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Thema : Impfen

Impfschutz für Medizinisches (Labor-)Personal & Gesundheitsdienst

Aktuelle Impfempfehlungen für Medizinisches (Labor-)Personal & Gesundheitsdienst

Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Sanitäterinnen und Sanitäter, Hebammen, MFA, Personal in (zahn-)medizinischen Einrichtungen, im Reinigungsdienst, Küchenpersonal sowie Personal in Laboratorien, CTA, MTA), benötigen einen besonders umfangreichen Impfschutz. Zum einen, um sich selbst vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen, zum anderen insbesondere auch, um Patientinnen und Patienten zu schützen. Über diese eigene und soziale Verantwortung hinaus übernimmt gerade medizinisches Personal im Bereich der Gesundheitsvorsorge, zu der auch das Impfen gehört, eine Vorbildfunktion.

Seit dem 1.3.2020 gilt das Masernschutzgesetz mit Regelungen zur Nachweispflicht über einen Masernschutz in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG: Für Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind, besteht eine Nachweispflicht über 2 Impfungen oder eine Immunität gegen Masern.

Masernschutzgesetz seit 1.3.2020

Regelungen & Nachweispflicht

FAQ Med. Personal

Letzte Aktualisierung: 11.06.2024

Hier finden Sie die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) neben den Standardimpfungen für alle Erwachsenen empfohlenen Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos im Rahmen der klinischen oder ambulanten (zahn-)medizinischen Versorgung und bei Tätigkeiten in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens einschließlich Laboratorien:

10 Hände eines medizinischen Teams bilden einen Zusammenhalt-Stern
Medizinisches Personal schützen

Übersicht der Impfempfehlungen

Medizinisches Personal sowie Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens

In der Neufassung der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO 2017) ist ein Impfangebot für medizinisches Personal aus Gründen des Patientenschutzes geregelt. Durch Impfung des medizinischen Personals können nosokomiale Infektionen und impfpräventable Ausbruchsgeschehen verhindert werden. Im Fokus sollen insbesondere Impfungen gegen Masern und Influenza stehen.

Masern, Mumps & Röteln (MMR):
zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff für Personen für nach 1970 geborene Personen mit unklarem, unvollständigem oder fehlendem Impfschutz, die ein beruflich bedingt erhöhtes Erkrankungsrisiko tragen, oder infektionsgefährdete Menschen wie Immungeschwächte und Säuglinge, die selbst (noch) nicht geimpft werden können, betreuen. Zum Schutz gegen Röteln reicht bei Männern eine einmalige Impfung aus. Dies gilt z.B. für Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der unmittelbaren Patientenversorgung und Schwangeren-Betreuung

Grippe (Influenza):
jährliche Impfung im Herbst für Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung oder bei Kontakt mit infektionsgefährdeten Personen, z.B. medizinisches Personal, Angestellte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können

Pertussis (Keuchhusten):
Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollte Personal im Gesundheitsdienst eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Die Impfung erfolgt i.d.R. als Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (TdPa) und ggfs. Poliomyelitis (TdPa-IPV); bei fehlender Grundimmunisierung oder bei Personen mit fehlendem Impfnachweis sind drei Impfungen empfohlen

COVID-19:
Nach Basisimmunität jährliche Impfung im Herbst mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung

Hepatitis A:
Grundimmunisierung und Auffrischimpfung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. im Gesundheitsdienst (inkl. Küche, Labor, technischer und Reinigungs- bzw. Rettungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen, inkl. Auszubildende und Studenten). Eine Gefährdung besteht durch Kontakt mit möglicherweise infektiösem Stuhl

Hepatitis B:
Grundimmunisierung aufgrund eines erhöhten beruflichen Expositionsrisikos, z.B. expositionsgefährdetes Personal in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Auszubildender, Labor- und Reinigungspersonal);
ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko

