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Thema : Impfen

Impfschutz für Säuglinge und Kleinkinder (bis 5 J.)

Aktuelle Impfempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder (bis 5 J.)

Säuglinge und Kleinkinder sollten gegen verschiedene, teils sehr gefährliche Infektionskrankheiten, die durch Impfungen vorgebeugt werden können, eine Grundimmunisierung erhalten. Idealerweise werden bis zum Alter von zwei Jahren nach dem Impfkalender alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut für diese Altersgruppe empfohlenen Grundimmunisierungen abgeschlossen. Versäumte Impfungen sollten so früh wie möglich nachgeholt werden.

Letzte Aktualisierung: 05.09.2024

Ein Säugling im weißen Body liegt auf einer weißen Decke und lacht in die Kamera
Impfempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder

Hier die Impfempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder bis zu 5 Jahren im Überblick:

Übersicht der Impfempfehlungen

Neugeborene und erste Lebensmonate

Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der 1. von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März). Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. 

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Nirsevimab ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

Säuglinge im Alter von 6 Wochen bis einschließlich 4 Monate

Rota-Virus:

1. Schluckimpfung gegen Rotaviren im Alter von 6 bis 8 Wochen
2. Schluckimpfung im Alter von 3 Monaten, frühestens vier Wochen nach der 1. Rota-Impfung
Je nach Impfstoff ist der Impfzyklus komplett, oder es muss noch eine dritte Dosis nach mindestens vier Wochen folgen. Innerhalb des ersten Lebenshalbjahres sollte ein Baby alle Schluckimpfungen erhalten haben, d.h. die Rota-Grundimmunisierung muss je nach Impfstoff bis zur vollendeten 24. bzw. 32. Lebenswoche abgeschlossen sein.
Die Schluck-Impfung gegen Rotaviren kann neben der Sechsfach-Impfung und der Pneumokokken-Konjugat-Impfung gegeben werden.

Diphtherie/Hepatitis B/Hib (Haemophilus influenzae Typ b)/Keuchhusten (Pertussis)/Kinderlähmung (Poliomyelitis)/Wundstarrkrampf (Tetanus):

1. Grundimmunisierung im Alter von 2 Monaten, i.d.R. mit Kombinationsimpfstoff, der gegen sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig wirkt: Diphtherie, Hepatitis B, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus). Der Sechsfach-Impfstoff wird insgesamt dreimal im ersten Lebensjahr verabreicht.
2. Grundimmunisierung im Alter von 4 Monaten (evtl. im Rahmen der Vorsorge U4)

Pneumokokken (Konjugat-Impfstoff):

1. Grundimmunisierung im Alter von 2 Monaten
2. Grundimmunisierung im Alter von 4 Monaten
Die Pneumokokken-Grundimmunisierung umfasst ab 08/2015 für Reifgeborene nur noch insgesamt drei Impfungen (3. Grundimmunisierung bzw. 1. Auffrischung im Alter von 11 Monaten). Sie wird parallel zum Sechsfach-Impfstoff gegeben. Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. SSW) sollten eine zusätzliche Impfung im Alter von 3 Monaten erhalten.

Meningokokken B

1. Grundimmunisierung im Alter von 2 Monaten
2. Grundimmunisierung im Alter von 4 Monaten
Säuglinge sollen insgesamt 3 Impfstoffdosen des Impfstoffes 4CMenB (Bexsero) nach dem 2+1-Schema im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erhalten. Nachholimpfungen gegen MenB werden bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag empfohlen.

Bei allen Fragen zum Impfschutz Ihres Säuglings – auch bei Nichteinhaltung eines empfohlenen Impftermins, z.B. aufgrund von Kranksein – berät Sie Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Säuglinge ab 6 Monate & Krippen-Kinder

Masern/Mumps/Röteln (MMR):

Eine erste Masern-Mumps-Röteln-Impfung kann früher als mit 11 Monaten, nämlich bereits im Alter von 9 Monaten, erfolgen, wenn ein regelmäßiger Besuch in einer Gemeinschaftseinrichtung bevorsteht oder nach einem möglichen Kontakt mit einem Masern-, Mumps- oder Röteln-Erkrankten (bei Kontakt Impfung innerhalb von 3 Tagen).

