zunächst keinen Qualitätsunterschied. Es sind jedoch nicht alle Wässer mit allen gebräuchlichen Installationsmaterialien verträglich. Am meisten Anwendung finden seit über 20 Jahren Kupferrohre, die an ihrer rot-braunen Farbe leicht zu erkennen sind (Siehe Abbildung). In Schleswig-Holstein gibt es eine Reihe von Versorgungsgebieten, deren Wasser korrosiv auf Kupfer wirkt, das heißt, die Kupferoberflächen angreift. Dadurch kann es zu erhöhten Kupferkonzentrationen im Trinkwasser kommen. Ein technisches Problem, etwa ein Auflösen des Rohres mit nachfolgendem Wasserschaden, ist damit nicht verbunden. Im Falle einer Grenzwertüberschreitung für Kupfer ist nach bisherigen Erfahrungen davon auszugehen, dass nicht nur einzelne Haushalte davon betroffen sind, sondern ein großer Teil aller Haushalte im selben Versorgungsgebiet. Eine eventuelle Kupferbelastung des Trinkwassers wird fast ausschließlich durch die Hausinstallation verursacht. Das Grundwasser ist stets sehr kupferarm und Kupferleitungen finden im öffentlichen Versorgungsnetz keine Verwendung. Aus diesem Grunde liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Kupfergrenzwertes in der Regel beim Hauseigentümer und nicht beim Wasserversorger.

Wie schädlich ist Kupfer?

Kupfer ist ein lebensnotwendiges Spurenelement, kann aber bei erhöhter Aufnahme dennoch gesundheitsschädlich sein. Säuglinge sind besonders empfindlich, denn ihr Stoffwechsel ist in den ersten Lebensmonaten noch nicht so gut in der Lage, überschüssiges Kupfer auszuscheiden. Bei Erwachsenen kann eine sehr seltene Stoffwechselkrankheit zu Problemen mit erhöhten Kupferkonzentrationen führen. Die wichtigsten Symptome einer zu großen Kupferbelastung sind Magen- und Darmbeschwerden, bis hin zu Erbrechen und Koliken. Im Extremfall kann es bei Kleinkindern zu starken Leberschäden kommen. Ein solcher Fall ist in Deutschland bei Trinkwasser, welches den Kupfergrenzwert nicht einhält, aber ansonsten den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, noch nicht beobachtet worden.

Kupfer messen

Einen sicheren Aufschluss über die Kupferbelastung des Trinkwassers gibt eine Messung der Kupferkonzentration. Bevor Sie eine Messung durchführen lassen, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Trinkwasserleitungen tatsächlich aus Kupfer bestehen. Das Metall ist an der charakteristischen rot-braunen Farbe leicht erkennbar. Kupfermessungen werden von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen durchgeführt. Die Adressen der zugelassenen Untersuchungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt oder im Internet (siehe Faltblattrückseite).

Wie beurteile ich die Messergebnisse?

Kupfer kommt im Trinkwasser in geringen Konzentrationen in der Größenordnung von wenigen Milligramm pro Liter vor. Ein Milligramm entspricht einem tausendstel Gramm. Der Grenzwert für Kupfer beträgt gemäß Trinkwasserverordnung 2 Milligramm pro Liter. Der Grenzwert berücksichtigt auch die größere Empfindlichkeit von Kleinkindern und Säuglingen. Ihnen kann bedenkenlos Trinkwasser gegeben werden, sofern der Grenzwert eingehalten wird. Sie sollten jedoch kein Wasser konsumieren, welches Kupferkonzentrationen höher als 2 Milligramm pro Liter aufweist. Bei Erwachsenen sind hingegen auch höhere Kupferkonzentrationen tolerierbar (außer es liegt die zuvor erwähnte Stoffwechselerkrankung vor).

Wie kann ich mein Baby schützen?

