Der Landeshaushalt wird vom Landtag in Form eines Gesetzes beschlossen. Er gilt in Schleswig-Holstein für ein Jahr.
Letzte Aktualisierung: 02.10.2024
Haushalt 2025
Die Landesregierung hat am 24. September 2024 ihren Haushaltsentwurf für 2025 vorgestellt. Am 29. Januar hat der Landtag Schleswig-Holsteins den Etat von knapp 17,7 Milliarden Euro mit den Stimmen der Regierungs-Koalition und des SSW verabschiedet.
Der eingeschlagene Konsolidierungskurs wird fortgesetzt, gleichzeitig wird auch in Zeiten knapper Kassen in wichtige Zukunftsthemen investiert.
Das Haushaltsgesetz sowie alle Einzelpläne und eine Übersicht über die im Haushalt 2025 veranschlagten Notkredite können hier eingesehen werden: Zu den Dokumenten.
Landeshaushalt 2024
Am 20. März 2024 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den Landeshaushalt 2024 beschlossen.
Grundlage für die Planung ist die Steuerschätzung von Oktober 2024 unter Berücksichtigung der im Nachgang beschlossenen Steuerrechtsänderungen im Zusammenhang mit den Entlastungspaketen des Bundes.
Im Jahr 2024 werden für das Land bereinigte Einnahmen von rund 16 Milliarden Euro erwartet. Gegenüber dem Vorjahresetat (2. Nachtragshaushalt) ist damit ein Anstieg um rund 271 Millionen Euro zu verzeichnen. Die bereinigten Ausgaben liegen mit dem Haushalt 2024 bei rund 18 Mrd. Euro und steigen damit um rund. 1,26 Mrd. Euro.
Davon erhalten die Kommunen rund 2,2 Milliarden Euro über den kommunalen Finanzausgleich (KFA).
Zudem wachsen die Personalausgaben um rund 400 Mio. Euro. Hintergrund ist unter anderem der Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023.
Die Investitionsausgaben erhöhen sich gegenüber dem Haushalt 2023 (Stand 2. Nachtrag) um rund 580 Mio. Euro.
Um die Lücke zwischen bereinigten Einnahmen und Ausgaben auszugleichen sind ist eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 1,65 Milliarden Euro – davon rund 1,5 Milliarden Euro aus einem neuen Notkredit – vorgesehen.
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