Influenza (Grippe):

Für Kinder mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane (z.B. Asthma), Stoffwechselstörungen (z.B. Diabetes), Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Nieren oder mit chronischen neurologischen Krankheiten, mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten ist ein jährlicher Grippe-Impfschutz empfohlen. Die Impfung ist ab dem Alter von 6 Monaten möglich.

Über diese Empfehlung hinaus ist eine jährliche Grippe-Impfung für alle anderen Babys und Kleinkinder ebenfalls sinnvoll, da sich eine Influenza in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten und Kindertagesstätten leicht ausbreiten kann und in jeder Saison auch viele Kinder ohne bestehende Grunderkrankung an einer Influenza erkranken. Neben dem eigenen Schutz werden so auch diejenigen geschützt, die selbst keine Impfung erhalten können (Säuglinge < 6 Monate).

Säuglinge & Kleinkinder im Alter von 11 Monaten bis 12 Monaten

Diphtherie/Hepatitis B/Hib (Haemophilus influenzae Typ b)/Keuchhusten (Pertussis)/Kinderlähmung (Poliomyelitis)/Wundstarrkrampf (Tetanus):

(letzte) Grundimmunisierung im Alter von 11 Monaten (evtl. im Rahmen der Vorsorge U6, mit ca. einem Jahr)

Pneumokokken:

3. (letzte) Grundimmunisierung bzw. 1. Auffrischung im Alter von 11 Monaten – zeitgleich mit dem Sechsfach-Impfstoff

Masern/Mumps/Röteln (MMR):

1. Grundimmunisierung im Alter von 11 Monaten, i.d.R. mit kombinierten Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Die Impfung kann zeitgleich mit der Impfung gegen Windpocken erfolgen.
Wenn die erste Impfung früher (ab 9 Monaten) erfolgt ist (weil das Kind eine Gemeinschaftseinrichtung besucht oder Kontakt mit einem Masern-, Mumps- oder Röteln-Erkrankten hatte), muss die zweite MMR-Impfung bereits zu Beginn des zweiten Lebensjahres verabreicht werden.
Sollten ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte Kinder Kontakt zu Personen mit Masern, Mumps oder Röteln haben, empfiehlt die STIKO, Kinder innerhalb von drei Tagen gegen MMR zu impfen.

Windpocken (Varizellen):

1. Grundimmunisierung im Alter von 11 Monaten, entweder gleichzeitig mit der ersten MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach dieser. Es steht auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung (MMRV). Doch empfiehlt die STIKO die erste Impfung nicht in Form einer Vierfachimpfung zu verabreichen, sondern den Windpocken-Impfstoff gleichzeitig mit dem MMR-Impfstoff an verschiedenen Körperstellen zu impfen (zur Vermeidung des leicht erhöhten Risikos für Fieberkrämpfe).

Meningokokken B + C:

Die STIKO empfiehlt für alle Kinder im Alter von 12 Monaten eine einmalige Impfung gegen Meningokokken C und gegen Meningokokken B (nach entsprechender Grundimmunisierung).

Kleinkinder im Alter von 15 Monaten

Masern/Mumps/Röteln (MMR) & Windpocken (Varizellen):

2. (letzte) Grundimmunisierung gegen MMR und Varizellen im Alter von 15 Monaten
Die zweite Impfung ist in Form einer Vierfachimpfung (MMR-V) empfohlen. Werden die beiden Windpockenimpfungen einzeln (separat von der MMR-Impfung) verabreicht, sollte der Mindestabstand zwischen den Windpocken-Impfungen 4 bis 6 Wochen betragen. Die Varizellen-Impfung kann, wenn sie nicht im zweiten Lebensjahr erfolgte, jederzeit nachgeholt werden. Haben Kinder nur eine Varizellen-Impfung erhalten, sollte eine zweite nachgeholt werden.