Vor der Zubereitung von Babynahrung (zum Beispiel Milchfläschchen, Babybrei) sollten Sie das Wasser ablaufen lassen, um die Belastung der Babynahrung durch Kupfer zu vermindern. Vor allem im Stagnationswasser, das bereits längere Zeit in der Wasserleitung stand, können erhöhte Kupferkonzentrationen auftreten. Das Wasser sollte so lange ablaufen, bis es gleichmäßig kalt aus der Leitung fließt. Das abgelaufene Wasser kann aufgefangen und für andere Zwecke verwendet werden, zum Beispiel zum Blumen gießen. Um die Ablaufzeit zu verkürzen und Wasser zu sparen, sollten Sie Ihr Trinkwasser aus der Leitung entnehmen, wenn es bereits relativ frisch ist (zum Beispiel nach dem Duschen, Waschen oder der Toilettenspülung). Alternativ können Sie für die Säuglingsernährung in den ersten Lebensmonaten auf Mineralwasser, das für Säuglinge geeignet ist, zurückgreifen.
Welche weiteren Maßnahmen können ergriffen werden?
Wenn Ihr Trinkwasser bezüglich der Kupferbelastung nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, berät Sie das zuständige Gesundheitsamt über mögliche Abhilfemaßnahmen (Verhaltensempfehlungen, gegebenenfalls Sanierung). Eine Notwendigkeit zur Sanierung ergibt sich, wenn Sie als Eigentümer das Wasser an Dritte weitergeben, zum Beispiel an Mieter oder in einem Gaststättenbetrieb. In diesem Falle sind Sie zur Bereitstellung von Wasser, das der Trinkwasserverordnung entspricht, verpflichtet.

Wann kann ich Kupferleitungen verwenden?

Wenn Sie einen Neu- oder Umbau planen, ist zu beachten, dass Arbeiten an Trinkwasseranlagen nur von Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Diese sind verpflichtet, bei der Materialauswahl die Empfehlungen des Wasserversorgers zu berücksichtigen. Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob Kupfer eingesetzt werden darf, sind nach den gültigen Normen der Säuregrad (pH-Wert) und der Gehalt an organischen Stoffen (TOC) im Trinkwasser. Alternativen zu reinen Kupferrohren sind zum Beispiel innen verzinnte Kupferrohre, Rohre aus nicht rostendem oder verzinktem Stahl oder Rohre aus Kunststoffen.

Als Material für Trinkwasserinstallationen findet Kupfer eine große Verbreitung.

Hausinstallation mit Kupferleitungen
Kupferleitung innerhalb einer Hausinstallation

Im Rahmen von Untersuchungen durch das Landesamt für soziale Dienste wurde in einigen Gebieten Schleswig-Holsteins gezielt der Parameter Kupfer erfasst. Hintergrund ist, dass es zu erhöhten Kupferkonzentrationen im Trinkwasser kommen kann, wenn Kupferrohre bei korrosiven Trinkwässern eingesetzt werden, welches die Trinkwasserqualität negativ beeinflussen kann. Weitere Informationen zu diesen Untersuchungen können Sie beim Landesamt für soziale Dienste erhalten.

Ein Frage- und Antwortkatalog und ein Informationsblatt geben wichtige Hinweise bezüglich Trinkwasserleitungen aus Kupfer, über die gesundheitliche Bedeutung von Kupfer im Trinkwasser und Handlungsempfehlungen bei der Verwendung von Trinkwasser mit erhöhten Kupferwerten.

Dieser Flyer steht zum Download zur Verfügung.

Uran


Grenzwert

Für den chemischen Parameter Uran, der nierentoxisch wirken kann, wurde ein Grenzwert in Höhe von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter festgelegt. Er ist damit der weltweit strengste Grenzwert für Uran im Trinkwasser. Dieser Grenzwert wird für alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich nicht gestillter Säuglinge, auf toxikologisch-epidemiologischer Grundlage als gesundheitlich sicher betrachtet.

