Erreger und Verbreitung
Der Erreger von Tetanus, Clostridium tetani, ist ein Stäbchenbakterium, dessen Sporen überall im Erdreich vorkommen. Diese Sporen sind Überdauerungsformen des Erregers. Sie sind sehr hitzebeständig und können ohne Sonneneinstrahlung über Jahre hinweg im Boden überleben. Das Bakterium selbst überlebt nur unter Luftausschluss. Es bildet Toxine, die die Symptome einer Infektion mit C. tetani auslösen.
Übertragung
Schon eine kleine Verletzung der Haut reicht aus, damit der Erreger in den Körper eindringen kann.
Symptome und Komplikationen
Die Krankheit beginnt mit Krämpfen der Skelettmuskulatur. Dadurch wird der Kopf nach hinten geneigt, während der Rücken und die Beine überstreckt sind. Die Krämpfe können sehr schmerzhaft sein. Typisch ist auch ein fixiertes Lächeln, das sogenannte Teufelsgrinsen (Risus sardonicus). Ferner können eine Starre der Kiefermuskulatur und Schluckbeschwerden sowie eine Beeinträchtigung der Atmung und des Herz-Kreislaufsystems auftreten. Weltweit verläuft die Hälfte der Erkrankungen tödlich. Bei einer intensivmedizinischen Versorgung versterben 10-20% der Betroffenen.
Impfstoff und Impfschema
Der Tetanus-Impfstoff ist in Kombination mit anderen Bestandteilen erhältlich. Die Impfung erfolgt als Kombinationsimpfung, die gleichzeitig als häufig eingesetzter trivalenter Impfstoff (TdPa) auch vor Diphtherie und Keuchhusten sowie ggf. zusätzlich vor Kinderlähmung (TdPa-IPV) schützt. Für Säuglinge und Kleinkinder sind zudem Impfstoffe im Handel, die darüber hinaus einen Schutz gegen Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ b aufbauen.
Für eine Grundimmunisierung erhalten Säuglinge je eine Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten sowie im Alter von 11 Monaten. Das Impfschema gilt für eine Sechsfachimpfung, die auch vor Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ b (Hib) schützt.
Die erste Auffrischimpfung sollte im Alter zwischen 5 und 6 Jahren verabreicht werden – in der Regel zusammen mit den Impfungen gegen Diphtherie und Keuchhusten. Eine zweite Auffrischimpfung ist frühestens 5 Jahre nach der ersten Auffrischimpfung im Alter zwischen 9 und 16 Jahren notwendig. Im Anschluss wird eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre verabreicht.
Impfempfehlung
Die Impfung gegen Tetanus wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Säuglinge, Kinder und Jugendlichen sowie für alle Erwachsenen empfohlen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zum Tetanus-Impfschutz sowie den empfohlenen Impf-Zeitpunkten berät Sie auch Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt.
Quellen: www.rki.de (STIKO), Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein, Fachinformationen der Impfstoffe
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