Elektronische Erklärung über ELSTER
Sie können die Erklärung bequem und elektronisch über ELSTER abgeben. Die Erklärung müssen Sie über ELSTER an das Finanzamt übermitteln, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt:
Zur Abgabe der Erklärung über ELSTER
Tipps zur Registrierung
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto für ELSTER besitzen, müssen Sie sich zunächst registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Selbstverständlich können Sie die Erklärung für Ihr Grundstück auch mit einem bereits bestehenden ELSTER Benutzerkonto abgeben:
Zur ELSTER-Registrierung
Bodenrichtwerte (Grundsteuer B)
Hier können Sie die Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten abrufen (Wohngrundstücke, gemischt genutzte, unbebaute und Nicht-Wohngrundstücke).
Erklärung für andere Personen
Sie können über ELSTER eine Erklärung auch für eine andere Person, zum Beispiel in Betreuungsfällen oder für die Eltern, übermitteln. Für diese Personen müssen Sie keine zusätzliche Registrierung vornehmen.
Handschriftlich in Papierform
In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z. B. die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben. Die Papiervordrucke erhalten Sie in den Finanzämtern und in vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Ein vorheriger schriftlicher Antrag auf Abgabe der Erklärung in Papierform ist nicht erforderlich.
Hier können Sie die Kontaktdaten Ihres zuständigen Finanzamts ermitteln. Geben Sie einfach die Gemeinde oder die Postleitzahl ein, wo Ihr Grundstück liegt:
Online ausfüllbare Erklärungen
Ausfüllbare Formulare: Die Formulare können Sie hier herunterladen und für die Erklärung in Schleswig-Holstein nutzen. Bitte füllen Sie die Formulare am Computer aus und senden Sie den Ausdruck an das zuständige Finanzamt. Über den Link öffnen Sie eine Internetseite, die vom Land Thüringen gepflegt wird.
Download Grundsteuerformulare (Link zum Land Thüringen)