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Thema : Infektionsschutz

Infektionsschutz


Schutz vor übertragbaren Krankheiten


Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Aufgaben zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten

Aufgaben und Maßnahmen des Infektionsschutzes dienen dazu, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, ihr Auftreten frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern. Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Nachfolgend finden Sie Fachinformationen zu den einzelnen Themen.

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

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