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Thema : Impfen

Impfschutz bei Kinderwunsch und Schwangerschaft

Aktuelle Impfempfehlungen bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft (inkl. Stillzeit)

Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten auf einen ausreichenden Impfschutz achten. Am besten sollte 5 bis 6 Monate vor einer Schwangerschaft eine vollständige Überprüfung des Impfschutzes erfolgen, damit fehlende Impfungen noch rechtzeitig nachgeholt werden können und ein vollständiger Immunschutz aufgebaut werden kann. Aber auch bereits schwangere und stillende Frauen sollten sich bezüglich ihres Impfstatus von ihrer Ärztin/ihrem Arzt oder ihrem Gesundheitsamt beraten lassen.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2024

Ausschnitt eines Händchen-haltenden Paares mit zwei Babyschuhen an den Fingern
Impfempfehlungen bei Kinderwunsch und Schwangerschaft

Hier die Impfempfehlungen bei Kinderwunsch und Schwangerschaft im Überblick:

Übersicht der Impfempfehlungen

Frauen mit Kinderwunsch

Folgende Impfempfehlungen gelten vor Eintritt einer Schwangerschaft:

Masern:

Einmalige Impfung, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff (Masern- Mumps- und Röteln-Impfstoff) für Frauen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit

Röteln:

Zweimalige Röteln-Impfung aller Frauen im gebärfähigen Alter, wobei wenigstens einmal mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) geimpft werden soll

Windpocken (Varizellen):

Zweimalige Impfung bei Frauen, wenn keine zweimalige Varizellen-Impfung dokumentiert ist bzw. wenn der Varizellen-Antikörpertest negativ ist

Darüber hinaus sind fehlende oder unvollständige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis B) entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachzuholen (s. auch Impfkalender Erwachsene). Auch ein jährlicher Grippe-Impfschutz ist ratsam. Zum empfohlenen Impfschutz bei Kinderwunsch berät Sie Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt, Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Schwangere & Stillzeit

Einige Impfungen sind in der Schwangerschaft durchführbar (z.B. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B) bzw. sogar ausdrücklich auch für Schwangere empfohlen (z.B. die Grippe-Impfung). Impfungen mit sogenannten Lebendimpfstoffen, wie z. B. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, sind in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend notwendige Impfungen vorgenommen werden. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Fehlgeburten fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden könnten und so im Einzelfall für die Betroffenen eine besondere psychische Belastung darstellen könnten.

Die einzige Impfung, die explizit in der Schwangerschaft empfohlen ist, ist die Impfung gegen die saisonale Grippe (Influenza).

Grippe (Influenza):

Saisonale Impfung, empfohlen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon), bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon)

Keuchhusten (Pertussis):

Allen Schwangeren wird zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel) eine Impfung gegen Keuchhusten empfohlen. Diese Empfehlung gilt für jede Schwangerschaft – unabhängig davon, wie lange die letzte Pertussis-Impfung zurückliegt.

Auch für werdende Väter und angehende Großeltern ist ein aktueller Keuchhusten-Impfschutz empfohlen. Lassen Sie sich und Ihre Familie zur Keuchhusten-Impfung von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt beraten.

Impfungen in der Stillzeit:

In der Stillzeit können Impfungen erfolgen. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber soll bei stillenden Frauen nicht vorgenommen werden.

Weitere Informationen

Die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Berliner Robert Koch-Institut empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Weitere Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen beantwortet Ihre Krankenkasse.

Zum empfohlenen Impfschutz in der Schwangerschaft oder Stillzeit berät Sie Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt, Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Quellen: www.rki.de, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein, www.frauenaerzte-im-netz.de

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