In der Neufassung der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO 2017) ist ein Impfangebot für medizinisches Personal aus Gründen des Patientenschutzes geregelt. Durch Impfung des medizinischen Personals können nosokomiale Infektionen und impfpräventable Ausbruchsgeschehen verhindert werden. Im Fokus sollen insbesondere Impfungen gegen Masern und Influenza stehen.
Masern, Mumps & Röteln (MMR):
zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff für Personen für nach 1970 geborene Personen mit unklarem, unvollständigem oder fehlendem Impfschutz, die ein beruflich bedingt erhöhtes Erkrankungsrisiko tragen, oder infektionsgefährdete Menschen wie Immungeschwächte und Säuglinge, die selbst (noch) nicht geimpft werden können, betreuen. Zum Schutz gegen Röteln reicht bei Männern eine einmalige Impfung aus. Dies gilt z.B. für Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der unmittelbaren Patientenversorgung und Schwangeren-Betreuung
Grippe (Influenza):
jährliche Impfung im Herbst für Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung oder bei Kontakt mit infektionsgefährdeten Personen, z.B. medizinisches Personal, Angestellte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
Pertussis (Keuchhusten):
Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollte Personal im Gesundheitsdienst eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Die Impfung erfolgt i.d.R. als Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (TdPa) und ggfs. Poliomyelitis (TdPa-IPV); bei fehlender Grundimmunisierung oder bei Personen mit fehlendem Impfnachweis sind drei Impfungen empfohlen
COVID-19:
Nach Basisimmunität jährliche Impfung im Herbst mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung
Hepatitis A:
Grundimmunisierung und Auffrischimpfung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. im Gesundheitsdienst (inkl. Küche, Labor, technischer und Reinigungs- bzw. Rettungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen, inkl. Auszubildende und Studenten). Eine Gefährdung besteht durch Kontakt mit möglicherweise infektiösem Stuhl
Hepatitis B:
Grundimmunisierung aufgrund eines erhöhten beruflichen Expositionsrisikos, z.B. expositionsgefährdetes Personal in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Auszubildender, Labor- und Reinigungspersonal);
ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko
Poliomyelitis (Kinderlähmung):
Eine Auffrischimpfung, wenn die letzte Polio-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt, einzeln oder als Kombinationsimpfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis; für Personen mit beruflich bedingt erhöhtem Erkrankungsrisiko, wie z.B. medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann, sowie Personal in exponierten Laboren, ist ein aktueller Impfschutz empfohlen. Fehlende Impfungen werden mit inaktivierter Polio-Vakzine (IPV) nachgeholt
Windpocken (Varizellen):
Zweimalige Impfung für seronegatives Personal im Gesundheitsdienst (kein Nachweis spezifischer Antikörper), insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie), Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin sowie im Bereich der Betreuung von immungeschwächten Menschen