Pneumokokken:

Fehlende Impfungen der drei Grundimmunisierungen (s. auch Säuglinge im Alter von 6 Wochen bis einschließlich 4 Monate) sollten bis zum Alter von 23 Monaten nachgeholt werden.
Für eine Pneumokokken-Erstimpfung ab einem Alter von 12 Monaten sind nur noch zwei Impfdosen (Abstand mind. 2 Monate) nötig.

Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (Haemophilus influenzae b), Poliomyelitis, Hepatitis B:

Fehlende Impfungen sollten so bald wie möglich nachgeholt werden. Für Hib ist ab dem Alter von 12 Monaten nur noch eine Impfdosis nötig.
Bei allen Fragen zum Impfschutz Ihres Kindes – auch bei Nichteinhaltung eines empfohlenen Impftermins, z.B. aufgrund von Kranksein – berät Sie Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Kleinkinder von 2-4 Jahren (Nachholimpfungen)
& Influenza-Impfschutz

Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (Haemophilus influenzae b):

Fehlende Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (Haemophilus influenzae b) sollten, wenn möglich, bis zum Alter von vier Jahren nachgeholt werden. Für Hib ist ab dem Alter von 12 Monaten nur noch eine Impfdosis nötig.

Polio/Poliomyelitis:

Eine versäumte Poliomyelitis-Grundimmunisierung sollte spätestens bis zum Alter von sechs Jahren vervollständigt werden.

Masern/Mumps/Röteln/Varizellen:

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollten fehlende Impfungen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Meningokokken C:

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollte eine fehlende Impfung bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Hepatitis B:

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollten fehlende Impfungen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Influenza (Grippe):

Für Kinder mit chronischen Erkrankungen ist ein jährlicher Grippe-Impfschutz von der STIKO empfohlen.
Über diese Empfehlung hinaus ist eine jährliche Grippe-Impfung für alle anderen Kinder ebenfalls sinnvoll, da sich eine Influenza in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten und Kindertagesstätten leicht ausbreiten kann und in jeder Saison auch viele Kinder ohne bestehende Grunderkrankung an einer Influenza erkranken. Neben dem eigenen Schutz werden so auch diejenigen geschützt, die selbst keine Impfung erhalten können (Säuglinge < 6 Monate).

Kleinkinder mit erhöhtem Gesundheitsrisiko von 2-4 Jahren

Neben den Standardimpfungen für alle Kinder sind folgende Impfungen (Indikationsimpfungen) für Kinder mit Grunderkrankungen empfehlenswert:

Pneumokokken:

Nicht geimpfte Risikokinder (u.a. Kleinkinder mit bestimmten chronischen Krankheiten, wie z.B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Asthma, Diabetes, angeborenen oder erworbenen Immundefekten) sollten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr eine Impfung mit einem Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (Anzahl der Impfdosen altersabhängig) erhalten. Ist eine Cochlea-Implantation geplant, sollte das Kind möglichst vor dem Eingriff immunisiert werden.

Influenza:

Die STIKO empfiehlt, bei Risikokindern im Alter von 2 bis 6 Jahren für den jährlichen Grippe-Impfschutz bevorzugt einen Lebendimpfstoff, der als Nasenspray verfügbar ist, zu verwenden.
Für Kinder mit chronischen Krankheiten können neben den hier aufgeführten Impfungen weitere Impfungen sinnvoll sein. Hierzu berät Sie Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt.

Kleinkinder mit häufigem Aufenthalt in FSME-Risikogebieten

FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis):

Für Kinder mit häufigem Aufenthalt in FSME-Risikogebieten ist ab 3 Jahren eine FSME-Grundimmunisierung empfohlen. Kinder erhalten i.d.R. 3 Impfungen über einen Zeitraum von 10 bis 15 Monaten.

Weitere Informationen

Grundsätzlich sollten fehlende empfohlene Impfungen so früh wie möglich nachgeholt werden. Zum Impfschutz berät Sie Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Weitere Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen beantwortet Ihre Krankenkasse.

Quellen: www.rki.de, Epidemiologisches Bulletin 4/24, Epidemiologisches Bulletin 26/24, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein

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