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Thema : Aufarbeitung von Leid und Unrecht

Aufarbeitung von Leid und Unrecht


Viele Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder-und Jugendpsychiatrie oder der damaligen Jugendfürsorge untergebracht waren, haben dort Leid und Unrecht erfahren. Noch heute leiden Betroffene an den Folgen von Zwangsmaßnahmen, Demütigungen, Unterversorgung, Strafen, Gewalt und Medikamentenversuchen.

Letzte Aktualisierung: 04.01.2023

Auf den folgenden Seiten informiert das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (anhand einer Darstellung von Schwerpunkten) über die Aktivitäten zur (wissenschaftlichen) Aufarbeitung dieses Unrechts, den Schleswig-Holsteinischen Unterstützungsfonds und zu Hilfsangeboten für die Betroffenen.

So haben der Bund, die Länder und die Kirchen im Jahr 2017 die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen. Diese Stiftung hat die Aufgabe, das Leid und Unrecht anzuerkennen und die Betroffenen zu beraten und zu unterstützen. Die Stiftung ist in Schleswig-Holstein über die Anlauf- und Beratungsstelle beim LAsD Neumünster zu erreichen. Betroffene konnten dort bis zum 30. Juni 2021 eine einmalige Anerkennungszahlung für das erfahrene Leid und Unrecht (maximal 9.000 ) sowie eine Rentenersatzleistung beantragen (maximal 5.000 ).

Schleswig-Holsteinischer Unterstützungsfonds für Betroffene

Damit Betroffene, die in den Jahren 1949 bis 1975 als Kinder oder Jugendliche in schleswig-holsteinischen Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, auch über den 30. Juni 2021 hinaus eine finanzielle Unterstützungsleistung erhalten können, stellt das Land bis 2030 rund 6,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zu diesem Zweck hat das Land Schleswig-Holstein einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Die Anlauf- und Beratungsstelle in Neumünster kann damit ihre wichtige Arbeit fortsetzen.

Leistungsberechtigt sind neben den Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch ehemalige Heimkinder, die von 1949 bis 1975 in Einrichtungen der früheren Kinder- und Jugendfürsorge untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Diese konnten bereits bis Ende 2018 über den Fonds Heimerziehung (Ost und West) materielle und therapeutische Leistungen beantragen.

Finanzielle Leistungen aus dem Unterstützungsfonds des Landes können Betroffene erhalten, die noch keine Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten haben. Nach Art und Umfang sind die Leistungen identisch mit denjenigen der Stiftung Anerkennung und Hilfe: Neben der Anerkennungsleistung von 9000 Euro können Betroffenen eine Rentenersatzleistung von höchstens 5.000 Euro erhalten. Die Unterstützungsleistungen können bei der Anlauf- und Beratungsstelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster beantragt werden.

Kontakt für Betroffene:
Landesamt für soziale Dienste, Telefon: 04321 913-753 oder -751, E-Mail: UnterstützungsfondsSH@lasd.landsh.de, Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster.
Beratungsstelle für den Unterstützungsfonds SH

Künstler*innen-Wettbewerb

Um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und um Impulse für die heutige Betreuung und Behandlung untergebrachter Kinder und Jugendlicher zu setzen, hat das Land zwei Wettbewerbe ausgerufen:

  1. Künstler*innen-Wettbewerb für eine Skulptur, die an das Schicksal der Betroffenen erinnert und die historische Verantwortung dafür ausdrücken soll.
  2. Mit dem „Praxispreis für Innovation und fortschrittliches Engagement“ werden Projekte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ausgezeichnet, bei denen die Förderung von Selbstständigkeit, Partizipation und Teilhabe der dort lebenden jungen Menschen besonders im Vordergrund stehen.

Unabhängiger Beauftragter

Vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 war Günther Jesumann Unabhängiger Beauftragter für die Belange der Betroffenen. Der Unabhängige Beauftragte ist neben der Anlauf- und Beratungsstelle ein unabhängiger Ansprechpartner für Menschen in Schleswig-Holstein, die als Kinder oder Jugendliche Leid und Unrecht in Einrichtungen unter staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft erfahren haben. Neben Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder-und Jugendpsychiatrie zählen dazu auch Kinder- und Jugendheime.

Öffentliches Symposium

Am 28. und 29.11.2018 fand im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtags ein öffentliches Symposium statt. Die bis dahin bundesweit einmalige Veranstaltung mit dem Titel "Die Vergangenheit im Kopf - die Zukunft in der Hand" wurde gemeinsam mit Betroffenen vom Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags und dem Sozialministerium organisiert. Mit der öffentlichen Veranstaltung im Plenarsaal - als dem zentralen politischen Ort Schleswig-Holsteins - sollte durch die öffentliche Aufarbeitung wesentlich dazu beigetragen werden, dass Betroffene Gehör finden und Wertschätzung erfahren.

Weitere Informationen zum Symposium, zu den Preisträgern, zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und zur Stiftung "Anerkennung und Hilfe" finden Sie in den untenstehenden Boxen.

Überschrift

Wettbewerb Praxispreis

Wettbewerb für Innovation und fortschrittliches Engagement in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Wettbewerb "Anerkennungsskulptur Leid und Unrecht"

Wettbewerb für Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein

"Die Vergangenheit im Kopf - die Zukunft in der Hand"

Öffentliches Symposium im Plenarsaal in Kiel am 28. und 29.11.2018

Was wir für Sie tun

Aufgaben der Stiftung "Anerkennung und Hilfe": Anerkennung von Leid und Unrecht Betroffener in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen.

Heimkinder

Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975

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