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Thema : Impfen

Impfschutz für Erwachsene

Aktuelle Impfempfehlungen für Erwachsene

Masernschutzgesetz seit 1.3.2020

Regelungen & Nachweispflicht

Lächelnde blonde Frau umarmt lachenden Mann mit Sonnenbrille von hinten
Impfungen schützen in jedem Alter

Im Erwachsenenalter sind verschiedene Standardimpfungen und regelmäßige Auffrischimpfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfohlen. Für Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko, z.B. aufgrund einer Grunderkrankung oder aufgrund bestimmter Lebensumstände, ist die Impfempfehlung ausgeweitet (Indikationsimpfungen). Erwachsene sollten ihren Impfstatus regelmäßig überprüfen, sich bei ihrer Ärztin/ ihrem Arzt oder ihrem Gesundheitsamt beraten lassen und fehlende Impfungen beim nächsten Arztbesuch nachholen.

Seit dem 1.3.2020 gilt das Masernschutzgesetz mit Regelungen zur Nachweispflicht über einen Masernschutz beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen.

Letzte Aktualisierung: 11.06.2024

Hier die Impfempfehlungen für Erwachsene im Überblick:

Übersicht der Impfempfehlungen

Standard- bzw. Auffrischimpfungen

Diphtherie/Tetanus/Pertussis (Keuchhusten):

Für den Schutz vor Diphtherie und Tetanus ist eine kombinierte Auffrischimpfung alle 10 Jahre empfohlen. Erwachsene sollen die nächste fällige Diphtherie-Tetanus-Impfung einmalig als Kombinationsimpfung mit Keuchhusten (Pertussis) erhalten (TdaP), wenn zudem kein ausreichender Schutz vor Poliomyelitis vorliegt als TdaP-IPV-Kombinationsimpfung. Bei fehlender Grundimmunisierung oder bei Personen mit fehlendem Impfnachweis sind einmalig drei Impfungen empfohlen.

Poliomyelitis (Kinderlähmung):

einmalige Auffrischimpfung, wenn die letzte Polio-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt, einzeln oder als Kombinationsimpfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis; eine routinemäßige Auffrischimpfung alle 10 Jahre wie bei Diphtherie/Tetanus ist bei Polio nicht empfohlen;
bei fehlender Grundimmunisierung oder bei Personen mit fehlendem Impfnachweis sind Nachholimpfungen empfohlen

Masern, Mumps & Röteln (MMR):

einmalige Impfung gegen Masern mit einem Kombinationsimpfstoff, der gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) schützt, für alle nach 1970 Geborenen ab 18 Jahren mit unklarem Impfstatus, ohne bisherige Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. Über die STIKO-Empfehlung hinaus ist ein Masern-Impfschutz auch für vor 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne bisherige Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sinnvoll.
Frauen im gebärfähigen Alter sollten zudem einen vollständigen Röteln-Impfschutz aufweisen, auch hier ist die Impfung mit einem MMR-Impfstoff empfohlen.

Grippe (Influenza):

jährliche Impfung im Herbst für alle Personen ab 60 Jahren und für Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z.B. Angestellte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr;
über diese STIKO-Empfehlung hinaus ist eine Grippe-Impfung für alle Personen sinnvoll. Neben dem eigenen Schutz werden so auch diejenigen geschützt, die selbst keine Impfung erhalten können (z.B. Säuglinge < 6 Monate)

Pneumokokken (ab 60 J.):

Einmalige Impfung ab einem Alter von 60 Jahren. Die Wiederholungsimpfung ist bei bestimmten Risikogruppen nach 6 Jahren sinnvoll.

Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko aufgrund der Lebenssituation

Neben den Standard- und Auffrischimpfungen für alle Erwachsenen sind folgende Impfungen (Indikationsimpfungen) für Menschen in bestimmten Lebenssituationen bzw. bei bestimmten Lebensumständen empfehlenswert:

Grippe (Influenza):

1 x jährlich für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen

Keuchhusten (Pertussis):

einmalige Impfung für werdende Eltern und angehende Großeltern, sofern sie in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben, zum Schutz des Neugeborenen. Die Impfung sollte idealerweise 4 Wochen vor Geburt des Kindes erfolgen

Hepatitis A:

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung für bestimmte Risikogruppen, z.B. für Personen mit riskanten Sexualpraktiken wie Analverkehr

