Mit dem Online-Versorgungsrechner können Sie hier Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe des Ruhegehaltes und einen möglichen Versorgungsabschlag ermitteln.
Letzte Aktualisierung: 07.06.2022
Hinweis: Die Links (aus diesem Text oder unten über die einzelnen Felder) öffnen jeweils in einem neuen Fenster oder einer neuen Registerkarte in Ihrem Browser. So können Sie im Bedarfsfall zwischen der Berechnung und unseren Hinweisen hin- und herspringen, ohne dass Ihre Daten verloren gehen.
Sollten Sie darüber hinaus Informationen zu Versorgung und der Versorgungsauskunft wünschen, finden Sie diese unter der Rubrik Versorgung, Versorgungsauskunft des Dienstleistungszentrums Personal des Landes Schleswig-Holstein.
2. Wichtige Unterlagen
Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich, wenn Sie vorab die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, wie z. B. Nachweise und Bescheinigungen
zum geleisteten Wehr- und/oder Zivildienst,
zu einer Vordienstzeitentscheidung oder ggf. ersatzweise Belege zu Studienzeiten oder anderen anrechenbaren Zeiten und
die Ernennungsurkunde(n) zur Beamtin oder zum Beamten,
Genehmigungsbescheide zu Zeiten einer Beurlaubung mit oder ohne Fortzahlung der Dienstbezüge oder einer Teilzeitbeschäftigung und Ähnliches.
Scheidungsurteil bei Ehescheidung mit Versorgungsausgleich
3. Lebenslauf
Stellen Sie nun Ihren bisherigen Lebenslauf zusammen - zum Beispiel anhand unserer Checkliste.
Entsprechend vorbereitet können Sie nun den eigentlichen
Online-Versorgungsrechner
und Ihre Informationen eingeben. Der Rechner wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.
Bedienungsanleitung
Für Fragen zur Bedienung und zu den Eingaben an sich steht Ihnen die Bedienungsanleitung zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass sich aus den nach Ihren Angaben durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie haben lediglich informativen Charakter und sollen Ihnen als Hilfe für Ihre weiteren persönlichen Planungen dienen.
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