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Thema : Impfen

Masern

Masern im Überblick

Masern sind hochansteckend und keineswegs harmlos. Bei 10-20% der Masern-Patienten treten schwerwiegende Folgen auf...

Letzte Aktualisierung: 01.10.2020

Erreger und Verbreitung

Masernschutzgesetz seit 1.3.2020

Regelungen & Nachweispflicht

Masern werden durch ein RNA-Virus von der Familie der Paramyxoviren verursacht. Sie sind weltweit verbreitet. In Deutschland steigt seit einigen Jahren vor allem die Anzahl der Masern-Infektionen bei ungeimpften älteren Altersgruppen (Teenageralter und junge Erwachsene) und bei Kindern unter einem Jahr, die keinen Nestschutz ihrer ungeimpften Mütter haben und die selbst noch nicht geimpft werden können. Die jährliche Zahl der gemeldeten Masern-Fälle aus den einzelnen Bundesländern schwankt oft erheblich aufgrund lokaler Ausbrüche. Das für 2015 anvisierte Ziel der Weltgesundheitsorganisation, die oft komplikationsreich bis lebensgefährlich verlaufenden Masern weltweit zu eliminieren, ist noch lange nicht erreicht. Für eine vollständige Ausrottung muss in Deutschland eine Durchimpfungsrate von wenigstens 95% erzielt werden.

Übertragung

Masern sind hochansteckend. Das Virus wird durch erregerhaltiges Sekret, das ein Infizierter beim Sprechen, Husten oder Niesen abgibt, von einem gesunden Menschen eingeatmet bzw. aufgenommen und gelangt über dessen obere Atemwege oder die Augenbindehaut in den Blutkreislauf. Auch der direkte Kontakt mit infektiösen Tröpfchen aus Rachen oder Nase kann zu einer Erkrankung führen. Ein Infizierter ist drei bis fünf Tage vor Erscheinen und vier Tage nach Auftreten des typischen Masern-Ausschlags ansteckend. Erreger können in der Luft bis zu zwei Stunden überleben. Der Kontakt mit Masern-Viren führt bei fast allen Kontaktpersonen zu einer Infektion (Kontagionsindex nahe 100%).

Symptome und Komplikationen

Die akuten Krankheitszeichen lassen sich bei Masern in zwei Phasen aufteilen. Zu Beginn leiden Masern-Patienten unter Fieber, Bindehautentzündung (Konjunktivitis), Schnupfen, Husten und einem Ausschlag der Mundschleimhaut (Enanthem). Am dritten bis siebten Tag entwickelt sich erst der typische Masern-Ausschlag – anfangs im Gesicht und hinter den Ohren, dann am ganzen Körper. Lässt der Ausschlag nach, kann sich die Haut schuppen.

Nicht immer heilen Masern problemlos aus, es treten bei 10-20% der Masern-Patienten schwerwiegende Folgen auf. Zu den möglichen Komplikationen einer Masern-Infektion zählen:

  • Bakterielle Superinfektion
    Masern schwächen das Immunsystem und machen Patienten u.a. anfällig für Mittelohrentzündung, Husten, Lungenentzündung und Durchfall.
  • Postinfektiöse Enzephalitis
    Eine postinfektiöse Enzephalitis ist eine akute Entzündung des Gehirns mit Schädigung von Nervenzellen. Vier bis sieben Tage nach dem Ausbruch des Hautausschlags treten Kopfschmerzen, hohes Fieber, Krampfanfälle und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma auf.
  • Subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)
    Die SSPE ist eine seltene Spätkomplikation, von der vor allem Kinder betroffen sind, die als Kleinkind und insbesondere als Säugling an Masern erkrankt sind. Durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach einer Masern-Infektion treten die ersten Symptome auf. Zunächst zeigt das Kind Verhaltensänderungen, später machen sich neurologische Störungen bemerkbar (z.B. Muskelzuckungen, Krampfanfälle und Ausfälle). Das Gehirn wird langsam zerstört. Im Endstadium gehen alle Hirnfunktionen verloren, und das Kind stirbt.
  • Augenschäden
    Masern können, insbesondere bei Vitamin-A-Mangel, die Augen schädigen– bis hin zur Blindheit. Weltweit werden jährlich schätzungsweise bis zu 60.000 Fälle von Blindheit durch Masern verursacht. Die meisten Erblindungen durch Masern treten in Entwicklungsländern auf. Eine Entzündung der Hornhaut kann in seltenen Fällen mit Narbenbildung verheilen und Betroffene erblinden lassen
  • Schwere Organkomplikationen
    Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben in der Folge einer Masern-Erkrankung ein erhöhtes Risiko für eine Riesenzellpneumonie (seltene Lungenentzündung) oder eine Masern-Einschlusskörper-Enzephalitis (MIBE), eine Gehirnentzündung, die für fast ein Drittel der Betroffenen tödlich endet.

Impfstoff und Impfschema

Der Masern-Impfstoff steht als Kombinationsimpfstoff zur Verfügung. Der Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren wird meist als zweimaliger Kombinationsimpfschutz gegen Mumps und Röteln (MMR) bzw. teilweise auch zusätzlich gegen Windpocken verabreicht: MMR-V.

Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut in Berlin erfolgt die erste Impfung im Säuglingsalter mit 11 Monaten. Im Alter von 15 Monaten sollten Kinder die zweite Impfung erhalten. Sie kann vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung durchgeführt werden.

Vor dem regelmäßigen Besuch in einer Gemeinschaftseinrichtung oder nach möglichem Kontakt mit einem Masern-Kranken ist eine MMR-Impfung bereits ab einem Alter von 9 Monaten empfohlen. Wenn die erste Impfung früher als mit 11 Monaten erfolgt ist, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht werden.

Bei chronisch kranken Kindern mit einer Kontraindikation für die Impfung mit Lebensimpfstoffen sowie bei Patienten mit angeborener oder erworbener Immunschwäche ist eine Masern-Prophylaxe mit humanen Antikörpern möglich. Hierzu berät Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Impfempfehlung

Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten gegen Masern immunisiert sein. Die STIKO empfiehlt für alle Kinder unter zwei Jahren zwei MMR-Impfungen. Die erste MMR-Impfung sollte getrennt von der Varizellen-Impfung in zwei Spritzen verabreicht werden. Für die zweite Impfung ist ein Vierfach-Impfstoff empfohlen (MMR-V). Spätestens bis 18 Jahre sollten nicht geimpfte Kinder und Jugendliche ihre Grundimmunisierung erhalten haben bzw. eine unvollständige Impfserie vervollständigt haben.

Bei Kontakt zu Masern-Kranken kann eine Impfung (postexpositionelle Impfung – möglichst innerhalb von drei Tagen nach Exposition) ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen – ebenso vor einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung.

Eine einmalige MMR-Impfung empfiehlt die STIKO für alle Erwachsenen, die nach 1970 geborenen sind und ungeimpft sind, deren Impfstatus unklar ist oder die nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.

Beschäftigte im medizinischen Bereich, in Gemeinschaftseinrichtungen sowie Betreuer von Immunsupprimierten sollten dringend ihren Masern-Schutz überprüfen und sich bei Bedarf zweimal – mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff – impfen lassen.

Die Kosten für die Standardimpfung bei nach 1970 Geborenen werden von den Krankenkassen bzw. bei beruflich indizierten Impfungen vom Arbeitgeber übernommen. Zum Masern-Impfschutz sowie zu den empfohlenen Impf-Zeitpunkten berät Sie auch Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Quellen: www.rki.de ( STIKO ), Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein, Fachinformationen der Impfstoffe

Weitere Informationen zu Masern

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