Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein umfasst die Notfallrettung, den Intensiv- und den Krankentransport. Dazu gehört auch die Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadensereignissen.
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024
Die Rettungsleitstellen sind landesweit unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 zu erreichen. Die bedarfsgerechte rettungsdienstliche Versorgung im Land wird durch die Rettungswachen und Notarztstandorte gewährleistet. Die 112 ist nur für Notfälle da, beispielsweise bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, stehen Hausarztpraxen zur Verfügung oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 – diese Rufnummer ist auch nachts oder am Wochenende erreichbar. Hier kommen Sie auf die Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein KVSH.
Zur Notfallrettung gehört insbesondere die Einleitung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen und der Transport von Notfallpatienten unter fachgerechter, medizinischer Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung. Notfallpatienten sind lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte. Die Notfallrettung erstreckt sich auch auf Patientinnen und Patienten, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, sofern sie nicht unverzüglich notfallmedizinisch Hilfe erhalten.
Unter Intensivtransport wird der Patiententransport unter intensivmedizinischen Bedingungen verstanden.
Bei einem Krankentransport werden Verletzte und Erkrankte unter fachgerechter medizinischer Betreuung befördert.
Rechtsgrundlagen
Grundlage des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein ist das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz (SHRDG). Die Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (SHRDG-DVO) enthält ergänzende und konkretisierende Regelungen, in Bezug auf die Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes einschließlich der Rettungsleitstelle nebst Bewältigung eines Massenanfalles von Verletzten und Erkrankten sowie Näheres zu Dokumentation, Datenschutz und Datenübermittlung.
Die elf Landkreise und vier kreisfreien Städte sind die Aufgabenträger des sogenannten bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie sind jeweils für ihren Bezirk (Rettungsdienstbereich) zuständig. Die Kreise und kreisfreien Städte können die Aufgabe des Rettungsdienstes eigenständig oder gemeinsam wahrnehmen oder sich bei der Durchführung Dritter bedienen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Hilfsorganisationen handeln.
In Schleswig-Holstein werden sechs Rettungsleitstellen für den Rettungsdienst und den Brand- und Katastrophenschutz betrieben, sogenannte Integrierte Leitstellen. Teilweise besteht zusätzlich eine Kooperation mit der Polizei. Die Rettungsleitstellen sind ständig besetzt und in der Regel kreisübergreifend tätig. Sie nehmen Notfallmeldungen und Hilfeersuchen entgegen, alarmieren die Rettungs- und Einsatzkräfte und lenken deren Einsätze. Die Rettungsleitstellen sind landesweit unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 zu erreichen.
Die bedarfsgerechte rettungsdienstliche Versorgung im Land wird durch die Rettungswachen und Notarztstandorte gewährleistet.
Darüber hinaus sind in Schleswig-Holstein in Niebüll (Kreis Nordfriesland), in Rendsburg und in Siblin (Kreis Ostholstein) Rettungstransporthubschrauber stationiert, die den bodengebundenen Rettungsdienst ergänzen.
Im Verbund mit dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag haben sich in Schleswig-Holstein alle Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Rettungsdienstes in der "Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst" zusammengeschlossen. Die "Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst" legt unter anderem gemeinsame Grundsätze hinsichtlich der Durchführung des Rettungsdienstes fest, auf die sich die Aufgabenträger des Rettungsdienstes nach den Vorgaben der SHRDG und der SHRDG-DVO einheitlich zu verständigen haben.
Empfehlungen und Behandlungsleitlinien
Die "Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst", als Trägergemeinschaft des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein, hat durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Rettungsdienstschulen und Praxisanleitern der Notfallsanitäterausbildung "Handlungsempfehlungen für den Rettungsdienst im Land Schleswig-Holstein" erarbeitet. Diese sind von den Trägern des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein herausgegeben und auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages veröffentlicht.
Rettungswachen und Rettungsmittel unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Hierzu gehört unter anderem die Prüfung des Hygieneplanes. Bei der Erstellung eines Hygieneplanes sollten bereits im Vorfeld die zuständigen Gesundheitsämter einbezogen werden. Unter dieser Prämisse hat der öffentliche Gesundheitsdienst, vertreten durch das für Gesundheit zuständige Ministerium und die Gesundheitsämter Schleswig-Holsteins einen Rahmen-Hygieneplan erarbeitet, der laufend aktualisiert wird. Er ist als landesweite Orientierung für die Rettungsdienste konzipiert und richtet sich vor allem an solche, bei denen eine Aktualisierung ihrer Hygienepläne notwendig erscheint oder eine Neuerstellung ansteht.
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