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Thema : Haushalt (Landeshaushalt)

Haushalt (Landeshaushalt)

Der Landeshaushalt wird vom Landtag in Form eines Gesetzes beschlossen. Er gilt in Schleswig-Holstein für ein Jahr.

Letzte Aktualisierung: 02.10.2024

Haushaltsentwurf 2025

Die Landesregierung hat am 24. September 2024 ihren Haushaltsentwurf für 2025 vorgestellt.

Finanzministerin Dr. Silke Schneider auf der Kabinettspressekonferenz
Finanzministerin Dr. Silke Schneider auf der Kabinettspressekonferenz zum Haushaltsentwurf 2025 am 24.September 2024.

Der eingeschlagene Konsolidierungskurs wird fortgesetzt, gleichzeitig wird auch in Zeiten knapper Kassen in wichtige Zukunftsthemen investiert.

Das Haushaltsgesetz sowie alle Einzelplan-Entwürfe und eine Übersicht über die im Haushaltsentwurf 2025 veranschlagten Notkredite können hier eingesehen werden: Zu den Dokumenten.

Der Haushaltsentwurf wird in der Plenarwoche vom 16. -18.Oktober 2024 in erster Lesung im Parlament diskutiert. Bis zum 16.01.2025 haben die Abgeordneten und Ministerien Zeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf im Finanzausschuss einzubringen. Der Haushalt 2025 inklusive Nachschiebeliste soll dann in zweiter Lesung in der Plenarwoche vom 29.-31. Januar 2025 im Landtag verabschiedet werden.

Landeshaushalt 2024

Am 20. März 2024 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den Landeshaushalt 2024 beschlossen.

Zu den Dokumenten Landeshaushalt 2024

Rahmendaten des Haushalts

Grundlage für die Planung ist die Steuerschätzung von Oktober 2024 unter Berücksichtigung der im Nachgang beschlossenen Steuerrechtsänderungen im Zusammenhang mit den Entlastungspaketen des Bundes.

Wie funktioniert der Landeshaushalt?

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Im Jahr 2024 werden für das Land bereinigte Einnahmen von rund 16 Milliarden Euro erwartet. Gegenüber dem Vorjahresetat (2. Nachtragshaushalt) ist damit ein Anstieg um rund 271 Millionen Euro zu verzeichnen. Die bereinigten Ausgaben liegen mit dem Haushalt 2024 bei rund 18 Mrd. Euro und steigen damit um rund. 1,26 Mrd. Euro.

  • Davon erhalten die Kommunen rund 2,2 Milliarden Euro über den kommunalen Finanzausgleich (KFA).
  • Zudem wachsen die Personalausgaben um rund 400 Mio. Euro. Hintergrund ist unter anderem der Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023.
  • Die Investitionsausgaben erhöhen sich gegenüber dem Haushalt 2023 (Stand 2. Nachtrag) um rund 580 Mio. Euro.

Um die Lücke zwischen bereinigten Einnahmen und Ausgaben auszugleichen sind ist eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 1,65 Milliarden Euro – davon rund 1,5 Milliarden Euro aus einem neuen Notkredit – vorgesehen.

Zu den Haushaltsberatungen im Landtag

Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel

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