In Schleswig-Holstein wurden vom Landesamt für soziale Dienste zwei Studien zur Uranbelastung des Trinkwassers durchgeführt:

  • Eine in 2008 durchgeführte Untersuchung aller zentralen Wasserversorgungsanlagen ergab, dass der Urananteil in dem von diesen abgegebenen Trinkwasser deutlich unter dem Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter liegt.
  • In 2013 wurden 212 private Hausbrunnen in Schleswig-Holstein untersucht. Auch bei diesen ist die Uran-Belastung in der Regel sehr gering und liegt weit unterhalb des Grenzwertes. In Einzelfällen wurden jedoch erhöhte Konzentrationen, in einem Fall auch oberhalb des Grenzwertes, gemessen.

Eine Zusammenfassung der Studien finden Sie hier:

Untersuchungen zum Urangehalt im Trinkwasser von Hausbrunnen 2013  (PDF, 289KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Untersuchungen zum Urangehalt im schleswig-holsteinischen Trinkwasser 2008  (PDF, 379KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Chrom


Cr-III und Cr-VI sind gesundheitlich sehr unterschiedlich zu bewerten: Cr-VI gilt als krebserregend für den Menschen, Cr-III dagegen nicht. Deshalb kann aus gesundheitlicher Sicht im Wasser wesentlich weniger Cr-VI toleriert werden als Cr-III.

Grenzwert

Nach der Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser nicht mehr als 0,050 Milligramm pro Liter (mg/l) (oder 50 Mikrogramm pro Liter (µg/l)) Chrom (chemisches Zeichen = Cr) enthalten. Dabei wird nicht zwischen Cr-III und Cr-VI unterschieden.

Aus der derzeitigen Überwachung des Trinkwassers nach der Trinkwasserverordnung lassen sich keine Aussagen über den Cr-VI-Gehalt ableiten. Daher wurde das Trinkwasser in Schleswig-Holstein zur gesundheitlichen Vorsorge im Rahmen einer Studie des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) des Landes Schleswig-Holstein im Jahr 2014 gesondert auf Cr-VI untersucht:

Im schleswig-holsteinischen Trinkwasser ist die Cr-VI-Konzentration grundsätzlich sehr niedrig beziehungsweise gar nicht nachweisbar. Ein zusätzliches Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Cr-VI im Trinkwasser ist in Schleswig-Holstein nicht vorhanden beziehungsweise in wenigen Einzelfällen äußerst gering.

Die Studien können Sie hier nachlesen:

Vorkommen von sechswertigem Chrom im schleswig-holsteinischen Trinkwasser - Kurzfassung  (PDF, 258KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vorkommen von sechswertigem Chrom im schleswig-holsteinischen Trinkwasser - Langfassung  (PDF, 248KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Radioaktivität


Seit der Änderung der Trinkwasserverordnung im November 2015 ist Trinkwasser auf Radioaktivität zu untersuchen. In Schleswig-Holstein werden Untersuchungen auf zwei Parameter durchgeführt - das Edelgas Radon-222 (Rn-222) und die sogenannte „Richtdosis“. Untersuchungspflichtig sind zentrale Wasserversorgungsanlagen (§ 2 Nr. 2 Bstb. a) TrinkwV) und, wenn die Kreisgesundheitsbehörde dies anordnet, auch dezentrale kleine Wasserversorgungsanlagen (§ 2 Nr. 2 Bstb. b) TrinkwV).

Ziehen einer Wasserprobe im Wasserwerk Schulensee in Kiel
Ziehen einer Wasserprobe im Wasserwerk Schulensee in Kiel

Es ist zunächst eine Erstuntersuchung durchzuführen. Dazu sind 4 Messungen erforderlich, die in vier unterschiedlichen Quartalen innerhalb von zwölf Monaten ausgeführt werden müssen. Es gibt nur wenige Untersuchungsstellen, die diese Messungen vornehmen können. Man sollte deshalb möglichst bald beginnen. 

Während Radon-222 direkt als Einzelsubstanz gemessen wird, ist für die Richtdosis ein komplexeres Verfahren nötig. Die TrinkwV sieht hier drei mögliche Wege vor. Die vorliegenden Hinweise bieten eine verständliche Übersicht über die Messverfahren.

