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Thema : Impfen

Datenschutz

Letzte Aktualisierung: 21.01.2025

Information zur Datenverarbeitung bei der Durchführung von Impfungen durch die Gesundheitsämter

Die nachfolgenden Hinweise geben Ihnen einen Überblick über das Verfahren zur Verarbeitung Ihrer Daten für die Abrechnungen und die anonyme Dokumentation der Schutzimpfungen (Sachkosten) durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) aufgrund von § 20 Abs.3 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

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Rechtsgrundlage

Gemäß §132e Absatz 1 SGB V hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium mit den Krankenkassen 2025 eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine hohe Impfquote - insbesondere bei den öffentlich empfohlenen Standardimpfungen - zu gewährleisten und in Ergänzung zu den Impfungen durch niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte Impflücken zu schließen. Sie regelt das Verfahren zur Erstattung der Kosten für den Impfstoff bei Personen gemäß §132e Absatz 1 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie zur Kostentragung des Landes gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 5. IfSG i.V.m § 2 Nr. 2 des Kostenträger-Infektionsschutzgesetzes (KTr IfSG) in Schleswig-Holstein.

Diese Daten werden bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Mitwirkungspflichten (siehe u. a. §§ 60 ff des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I)) oder einer Einwilligung erhoben. Eine fehlende Mitwirkung kann für Sie zu Nachteilen bei der Leistungsgewährung (Versagung der Leistungen) führen.

Welche Daten werden verarbeitet?

  1. Name
  2. Vorname
  3. Geburtsdatum
  4. Krankenversicherungsnummer
  5. Tag und Art der erfolgten Impfungen (Datum, applizierter Impfstoff)
  6. Krankenkasse
  7. Kassennummer (Institutionskennzeichen)

Datenverarbeitung und Datenspeicherung

Die Erhebung der Daten erfolgt durch die die Impfung vornehmende Stelle im Gesundheitsamt der Kreise und kreisfreien Städte. Die Datenverarbeitung und Datenübermittlung an die Krankenkassen erfolgt in anonymisierter Form (d.h. lediglich Angabe des Impfdatums, des Impfstoffs und der Krankenkasse) über das Gesundheitsministerium im Rahmen der unter „Rechtsgrundlagen“ genannten Vorgaben. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Datenschutz zum Einsatz. Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen 10 Jahre gespeichert und anschließend gelöscht.

Rechte

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO –). Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (Artikel 16 DSGVO). Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten (Artikel 17 DSGVO) und das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Artikel 18 DSGVO). Im gesetzlichen Rahmen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung zu.

Haben Sie Fragen oder sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, sich an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten zu wenden.

Unsere behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Ministerium für Justiz und Gesundheit
- Behördliche Datenschutzbeauftragte -
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
E-Mail: datenschutz@jumi.landsh.de
Tel.: 0431/988-3731

Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein – ULD –
Holstenstraße 98
24103 Kiel

Stand: 21.01.2025

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