Hepatitis B

Grundimmunisierung für Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko wie z.B. durch riskante Sexualpraktiken, Kontakt zu Hepatitis-B-Trägern oder Konsumenten von intravenös zugeführten Drogen); über die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung entscheidet die/der behandelnde Ärztin/Arzt

FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis):

Impfung für Personen, die in FSME-Risikogebieten möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen

Poliomyelitis (Kinderlähmung):

Impfung für Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko sowie für Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei Einreise aus Gebieten mit Poliomyelitis-Risiko
Für Menschen, die in Berufen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko beschäftigt sind, sind weitere Impfungen empfohlen, s. hierzu auch: Impfempfehlungen für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in Gemeinschaftseinrichtungen und weiteren Bereichen

Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko aufgrund einer Grunderkrankung

Abhängig von der Grunderkrankung können für chronisch kranke Menschen nur bestimmte bzw. weitere Impfungen (Indikationsimpfungen) sinnvoll sein. Auch Ihre nächsten Kontaktpersonen sollten einen umfassenden Impfstatus haben, um Sie zu schützen. Zum Impfschutz berät Sie und Ihre Angehörigen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Grippe (Influenza):

1 x jährlich für Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer chronischen Erkrankung der Atemwege (einschließlich Asthma oder COPD), des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber oder Nieren, aufgrund von Diabetes mellitus oder einer anderen Stoffwechselerkrankung, wegen einer chronischen neurologischen Krankheit (z.B. Multiple Sklerose mit infektionsbedingten Schüben) sowie für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder HIV-Infektion

Haemophilus influenzae B (Hib):

einmalige Impfung für Personen mit fehlender Milz

Hepatitis A:

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung für bestimmte Risikogruppen, z.B. für Empfänger von Blutprodukten wie Bluter und Personen mit chronischen Lebererkrankungen

Hepatitis B:

Grundimmunisierung für Personen mit mangelnden oder fehlenden Abwehrkräften, bei denen ein schwerer Verlauf einer Hepatitis B-Erkrankung zu erwarten ist, wie z.B. HIV- oder Hepatitis-C-Positive oder Dialysepatienten); über die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung entscheidet die/der behandelnde Ärztin/Arzt

Herpes zoster (Gürtelrose)

Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) mit dem Totimpfstoff für Personen ab einem Alter von 50 Jahren, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung z.B. aufgrund einer HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen haben.
Immunsupprimierte Personen und Menschen mit anderen schweren Grunderkrankungen (insbesondere Autoimmunerkrankungen) haben im Vergleich zu immungesunden Personen ein erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken und erleiden häufiger schwere Verläufe und Komplikationen.

Die Impfserie besteht aus zwei Impfstoffdosen, die im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten verabreicht werden.

Meningokokken:

Impfung gegen Meningokokken ACWY und Meningokokken B für gesundheitlich gefährdete Personen, mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche wie z.B. mit fehlender Milz oder eingeschränkter Milzfunktion. Da das Erkrankungsrisiko je nach Grundkrankheit unterschiedlich hoch ist, sollte die/der behandelnde Ärztin/Arzt die Entscheidung für eine Meningokokken-B-Impfung nach individueller Risikoabschätzung treffen.

Pneumokokken:

Impfung für Erwachsene mit z.B. angeborenem oder erworbenem Immundefekt, einer chronischen Erkrankung der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber oder Nieren, Diabetes mellitus oder einer anderen Stoffwechselerkrankung, einer chronischen neurologischen Krankheit (z.B. Epilepsie) oder Personen mit einem erhöhten Risiko für eine Pneumokokken-Meningitis (z.B. bei Liquor-Fistel oder Cochlea-Implantat); über die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung entscheidet die/der behandelnde Ärztin/Arzt

Windpocken (Varizellen)

bei unklarem Impfstatus bzw. wenn keine spezifischen Antikörper nachweisbar sind zweimalige Impfung für Menschen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation und für Menschen mit schwerer Neurodermitis; auch Angehörige dieser Patientengruppen sollten einen Windpocken-Impfschutz haben

Weitere Informationen

Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Weitere Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen beantwortet Ihre Krankenkasse.
Zum Impfschutz berät Sie Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Quellen: www.rki.de, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein

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