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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Unternehmen der Wohnungswirtschaft


Auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft müssen eine Erklärung abgeben. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen und Links.


Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer:innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Aufforderung zur Abgabe erfolgte am 4. November 2022 durch die öffentliche Bekanntmachung des Bundesministerium der Finanzen.

Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 2022 (PDF, 145KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Grundstücks- und Hausverwaltungen sind befugt, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte bei den Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hilfe in Steuersachen zu leisten. Insbesondere sind davon umfasst:

  • die Abgabe der Erklärung,
  • die Entgegennahme der Bescheide.

Per ELSTER ab 01.07.2022 bis 31.01.2023

Über ELSTER steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Alternativ besteht über die ERiC-Schnittstelle (Elster Rich Client) die Möglichkeit, dass auch Drittsoftwareanbieter in eigener Initiative einen entsprechenden Übertragungsweg an ELSTER programmieren können.

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