Rota-Virus:
1. Schluckimpfung gegen Rotaviren im Alter von 6 bis 8 Wochen
2. Schluckimpfung im Alter von 3 Monaten, frühestens vier Wochen nach der 1. Rota-Impfung
Je nach Impfstoff ist der Impfzyklus komplett, oder es muss noch eine dritte Dosis nach mindestens vier Wochen folgen. Innerhalb des ersten Lebenshalbjahres sollte ein Baby alle Schluckimpfungen erhalten haben, d.h. die Rota-Grundimmunisierung muss je nach Impfstoff bis zur vollendeten 24. bzw. 32. Lebenswoche abgeschlossen sein.
Die Schluck-Impfung gegen Rotaviren kann neben der Sechsfach-Impfung und der Pneumokokken-Konjugat-Impfung gegeben werden.
Diphtherie/Hepatitis B/Hib (Haemophilus influenzae Typ b)/Keuchhusten (Pertussis)/Kinderlähmung (Poliomyelitis)/Wundstarrkrampf (Tetanus):
1. Grundimmunisierung im Alter von 2 Monaten, i.d.R. mit Kombinationsimpfstoff, der gegen sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig wirkt: Diphtherie, Hepatitis B, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus). Der Sechsfach-Impfstoff wird insgesamt dreimal im ersten Lebensjahr verabreicht.
2. Grundimmunisierung im Alter von 4 Monaten (evtl. im Rahmen der Vorsorge U4)
Pneumokokken (Konjugat-Impfstoff):
1. Grundimmunisierung im Alter von 2 Monaten
2. Grundimmunisierung im Alter von 4 Monaten
Die Pneumokokken-Grundimmunisierung umfasst ab 08/2015 für Reifgeborene nur noch insgesamt drei Impfungen (3. Grundimmunisierung bzw. 1. Auffrischung im Alter von 11 Monaten). Sie wird parallel zum Sechsfach-Impfstoff gegeben. Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. SSW) sollten eine zusätzliche Impfung im Alter von 3 Monaten erhalten.
Meningokokken B
1. Grundimmunisierung im Alter von 2 Monaten
2. Grundimmunisierung im Alter von 4 Monaten
Säuglinge sollen insgesamt 3 Impfstoffdosen des Impfstoffes 4CMenB (Bexsero) nach dem 2+1-Schema im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erhalten. Nachholimpfungen gegen MenB werden bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag empfohlen.
Bei allen Fragen zum Impfschutz Ihres Säuglings – auch bei Nichteinhaltung eines empfohlenen Impftermins, z.B. aufgrund von Kranksein – berät Sie Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt oder Ihr Gesundheitsamt.