Zuletzt ist eine Liste der für Radioaktivitätsmessungen zugelassenen Untersuchungsstellen angefügt. Hier ist auch angegeben, welche Methoden das jeweilige Labor beherrscht. Die Entwicklung bei den Laboren werden wir beobachten und Änderungen bekannt geben.

Hinweise zur Umsetzung der Untersuchungen auf Radioaktivität im Trinkwasser  (PDF, 1.001KB, Datei ist barrierefrei)

Für Rückfragen steht Ihnen Ihre zuständige Gesundheitsbehörde des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt zur Verfügung.

PFAS

Was sind PFAS und wo kommen sie vor?

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Hierbei handelt es sich um organische Fluorverbindungen, die auch als Per- und Polyfluorchemikalien (PFC) oder perfluorierte Tenside (PFT) bekannt sind. Chemisch gesehen bestehen PFAS aus aliphatischen, also offenen, kettenförmigen Kohlenstoffverbindungen verschiedener Länge, bei denen die Wasserstoffatome am Kohlenstoffgerüst vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt worden sind. PFAS kommen nicht in der natürlichen Umwelt vor, sondern gelangen durch menschliche Aktivitäten dorthin, sind also anthropogenen Ursprungs. Insgesamt umfasst die Stoffgruppe mehr als 10.000 verschiedene Verbindungen. PFAS werden abhängig von der Länge der Kohlenstoffkette und den damit verbundenen unterschiedlichen chemischen Eigenschaften in kurz- (bis maximal 6 Kohlenstoffatome) und langkettig (mehr als 5 beziehungsweise 6 Kohlenstoffatome) unterteilt. Die bekanntesten Vertreter dieser Gruppe sind Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA). PFAS und ihre Abbauprodukte sind chemisch und thermisch extrem stabil und daher in der Umwelt persistent – eine Eigenschaft, die ihnen den Namen als „Ewigkeitschemikalien“ beschert hat. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Wirkung finden PFAS zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, zum Beispiel in Funktionskleidung, Löschschäumen oder Antihaftbeschichtungen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Sind PFAS problematisch für die Gesundheit?

Aufgrund ihrer Eigenschaften und der Vielzahl an Anwendungsmöglichkeiten kommen PFAS mittlerweile nahezu überall in der Umwelt vor. Einige reichern sich hierbei entlang der Nahrungskette an und sind mittlerweile in nahezu allen Organismen nachweisbar, einschließlich dem Menschen. Dies betrifft vor allem die langkettigen PFAS, während die kurzkettigen sich durch eine hohe Mobilität auszeichnen. So liegt beispielsweise die Halbwertszeit der kurzkettigen Perfluorhexansäure (PFHxA) im Blut beim Menschen im Bereich von Tagen, während diese bei den langkettigen PFAS bis zu einigen Jahren betragen kann. PFAS können schädlich für den Menschen sein. So wurden erhöhte Konzentrationen der bekannten PFOA und PFOS im menschlichen Blut mit einer verminderten Wirkung von Impfungen, einer erhöhten Neigung zu Infekten sowie erhöhten Cholesterinwerten in Verbindung gebracht und können bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Weitere Informationen zu PFAS im Menschen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes hier.

Über welche Quellen gelangen PFAS in den Menschen?

Studie aus Schleswig-Holstein

Studie "Untersuchung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in ausgewählten Trinkwasserbrunnen in Schleswig-Holstein" aus dem Jahr 2022.

