Das Instrument der Sondervermögen sichert Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Umsetzung von Projekten. Sondervermögen haben den Vorteil, dass sie als überjährige Fonds angelegt werden und dem Land damit eine Projektfinanzierung ermöglichen, die von jährlichen Haushaltszwängen unabhängig ist. So lassen sich Planungs- und Bauphase gründlich durchführen und zuverlässig aufeinander abstimmen.
Öffentliche Infrastruktur verbessern
Bereits seit 2012 hat die Landesregierung begonnen, Sondervermögen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur zu errichten. Dazu zählen die Sondervermögen:
- Hochschulsanierung
- Energetische Sanierung (PROFI A)
- Zentrales Grundvermögen Behördenunterbringung (ZGB)
- Grundprogramm Breitband und
- Zinszuschussprogramm Breitband.
Diese Sondervermögen sind bereits zu einem Großteil mit Maßnahmen belegt und sollen planmäßig zu Ende geführt werden.
Die zum Sondervermögen Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM) zugeführten Mittel wurden vollständig verausgabt und das Sondervermögen REFUGIUM wurde aufgelöst.
Sanierungsstau abbauen mit IMPULS
Für die Umsetzung des Infrastrukturprogramms IMPULS wurde im Dezember 2015 ein weiteres Sondervermögen errichtet. Das Programm IMPULS zielt darauf ab, den ermittelten Infrastruktursanierungsstau des Landes Stück für Stück abzubauen. Dabei umfasst das Programm viele unterschiedliche Infrastrukturbereiche wie Straßen, Krankenhäuser, Schulen und Hochschulen, digitale Infrastruktur, Kultur und Justizvollzugsanstalten.
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Energetisch sanieren
Mit dem Sondervermögen PROFI A stellt das Land Mittel zur energetischen Sanierung von Landesgebäuden bereit. Finanziert werden Investitionen in die energetische Optimierung von landeseigenen Gebäuden wie beispielsweise die Sanierung von Fenstern und Außenfassaden, die Erneuerung von Heizungsanlagen oder auch der Einbau von Warmwasserboilern. Dabei wird darauf geachtet, dass der Klimaeffekt möglichst hoch ist.
Das Programm Energetische Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten (SchuKi) ist abgeschlossen und aufgelöst. Die Restmittel wurden Ende 2016 dem Landeshaushalt zugeführt.
Mobilität fördern mit MOIN.SH
Zur Förderung von Mobilität und Innovation des Schienenpersonennahverkehrs in Schleswig-Holstein wurde 2017 zusätzlich das Sondervermögen MOIN.SH errichtet.