Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Gesundheitsdienst-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein (GDG) Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier finden Sie eine Liste der örtlichen Dienststellen.
Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, auf gesunde und gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse hinzuwirken und gleiche Gesundheitschancen für alle anzustreben. Die gesundheitliche Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger soll gestärkt, Gesundheitsrisiken sollen vermieden und der Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen soll gewährleistet werden. Darüber hinaus soll eine neutrale Sachverständigenfunktion für andere Stellen vorgehalten werden.
Fachaufsicht
Gesundheitsberichterstattung
Die Gesundheitsberichterstattung in Schleswig-Holstein beschreibt die gesundheitliche Situation der Bevölkerung wie z. B. Gesundheitsrisiken, Krankheiten, Versorgungsangebote und deren Inanspruchnahme sowie soziale Rahmenbedingungen.
Das Gesundheitsministerium hat als oberste Landesgesundheitsbehörde die Fachaufsicht über die Aufgaben der Gesundheitsämter im Infektionsschutz und ist die Kommunikationsschnittstelle und Koordinierungsstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Aufgaben der Gesundheitsämter
Zu den wesentlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Kreise und kreisfreien Städte gehören:
Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einschließlich Impfungen,
Infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen,
Überwachung der Trinkwasserhygiene,
Überwachung der Badegewässer,
Überwachung der Schwimmbecken- und der Badebeckenwasserhygiene,
Ausstellung von amtlichen Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, soweit gesetzlich vorgeschrieben,
Überwachung des Einzelhandels mit zur Anwendung am Menschen bestimmten Arzneimitteln außerhalb von Apotheken inklusive des Reisegewerbes,
Gewährung von Gesundheitshilfen durch Beratung und Betreuung,
Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Maßnahmen und gesundheitsbewusstes Verhalten,
Schutz und Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit, Schuleingangsuntersuchungen
Wahrnehmung von Aufgaben des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes und Beratung bei umweltmedizinischen Fragen.
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