Download

Menschen nehmen PFAS vor allem über Lebensmittel auf. Am häufigsten sind die Substanzen in Trinkwasser, Fisch, Obst, Eiern und Eiprodukten zu finden, aber auch in Innereien, Milch und Milchprodukten. Vor allem die kurzkettigen PFAS sind gut wasserlöslich. Sie werden im Boden kaum zurückgehalten und gelangen so schnell ins Grundwasser. Eine 2022 in Schleswig-Holstein durchgeführte Untersuchung, bei der gezielt durch Verdachtsflächen beeinflusste Trinkwasserbrunnen beprobt wurden, konnte nur geringfügige Mengen an PFAS im Trinkwasser nachweisen. Die Studie lässt aufgrund der Art und Anzahl der Probenahme keine grundsätzliche Aussage zur Qualität des Trinkwassers in Schleswig-Holstein zu. Dennoch ist erwähnenswert, dass die Konzentrationen in den getesteten Grundwasserproben alle unterhalb des damals gültigen Trinkwasserleitwerts von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) lagen und somit als moderat anzusehen sind. Die Ergebnisse dieser Studie können im Landesportal Schleswig-Holstein unter „Trinkwasser Aktuell“ eingesehen werden. Der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zufolge weisen Kleinkinder und andere Kinder die höchste Exposition auf (den Artikel finden Sie hier). Kritisch betrachtet werden muss hierbei auch die mögliche Weitergabe der PFAS über die Plazenta während einer Schwangerschaft oder später über die Muttermilch. In Abwägung von möglichen Risiken durch die Aufnahme von PFAS beim gestillten Kind sieht die Nationale Stillkommission aufgrund des nachgewiesenen Nutzens des Stillens bei der gegenwärtigen Datenlage derzeit jedoch keinen Grund, von der bestehenden Stillempfehlung abzuweichen (zur Stellungsnahme gelangen Sie hier).

Rechtliche Lage

Da bislang innerhalb der EU nur einige Substanzen aus der Gruppe der PFAS umfassend bewertet und reguliert sind, wird derzeit die Beschränkung der gesamten Stoffgruppe in der EU-Chemikalienverordnung REACH zur angemessenen Kontrolle der Risiken durch Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung beschlossen. In Deutschland wurden als direkte Umsetzung der EU Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) bereits Grenzwerte für PFAS in die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, Juni 2023) aufgenommen. Für eine Gruppe von 20 relevanten Verbindungen als Summe aus je 10 Perfluorcarbon- und Perfluorsulfonsäuren (PFAS-20, C4-13) gilt mit einer Übergangszeit bis zum 12. Januar 2026 ein Grenzwert von 0,1 µg/L. Ergänzend wurde für PFAS-4 als Summe der 4 Vertreter mit der höchsten Toxizität, das sind PFOA, PFOS, PFHxS und PFNA (Perfluornonansäure), ein Grenzwert von 0,02 µg/L ab dem 12. Januar 2028 in die TrinkwV aufgenommen. Die EFSA hat sich bei ihrem jüngsten Gutachten aus dem Jahr 2020 auf die vier speziellen Verbindungen, PFAS-4 (siehe oben) in den Medien Trinkwasser, Fisch, Obst und Eiern konzentriert und einen Schwellenwert für die maximale wöchentliche Aufnahmemenge von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht (ng/kg KG) festgelegt, die als gesundheitlich unbedenklich gilt. Somit gelten zukünftig eine Untersuchungspflicht, Grenzwerte sowie Höchstgehalte für die Medien Trinkwasser und Lebensmittel, aber noch keine Kennzeichnungspflicht für Verbraucherprodukte, denen PFAS-Verbindungen zugesetzt sind.

Wo gibt es weiterführende Informationen?

  • "Gekommen, um zu bleiben: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln und der Umwelt" vom Bundesinstitut für Risikobewertung (hier)
  • "PFAS in Lebensmitteln: BfR bestätigt kritische Exposition gegenüber Industriechemikalien" vom Bundesinstitut für Risikobewertung (hier)
  • "PFAS - Gekommen, um zu bleiben." Magazin des Umweltbundesamtes (hier)
  • PFAS-Portal vom Umweltbundesamt (hier)
  • "PFAS in Meeresschaum an Nord- und Ostsee" im Landesportal (hier)

Kontakt

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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Trinkwasser Einflussfaktoren