Was ist der Grund, warum derzeit bundesweit Kliniken fusionieren, Abteilungen schließen oder den Betrieb einstellen?
Dazu zählen mehrere Faktoren: Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zählt der Fachkräftemangel bundesweit zu den Gründen für Klinikschließungen oder Zusammenlegungen. Zudem zählen bundesweite Qualitätsvorgaben für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu den Gründen, da diese insbesondere für kleinere Kliniken einer niedrigen Versorgungsstufe schwerer zu erfüllen sind. Und die wirtschaftliche Situation aufgrund steigender Kosten und geringer Erstattungssätze durch die Krankenkassen – vor dem Hintergrund, dass diese wirtschaftlich mit den Krankenkassenbeiträgen der Beitragszahlerinnen und -zahler umzugehen haben – gehören zu den Gründen.
Wer ist für den rechtlichen Rahmen der Finanzierung der laufenden Klinikkosten verantwortlich?
Der rechtliche Rahmen für die Finanzierung der laufenden Klinikkosten ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes Es legt unter anderem die Grundsätze der Krankenhausfinanzierung fest, wie beispielsweise die Fallpauschalen, die die Krankenkassen den Krankenhäusern für die Behandlung von Patienten bezahlen.
Kann sich das Land für eine bessere Klinik-Finanzierung einsetzen?
Ja, Schleswig-Holstein setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine auskömmliche Klinikfinanzierung ein: Nach einer entsprechenden Bundesratsinitiative u.a. Schleswig-Holsteins hatte der Bund bundesweit 1,5 Milliarden Euro als pauschale Hilfe für Energiemehrkosten zur tranchenweisen Auszahlung für die Krankenhäuser eingeleitet.
Plant das Land auch mehr Investitionsmittel aufgrund der Kostensteigerungen zur Verfügung zu stellen?
Ja, eine dauerhafte Steigerung ist in den Haushaltsplanungen vorgesehen. Zudem erwartet das Land angesichts der von der Bundesregierung angekündigten tiefgreifenden Krankenhausreform auch eine Beteiligung des Bundes an damit einhergehenden notwendigen Investitionskosten. Die Regierungskommission des Bundes hat in ihrer dritten Stellungnahme für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung für Verbesserungen in der Versorgungsstruktur bereits die Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds empfohlen.
Welche Rolle spielt die von der Bundesregierung angekündigte Reform in der Krankenhausplanung und in der Geburtshilfe?
Nach den ursprünglichen Reformvorschlägen sollte es in der Geburtshilfe keine Leistungseinheit des sogenannten Level 4 in der bisherigen Form mehr geben. Schleswig-Holstein hat sich jedoch gemeinsam mit anderen Ländern dafür eingesetzt, dass dieser Teil der Reform nicht zur Anwendung kommt und wird die Ausgestaltung der Reform weiter im Rahmen der Möglichkeiten begleiten. Begrüßt wird beispielsweise, dass die Reform Vorhaltekosten für Kliniken vorsieht.
Kann das Gesundheitsministerium SH rechtlich ein „Veto“ einlegen, wenn Kliniken Abteilungen schließen oder Kliniken verkauft werden?
Nach dem geltenden Recht ist das nicht möglich. Zwar haben Kliniken in Deutschland Versorgungsaufträge, agieren dennoch auch als freie Unternehmen, mit damit verbundenen unternehmerischen Freiheiten – anders als in Ländern, in denen das Gesundheitssystem staatlich ist wie beispielsweise in Großbritannien. Gemeinsam mit dem Landeskrankenhausausschuss wirkt das Gesundheitsministerium durch entsprechende Entscheidungen auf die Sicherstellung der Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hin.
Sind Kliniken mit einer bestimmten Trägerart vorteilhaft für die Sicherstellung der Versorgung?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es gibt positive Beispiele für sehr gute Kliniken, ganz unabhängig davon, ob die Träger kommunal, freigemeinnützig (kirchlich) oder privat sind. Auch bei staatlichen Gesundheitssystemen, wie beispielsweise in Großbritannien oder auch in Dänemark gibt es unterschiedliche Erfahrungen und auch große Herausforderungen wie beispielsweise deutliche Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, die nach Erfahrungsberichten tendenziell länger sind als in Deutschland, das eine Trägervielfalt hat.