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Thema : Impfen

Impfschutz für Kinder und Jugendliche

Aktuelle Impfempfehlungen für Kinder im Alter von 5-17 Jahren

Bei Vorschulkindern, Grundschülern und Teenagern stehen laut des Impfkalenders der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut einige Auffrischimpfungen an und ab 9 Jahren die Grundimmunisierung gegen HPV. Humane Papillomviren (HPV) können u.a. Gebärmutterhalskrebs und Peniskrebs auslösen. Fehlende Grundimmunisierungen sollten noch nachgeholt werden, lassen Sie sich von Ihrer Kinder- und Jugendärztin bzw. Ihrem Kinder- und Jugendarzt oder von Ihrem Gesundheitsamt zum aktuellen Impfstatus beraten.

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Letzte Aktualisierung: 11.06.2024

Übersicht der Impfempfehlungen

Kinder von 5-8 Jahren

Diphtherie/Tetanus/Keuchhusten (Pertussis):

1. Auffrischung im Alter von 5-6 Jahren, die i.d.R. als Kombinationsimpfung z.B. im Rahmen der U9-Vorsorge beim Kinder- und Jugendarzt erfolgen kann

Grippe (Influenza):

1 x jährlich
Der jährliche Grippe-Impfschutz ist für chronisch kranke Kinder, z.B. mit Bronchitis, Stoffwechselstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, empfohlen, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Folgen einer Influenza tragen.
Über diese Empfehlung hinaus ist eine jährliche Grippe-Impfung für alle anderen Kinder ebenfalls sinnvoll, da sich eine Influenza in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Horts und Kindertagesstätten leicht ausbreiten kann und in jeder Saison auch viele Kinder ohne bestehende Grunderkrankung an einer Influenza erkranken. Neben dem eigenen Schutz werden so auch diejenigen geschützt, die selbst keine Impfung erhalten können. Dazu zählen beispielsweise Säuglinge bis zu einem Alter von 6 Monaten.

Für Kinder mit chronischen Krankheiten können weitere Impfungen sinnvoll sein.
Zum Impfschutz berät Sie Ihre Kinder- und Jugendärztin bzw. Ihr Kinder- und Jugendarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Kinder bzw. Jugendliche von 9-16 Jahren

Diphtherie/Tetanus/Keuchhusten (Pertussis):

2. Auffrischung, die i.d.R. als Kombinationsimpfung z.B. im Rahmen der J1- bzw. J2-Vorsorge beim Kinder- und Jugendarzt erfolgen kann

Kinderlähmung (Polio):

Auffrischimpfung, die z.B. im Rahmen der J1- bzw. J2-Vorsorge beim Kinder- und Jugendarzt erfolgen kann

HPV-Impfschutz für Mädchen und Jungen 9-14 Jahre:

1. Grundimmunisierung ab dem 9. Geburtstag,
2. Grundimmunisierung frühestens sechs Wochen nach der 1. HPV-Impfung
Mädchen und Jungen, die bereits 14 Jahre und älter sind, können die HPV-Impfung nachholen. Zum HPV-Impfschutz berät Sie Ihre Jugendärztin bzw. Ihr Jugendarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Grippe (Influenza):

1 x jährlich
Der jährliche Grippe-Impfschutz ist für chronisch kranke Kinder und Jugendliche, z.B. mit Bronchitis, Stoffwechselstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, besonders wichtig, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Folgen einer Influenza tragen.
Für alle anderen Kinder und Jugendliche ist eine jährliche Grippe-Impfung ebenfalls sinnvoll, da sich die Influenza in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schule) leicht ausbreiten kann und in jeder Saison auch viele Schüler ohne bestehende Grunderkrankung an einer Influenza erkranken. Neben dem eigenen Schutz werden so auch diejenigen geschützt, die selbst keine Impfung erhalten können. Dazu zählen beispielsweise Säuglinge bis zu einem Alter von 6 Monaten.

Für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten können weitere Impfungen sinnvoll sein.
Zum Impfschutz berät Sie Ihre Kinder- und Jugendärztin bzw. Ihr Kinder- und Jugendarzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Kinder und Jugendliche 5-17 Jahre (Nachholimpfungen)

Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten (Pertussis):

Eine fehlende Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) sollte so früh wie möglich nachgeholt werden.

Polio/Poliomyelitis:

Eine versäumte Poliomyelitis-Grundimmunisierung sollte spätestens bis zum Alter von sechs Jahren vervollständigt werden.

Masern/Mumps/Röteln/Varizellen:

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollten fehlende Impfungen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Meningokokken C:

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollte eine fehlende Impfung bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Hepatitis B:

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollten fehlende Impfungen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Kinder mit häufigem Aufenthalt in FSME-Risikogebieten

FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis):

Für eine FSME-Grundimmunisierung erhalten Kinder i.d.R. 3 Impfungen über einen Zeitraum von 10 bis 15 Monaten. Eine erste Auffrischimpfung des FSME-Impfschutzes sollte i.d.R. 3 Jahre nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung erfolgen, weitere Auffrischimpfungen alle 5 Jahre

Weitere Informationen:

Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Weitere Fragen zur Kostenübernahme von Impfungen beantwortet ebenfalls Ihre Krankenkasse.

Quellen: www.rki.de, Epidemiologisches Bulletin, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein

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