Poliomyelitis (Kinderlähmung):
Eine Auffrischimpfung, wenn die letzte Polio-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt, einzeln oder als Kombinationsimpfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis; für Personen mit beruflich bedingt erhöhtem Erkrankungsrisiko, wie z.B. medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann, sowie Personal in exponierten Laboren, ist ein aktueller Impfschutz empfohlen. Fehlende Impfungen werden mit inaktivierter Polio-Vakzine (IPV) nachgeholt

Windpocken (Varizellen):
Zweimalige Impfung für seronegatives Personal im Gesundheitsdienst (kein Nachweis spezifischer Antikörper), insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie), Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin sowie im Bereich der Betreuung von immungeschwächten Menschen

Personal in Laboratorien & Forschungseinrichtungen

FSME:

Impfung für Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind, wie z.B. exponiertes Laborpersonal

Gelbfieber:

für alle Personen mit einem erhöhten beruflich bedingten Risiko aufgrund von Tätigkeiten mit Kontakt zu Gelbfieber-Virus (z.B. Tätigkeit in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien), einmalige Impfung in einer von den Gesundheitsbehörden zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle

Hepatitis A:

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. im Labor. Eine Gefährdung besteht durch Kontakt mit möglicherweise infektiösem Stuhl

Hepatitis B:

Grundimmunisierung aufgrund eines erhöhten beruflichen Expositionsrisikos, z.B. expositionsgefährdetes Personal in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Auszubildender, Laborpersonal und Reinigungspersonal); ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko

Japanische Enzephalitis:

Impfung für Laborpersonal, das mit vermehrungsfähigen Japanische-Enzephalitis-Virus-Wildtypstämmen arbeitet (EpiBull 18/2020)

Meningokokken:

für Personen mit beruflich erhöhtem Risiko wie z.B. exponiertem Laborpersonal (bei Arbeiten mit dem Risiko eines N.-meningitidis-haltigen Aerosols): Impfung mit 4-valentem ACWY-Konjugatimpfstoff (auch zur Auffrischimpfung nach Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff oder konjugiertem MenC-Impfstoff) und Impfung mit Meningokokken-B-Impfstoff

MMR-Impfung:

zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff für nach 1970 geborene Personen mit unklarem, unvollständigem oder fehlendem Impfschutz, die ein beruflich bedingt erhöhtes Erkrankungsrisiko tragen. Zum Schutz gegen Röteln reicht bei Männern eine einmalige Impfung aus. Die Empfehlung gilt z.B. für Beschäftigte im mit Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material

Mpox:

Impfung für Personal in Laboratorien mit akzidentiell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nicht-inaktiviertes Mpox/Affenpockenmaterial enthalten (nsbes. bei Virusanreicherungen in Zellkulturen)

Poliomyelitis (Kinderlähmung):

eine Auffrischimpfung, wenn die letzte Polio-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt, einzeln oder als Kombinationsimpfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis; für Personen mit beruflich bedingt erhöhtem Erkrankungsrisiko, wie z.B. Personal in exponierten Laboren, ist ein aktueller Impfschutz empfohlen. Fehlende Impfungen werden mit inaktivierter Polio-Vakzine (IPV) nachgeholt

Tollwut:

Impfung für alle Personen mit einem erhöhten beruflich bedingten Risiko, wie z.B. Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber Tollwutviren sowie für Personen mit arbeitsbedingtem engen Kontakt zu Fledermäusen; für Personen mit fortbestehendem Berufsrisiko ist eine regelmäßige Auffrischimpfung empfohlen. Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal sollte sich halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersuchen lassen und ggf. eine Auffrischimpfung erhalten

Windpocken (Varizellen):

zweimalige Impfung für seronegatives Personal mit Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material (kein Nachweis spezifischer Antikörper)

Weitere Informationen

Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei beruflich indizierten Impfungen ist der Arbeitgeber der Kostenträger. Weitere Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen beantwortet Ihre Krankenkasse. Zum Impfschutz berät Sie Ihre Betriebsärztin bzw. Ihr Betriebsarzt.

Quellen: www.rki.de, EpiBull 04/24, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein

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