Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)(in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) soll die Behandlungsqualität in Klinken verbessert und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt werden.
Mit dem KHVVG wurde u.a. das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) angepasst. Die Förderfähigkeit von Maßnahmen richtet sich demnach nach den Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 12b KHG. Diese sind in einer Krankenhaustransformationsfondsverordnung noch zu konkretisieren. Zu den Rahmenbedingungen sowie zum Antragsverfahren wird das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium auch an dieser Stelle informieren.
Der Transformationsfonds wird die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform des Bundes zu fördern. Über 10 Jahre werden dafür insgesamt vom Bund und den Ländern bis zu 50 Mrd. Euro bereitgestellt.